Beschlussvorlage - 0244/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung der zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaalaufgehängte Plan und die Begründung vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),

-         im Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,

-         im Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,

-         im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der  Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße „Lichtentenböcken“ durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke  236, 800 und 224 (Flur 2).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28. 04. 2005 zur Einleitung des Satzungsverfahrens – Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ – wurde die Verwaltung aufgefordert, Planungsrecht für eine Arrondierung der Wohnbebauung im Bereich Ergster Weg zu schaffen. Das Aufstellungsverfahren wurde mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Hagen am 14. 06. 2007 abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung am 15. 8. 2007 wurde die Satzung rechtsverbindlich. Damit wurde die Vorraussetzung geschaffen, um für ca. 20 Häuser Baurecht zu schaffen.

Gegen die geplante Bebauung bildeten sich allerdings im Laufe des Verfahrens aus der Nachbarschaft Widerstände, die letztendlich dazu führten, gegen die Planung juristische Mittel in Form eines Normenkontrollantrages einzulegen.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 9. Oktober 2007 den Beschluss gefasst, den Vollzug der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ in Hagen Berchum bis zur gerichtlichen Entscheidung über das Normenkontrollverfahren auszusetzen (Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO).

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 6. 3. 2008 wurden die Bebauungsplanverfahren Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg – Nord und Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergster Weg – West eingeleitet. Beide Bebauungspläne sollen zusammen die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ ersetzen und ebenfalls die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von bis zu 20 Wohnhäusern schaffen. Parallel zu diesen Bebauungsplanverfahren sollte die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ aufgehoben werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 19. 6. 2008 wurde die Einleitung des Aufhebungsverfahrens zur Satzung beschlossen. Die Aufhebung erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Beteiligungsverfahren

 

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wurde in der Zeit vom 20. August  bis zum 3. September 2008 einschließlich durchgeführt.

Anregungen sind weder von den betroffenen Bürgern bzw. Anliegern noch von den Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.06.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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17.06.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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17.06.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.06.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen