Beschlussvorlage - 0244/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils "Ergster Weg" gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.06.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Aufhebung der zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „Ergster Weg“ gemäß § 34
Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaalaufgehängte Plan und die Begründung
vom 9. Januar 2007 mit ihren Anlagen sind Bestandteil
der Satzung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:
-
im Norden durch die
nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),
-
im Osten durch die
westliche Grenze des Ergster Weges,
-
im Süden durch eine
Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstückes 247
verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,
-
im Westen durch die
westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4 m
parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch
die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die
südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles
des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1),
durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße
„Lichtentenböcken“ durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 236, 800 und 224 (Flur 2).
In dem im Anhang und im
Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss des Rates der
Stadt Hagen vom 28. 04. 2005 zur Einleitung des Satzungsverfahrens –
Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster
Weg“ – wurde die Verwaltung aufgefordert, Planungsrecht für eine
Arrondierung der Wohnbebauung im Bereich Ergster Weg zu schaffen. Das
Aufstellungsverfahren wurde mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Hagen
am 14. 06. 2007 abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung am 15. 8. 2007 wurde die
Satzung rechtsverbindlich. Damit wurde die Vorraussetzung geschaffen, um für
ca. 20 Häuser Baurecht zu schaffen.
Gegen die geplante Bebauung
bildeten sich allerdings im Laufe des Verfahrens aus der Nachbarschaft
Widerstände, die letztendlich dazu führten, gegen die Planung juristische
Mittel in Form eines Normenkontrollantrages einzulegen.
Das Oberverwaltungsgericht
Münster (OVG) hat am 9. Oktober 2007 den Beschluss gefasst, den Vollzug der
Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ in
Hagen Berchum bis zur gerichtlichen Entscheidung über das
Normenkontrollverfahren auszusetzen (Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6
VwGO).
Mit Beschluss des Rates der
Stadt Hagen vom 6. 3. 2008 wurden die Bebauungsplanverfahren Nr. 1/08 (597)
Wohnbebauung Ergster Weg – Nord und Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergster
Weg – West eingeleitet. Beide Bebauungspläne sollen zusammen die Satzung
nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ ersetzen und
ebenfalls die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von bis zu
20 Wohnhäusern schaffen. Parallel zu diesen Bebauungsplanverfahren sollte die
Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ aufgehoben
werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 19. 6. 2008 wurde die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens zur Satzung beschlossen. Die Aufhebung
erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Beteiligungsverfahren
Die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wurde
in der Zeit vom 20. August bis zum 3.
September 2008 einschließlich durchgeführt.
Anregungen sind weder von
den betroffenen Bürgern bzw. Anliegern noch von den Trägern öffentlicher
Belange vorgebracht worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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460,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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635 kB
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