Beschlussvorlage - 0512/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Sensibilisiert durch die in den letzten Jahren aufgezeigten schweren Misshandlungs- und Missbrauchsberichte von Kindern sowie der Novellierung des § 8a im SGB VIII im Jahr 2005 erhielt auch in Hagen der Kinder- und Jugendschutz eine noch zentralere Bedeutung. Aus diesem Grund erteilte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am  11. November 2008 der Jugendhilfeplanung den Auftrag das mit dem Landesjugendamt konzipierte Planungskonzept, zur Entwicklung bedarfsentsprechender Angebote und Leistungen im Kontext „Kinderschutz“, umzusetzen. Die Vorlage enthält Ausführungen zu den Planungsschritten Bestandserhebung und Bedarfsermittlung. Der dritte Planungsschritt, die Maßnahmenplanung, wird nach den Sommerferien  beginnen und Ende Oktober 2009 abgeschlossen sein.

 

 

 

Begründung

 

Sensibilisiert durch die in den letzten Jahren aufgezeigten schweren Misshandlungs- und Missbrauchsberichte von Kindern sowie der Novellierung des § 8a im SGB VIII im Jahr 2005 erhielt auch in Hagen der Kinder- und Jugendschutz eine noch zentralere Bedeutung. In bestehenden Arbeitskreisen und Netzwerken entstand ein hoher Informationsbedarf über die bereits vorhandenen unterstützenden Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie über mögliche Netzwerk- und Kooperationsmöglichkeiten. Neben dem Entstehen neuer Angebote und Maßnahmen entwickelte sich ebenfalls eine Vielzahl neuer Netzwerke und Kooperationen. Die Angebots- und Vernetzungslandschaft gestaltet sich jedoch im Ergebnis wenig strukturiert und geplant, so dass eine Übersicht sowohl für die betroffenen Kinder, Jugendliche und Familien, als auch für die Fachkräfte der verschiedenen sozialen Bereiche kaum noch möglich ist. Um einerseits Schwachstellen im Angebots- und Vernetzungssystem aufzuzeigen und darüber hinaus bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, wurde eine zentrale Übersicht und Planung erforderlich.

 

Aus diesem Grund erteilte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am  11. Nov. 2008 der Jugendhilfeplanung den Auftrag das mit dem Landesjugendamt konzipierte Planungskonzept, zur Entwicklung bedarfsentsprechender Angebote und Leistungen im Kontext „Kinderschutz“, umzusetzen.

 

Das somit beschlossene Planungskonzept sieht vor, in einem klassischen Planungs-Dreischritt sowohl in Zusammenarbeit mit der strategischen Ebene (Leitungsebene der öffentlichen und freien Träger) als auch mit der operativen Ebene (Handlungsebene) eine Bestands- und Bedarfsermittlung durchzuführen sowie fehlende Angebote oder Maßnahmen aufzuzeigen und zu planen.

 

 

 

Planungsschritte

 

Schritt 1: Bestandserhebung

 

In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt erarbeitete die Jugendhilfeplanung zur Bestandserhebung einen vierseitigen Fragebogen, der für jedes Angebot gesondert auszufüllen war. Neben dem Erfassen von Einrichtungs- Träger und Angebotsdaten (Zielgruppen, Kooperationspartner, zeitliche Struktur, Wartezeiten etc.) wurden in einem allgemeinen Teil des Bogens u.a. auch bestehende Netzwerke abgefragt.

 

Um die Inhalte des Fragebogens den betroffenen Einrichtungen, Institutionen und Diensten näher zu bringen und um evtl. offene Fragen zu klären, erhielten diese Einladungen zu bereichsorientierten Informationsveranstaltungen. Insgesamt wurden Mitte November 2008 von der Jugendhilfeplanung sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im Einzelnen waren die Veranstaltungen auf die Bereiche  Tagesbetreuung, Gesundheit, Jugendarbeit, Jugendpflege, Erzieherische Hilfen, Beratungsstellen und Psychologen sowie sonstige Einrichtungen ausgerichtet.

Obwohl Anregungen aus den Informationsveranstaltungen kleine Überarbeitungen des Fragebogens erforderten, konnte dennoch direkt im Anschluss an die Informationsveranstaltungen der Versand der Fragebögen erfolgen. Die Rücksendung der Fragebögen war laut dem im September erstmals vorgelegten Planungskonzept bis zum 31.12.2008 vorgesehen.

 

Bereits während der Infoveranstaltungen verdeutlichte eine Vielzahl von Teilnehmer/innen, dass sie diese Zeitschiene nicht einhalten können.

Letztendlich gingen die letzten ausgefüllten Fragebögen erst Anfang März 2009 bei der Jugendhilfeplanung ein.

 

An der Fragebogenaktion beteiligten sich u.a. Kindertageseinrichtungen, Schulen, die offenen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen (OGS), Jugendzentren, das Gesundheitsamt, Einrichtungen der Erzieherischen Hilfen, der Allgemeine Soziale Dienst, verschiedene Beratungsstellen, der Kinderschutzbund, private Jugendhilfeanbieter, Kinderärzte, und Hebammen.

Insgesamt sendeten 191 Einrichtungen und Dienste die Anzahl von 755 ausgefüllten Fragebögen zurück.

 

In den Fragebögen wurden die Teilnehmer/innen im ersten Schritt gebeten ihre Angebote in einen der drei Handlungsbereiche des „Kinderschutzes“ (Interventionszeitpunkte) einzuordnen. Es bestand die Möglichkeit, die Angebote unter „präventive Hilfen“ sowie Maßnahmen bei „drohender“ bzw. „vorhandener“ Kindeswohlgefährdung einzuordnen. Da sich nicht alle Angebote bestimmten Bereiche zuordnen ließen, wurden auch Mehrfachnennungen zugelassen.

 

 

In der nachfolgenden Darstellung sind auszugsweise einige der gemeldeten Angebote in den verschiedenen Bereichen des Kinderschutzes veranschaulicht.

 

 

1.      Maßnahmen bei vorhandener Kindeswohlgefährdung (in der Regel interventiv)

 

  • ASD Schutzauftrag
  • bei Kindeswohlgefährdung
  • Bereitschaftsdienst ASD
  • Projekt: Mütter in Not
  • Bereitschaftspflegefamilien

o       Therapeutische und med. Betreuung von Opfern

  • Angebote für Familien in Notsituationen
  • Stationäre und ambulante Erziehungshilfen
  • Betreuung Sucht erkrankter Eltern
  • Erziehungsberatung

 

 

2.      Maßnahmen/ Angebote bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung

  • ASD Schutzauftrag
  • bei Kindeswohlgefährdung
  • Bereitschaftsdienst ASD
  • Projekt: Mütter in Not
  • Elternkurse
  • Erziehungsberatung
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Beratung von Eltern in Einrichtungen z.B Kita
  • Familienpaten
  • Begleitung zu Behörden
  • Elterncoaching
  • Hausbesuche
  • Flexible Mutter-Kind-Betreuung
  • Hilfen zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit

 

3.      Präventive Angebote und Maßnahmen

 

  • Elternkurse, Elterncafes, Spielgruppen
  • Flexible Hilfen, Familienpaten
  • Reihenuntersuchungen
  • Frühförderung
  • Gesundheits-, Ernährungs- u. Bewegungsangebote
  • Erste Hilfe fürs Kind
  • Entwicklungsbegleitung
  • Begleiteter Umgang
  • Schwangerenberatung und Begleitung
  • Wochenbettbetreuung
  • Babysitterkurse

 

 

Da die Fragebögen –wie bereits geschildert- bis Anfang März bei der Jugendhilfeplanung eingingen, konnte auch erst verspätet mit der Auswertung begonnen werden. Ein detaillierter Bericht über die Auswertung der Bestandserhebung  wird zusammen mit den nachfolgend in Kurzform dargestellten Ergebnissen der Workshops  zur Bedarfsermittlung  (dann ebenfalls in ausführlicher Form) nach den Sommerferien 2009 vorgestellt.

 

 

Schritt 2: Bedarfsermittlung

 

Parallel zur laufenden Bestandserhebung begann in Februar 2009 die Umsetzung des zweiten Schrittes des Planungskonzeptes, die Bedarfsermittlung.

 

Im  Februar und März 2009 führte die Jugendhilfeplanung insgesamt sechs Ganztags- Workshops durch. Je einen pro Stadtbezirk  und einen Workshop mit Praktikern aus verschiedenen fachlichen Bereichen, die gesamtstädtisch tätig sind. Es nahmen insgesamt 167 Mitarbeiter/innen aus Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen, Schulen, Jugendzentren, Erziehungshilfeeinrichtungen, Allgemeinem Sozialen Dienst, Kinderschutzbund, Gesundheitsamt etc. an den Workshops teil.

Nachdem sich die Teilnehmer/innen einen ersten Überblick über die Ergebnisse der Bestandserhebung verschaffen konnten,  wurde in allen Workshops für die Bedarfsermittlung am Vormittag die Methode „ World-Cafe“ eingesetzt.

Dabei erarbeiteten die Teilnehmer/innen in, nach Professionen gemischten, Kleingruppen die drei nachfolgend dargestellten Fragestellungen zum Thema „Kinderschutz“.

 

  1. Wo beginnt für Sie „Kinderschutz“?
  2. Was erschwert es für Sie momentan in Kinderschutzfällen mit anderen Angeboten/Einrichtungen oder Diensten in Ihrem Stadtteil zu kooperieren?
  3. Welche Eigenschaften müsste ein Angebot einer Einrichtung/eines Dienstes haben, damit Familien in Ihrem Stadtteil dort Kontakt bzw. Unterstützung suchen und annehmen?

 

Die Ergebnisse in Bezug auf die einzelnen  Fragestellungen  wurden im Anschluss „geclustert“. Das heißt, dass die von den Teilnehmer/innen festgehaltenen Aussagen in Abstimmung mit den Arbeitsgruppen auf übereinstimmende Kernaussagen konzentriert wurden.  Aus diesen Kernaussagen ergaben sich dann die Aufgabenstellungen für die folgende Kleingruppenarbeit, wobei sich die Gruppen zur Bearbeitung der neuen Fragestellungen nun sozialräumlich zusammen fanden.

Die Arbeitaufträge für die Kleingruppen konzentrierten sich in allen Stadtbezirken in erster Linie auf zwei Schwerpunkte. Neben dem Aufzeigen von Zielgruppen, deren Bedarfe aus Sicht der Teilnehmer/innen momentan keine oder zu geringe Berücksichtigung finden,  war ein zweiter Kernpunkt die Fragestellung nach notwendigen Kooperationen und Vernetzung.

 

Die Kleingruppen des gesamtstädtischen Workshops befassten sich am Vormittag mit folgenden Fragen:

 

  1. Wo beginnt für Sie „Kinderschutz“?
  2. Was erschwert es Ihnen, aus Ihrer Sicht, momentan in Kinderschutzfällen zufrieden stellend agieren zu können?
  3. Welche Eigenschaften müsste ein Angebot einer Einrichtung/eines Dienstes haben, damit Familien dort Kontakt bzw. Unterstützung suchen und annehmen?

 

Am Nachmittag bestand für die Anwesenden die Möglichkeit an einem Diskussionsplenum teilzunehmen, das sich inhaltlich mit der Frage von notwendigen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen befasste.

 

 

Obwohl die Teilnehmer/inner aller Workshops unterschiedliche berufliche sowie fachliche Hindergründe aufwiesen, stimmten die Kleingruppenergebnisse aller Workshops zum großen Teil überein.

Überwiegend bewegten sich die Ergebnisse der Gruppenarbeiten im präventiven Bereich bzw. im Bereich der möglichen/drohenden Kinderwohlgefährdung

 

Nachfolgend die wichtigsten Ergebnisse aus den Stadtbezirken in einer kurzen Übersicht:

 

Ø      Für viele Beteiligte der Workshops muss der „Kinderschutz“ so früh wie möglich beginnen.

 

Ø      Unterstützende Maßnahmen sollten Familien spätestens ab der Geburt möglichst aber eigentlich schon während der Schwangerschaft angeboten werden.

 

Ø      „Frühzeitig“ heißt im „Kinderschutz“ allerdings auch so früh wie möglich Gefahrensituationen wahrzunehmen und Familien Hilfen anzubieten.

 

Ø      Angebote und Hilfen für Familien sollten möglichst wohnortnah, unbürokratisch, kostenlos, niederschwellig, kontinuierlich und fachlich versiert sein.

-          Familien mit kleinen oder mehreren Kinder fehlt oft Mobilität oder die finanziellen Möglichkeiten um Angebote in anderen Stadtbezirken aufzusuchen.

-          Oftmals haben Familien Hemmungen Hilfen anzufragen oder anzunehmen. Unbürokratische, niederschwellige aber auch kontinuierliche Angebote, die für Familien leicht erreichbar sind erleichtern den Betroffenen den Zugang. Für viele Eltern ist es einfacher einer vertrauten Person ihre Probleme zu schildern, so dass eine Betreuungskontinuität bei den Fachkräften erforderlich ist, um Vertrauen herstellen zu können. 

 

Ø      Die in den meisten Angeboten bestehende „Komm-Struktur“ führt dazu, dass Familien, die Hilfe ablehnen oder nicht annehmen können, durch das Hilfesystem fallen. Angebote, die ein Aufsuchen der Familien beinhalten, möglichst in den verschiedenen Altersstufen der Kinder könnten dieses Risiko mindern.

 

Ø      Es zeigten sich in den Stadtbezirken große Unsicherheiten in Fragen des Datenschutzes (wie ist der Datenschutz bei Kooperation mit einer anderen Einrichtung zu gestalten). Diese Problematik wurde im gesamtstädtischen Workshop jedoch nur am Rande angeschnitten.

 

Ø      Als weiterer wichtiger Punkt wurde die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf Informationen über bestehende Angebote in allen Bereichen des „Kinderschutzes“ gesehen.

-          Für Hilfe suchende Familien ist es schwierig die Angebote zu überblicken und ein geeignetes Angebot zu finden.

-          Auch für Fachkräfte ist es oft unklar welche Angebote stadtweit aber auch in den Sozialräumen vorhanden sind.

 

Ø      Nicht selten werden neue Angebote eingerichtet, die bereits ähnlich vorhanden sind, sodass Doppelstrukturen entstehen.

 

Ø      Andererseits gibt es besonders für einige Zielgruppen (z.B. Alleinerziehende, Migranten etc.) unzureichende Angebote, die außerdem nicht unbedingt in den betroffenen Sozialräumen vorgehalten werden.

 

Ø      Neben der fehlenden Übersicht über vorhandene Angebote werden auch die vorhandenen Arbeitskreise und Netzwerke als sehr unübersichtlich und wenig koordiniert geschildert. Nicht selten sind Einrichtungen in verschiedene Arbeitskreise und Netzwerke zum Thema „Kinderschutz“ eingebunden.  Gefordert werden Vernetzungsstrukturen auf Sozialraum-, Bezirks- und Stadtebenen. Diese sollten professionell koordiniert und strukturiert sein.

Die Bereitschaft, sich an solchen Vernetzungsstrukturen zu beteiligen, war groß, allerdings wurde verdeutlicht, dass die Teilnahme personelle Ressourcen erfordert, die knapp bemessen bzw. die nicht vorhanden sind.

 

Insgesamt wurde veranschaulicht, dass zu wenig bzw. keine gesonderten personellen, finanziellen oder räumlichen Ressourcen für den „Kinderschutz“ vorhanden sind. So können aufgrund mangelnder Räumlichkeiten Einzelgespräche und Gruppenangebote häufig nur eingeschränkt angeboten werden. Personelle und finanzielle Ressourcen müssen meistens von der eigentlichen Arbeit abgezweigt werden und fehlen dann dort z.B. bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen.

 

In den Workshops zur Bedarfsermittlung wurde deutlich, dass zur Verbesserung des „Kinderschutzes“ jeder Sozialraum in Hagen eine einzelne Betrachtung benötigt und passgenaue Angebote dafür unter Einbeziehung der vorhandenen Gegebenheiten pro Sozialraum zu entwickeln sind. „Nicht mehr jede Profession für sich, sondern koordiniert und gemeinsam unter Nutzung aller vorhandenen Ressourcen im Sozialraum.“

Des Weiteren ist die professionelle Strukturierung und Koordinierung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen auf der Sozialraum-, Bezirks- und Stadtebene erforderlich, um passgenaue Netzwerke zu schaffen, die alle Beteiligten unterstützen und so wenig wie möglich Ressourcen verbrauchen.

Diese Aufgaben können die beteiligten Einrichtungen und Dienste vor Ort alleine nicht ausreichend umsetzen. Es ist deshalb eine zentrale professionelle Koordination notwendig, die auf den einzelnen Ebenen (Sozialraum, Bezirk, Stadt) agiert und die Vernetzungs- - sowie Kooperationsstrukturen verbindlich aufbaut, umsetzt und begleitet. Für eine solche zentrale Stelle im „Kinderschutz“ sind jedoch momentan keine personellen Ressourcen vorgesehen.

 

Die detaillierten Ergebnisse der Workshops zur Bedarfsermittlung werden –wie bereits erwähnt- mit den Ergebnissen der Bestandserhebung in einer  gemeinsamen Dokumentation  nach den Sommerferien vorgestellt.

 

 

 

Schritt 3: Maßnahmenplanung

 

Der dritte Planungsschritt befasst sich mit der Planung von aufgrund der Bedarfsermittlung zu verändernden bzw. neuen Angeboten und Maßnahmen.

Dazu ist zunächst ein Workshop mit von Veränderungen Betroffenen bzw. möglichen Anbietern von zukünftigen Maßnahmen unter Moderation des Landesjugendamtes vorgesehen.

Die Ergebnisse dieses Workshops werden von der Jugendhilfeplanung aufgelistet und unter den Gesichtspunkten der Finanzierung, möglicher Anbieter der Maßnahmen sowie evtl. Ressourcenverlagerungen oder Zusammenführungen aufgearbeitet.

Dieser Planungsabschnitt soll nach den Sommerferien 2009 beginnen und Ende Oktober 2009 abgeschlossen sein.

 

Die Ergebnisse des dritten Planungsschrittes werden im November 2009 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt, so dass im Anschluss eine politische Entscheidung und Prioritätensetzung für neue sowie veränderte Angebote, Leistungen und Maßnahmen erfolgen kann.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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16.06.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen