Beschlussvorlage - 0336/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung der Teiländerung Nr. 83 –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.03.2006.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 1/06 (578) –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.03.2006.

 

 

Geltungsbereich (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 83 –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 1/06 (578) –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld– umfasst den Bereich zwischen dem Südufer des Hengsteysees im Norden, Der Dortmunder Straße (L 704) im Osten, der BAB A1, der Einhausstraße und der Seestraße im Süden und der Hengsteyer Straße im Westen.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1:2500 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie des Bebauungsplans und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und die Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat aufbauend auf seinen Beschluss vom 15.12.2005 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Evolutionspark Hagen“ am 30.03.2006 die Einleitung des Teiländerungserfahrens Nr. 83 Evolutionspark Hagen –Bereich Hengsteysee/Böhfeld– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/06 (578) –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld– zur zügigen Schaffung des erforderlichen Planungsrechts beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.2007 beschlossen, für das anstehende Interessenbekundungs– und Beteiligungsbewerbungsverfahren (zur Einbindung privaten Kapitals in die Finanzierung) keine Mittel zur Verfügung zu stellen und mit nachfolgendem Beschluss vom 19.06.2008 die vorbereitenden Untersuchungen für das potentielle Entwicklungsgebiet "Evolutionspark Hagen" für abgeschlossen und beendet erklärt.

 

Die städtebauliche Planung zum "Evolutionspark Hagen" im Bereich Hengsteysee/Böhfeld ist damit gegenstandslos geworden.

 

Das Teiländerungsverfahren Nr. 83 Evolutionspark Hagen –Bereich Hengsteysee/Böhfeld– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/06 (578) –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld– können daher eingestellt werden.

 

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/06 (578) –Evolutionspark Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld–

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 83 zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.05.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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10.06.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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17.06.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.06.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen