Beschlussvorlage - 0512/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
"Kinderschutz in Hagen" - Zwischenbericht zum Planungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.06.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Sensibilisiert
durch die in den letzten Jahren aufgezeigten schweren Misshandlungs- und
Missbrauchsberichte von Kindern sowie der Novellierung des § 8a im SGB VIII im
Jahr 2005 erhielt auch in Hagen der Kinder- und Jugendschutz eine noch
zentralere Bedeutung. Aus diesem Grund erteilte der Jugendhilfeausschuss in
seiner Sitzung am
Begründung
Sensibilisiert
durch die in den letzten Jahren aufgezeigten schweren Misshandlungs- und
Missbrauchsberichte von Kindern sowie der Novellierung des § 8a im SGB VIII im
Jahr 2005 erhielt auch in Hagen der Kinder- und Jugendschutz eine noch
zentralere Bedeutung. In bestehenden Arbeitskreisen und Netzwerken entstand ein
hoher Informationsbedarf über die bereits vorhandenen unterstützenden Angebote
für Kinder, Jugendliche und Familien sowie über mögliche Netzwerk- und
Kooperationsmöglichkeiten. Neben dem Entstehen neuer Angebote und Maßnahmen
entwickelte sich ebenfalls eine Vielzahl neuer Netzwerke und Kooperationen. Die
Angebots- und Vernetzungslandschaft gestaltet sich jedoch im Ergebnis wenig
strukturiert und geplant, so dass eine Übersicht sowohl für die betroffenen
Kinder, Jugendliche und Familien, als auch für die Fachkräfte der verschiedenen
sozialen Bereiche kaum noch möglich ist. Um einerseits Schwachstellen im
Angebots- und Vernetzungssystem aufzuzeigen und darüber hinaus bedarfsgerechte
Angebote zu entwickeln, wurde eine zentrale Übersicht und Planung erforderlich.
Aus
diesem Grund erteilte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am
Das
somit beschlossene Planungskonzept sieht vor, in einem klassischen
Planungs-Dreischritt sowohl in Zusammenarbeit mit der strategischen Ebene
(Leitungsebene der öffentlichen und freien Träger) als auch mit der operativen
Ebene (Handlungsebene) eine Bestands- und Bedarfsermittlung durchzuführen sowie
fehlende Angebote oder Maßnahmen aufzuzeigen und zu planen.
Planungsschritte
Schritt 1: Bestandserhebung
In
Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt erarbeitete die Jugendhilfeplanung zur
Bestandserhebung einen vierseitigen Fragebogen, der für jedes Angebot gesondert
auszufüllen war. Neben dem Erfassen von Einrichtungs- Träger und Angebotsdaten
(Zielgruppen, Kooperationspartner, zeitliche Struktur, Wartezeiten etc.) wurden
in einem allgemeinen Teil des Bogens u.a. auch bestehende Netzwerke abgefragt.
Um
die Inhalte des Fragebogens den betroffenen Einrichtungen, Institutionen und
Diensten näher zu bringen und um evtl. offene Fragen zu klären, erhielten diese
Einladungen zu bereichsorientierten Informationsveranstaltungen. Insgesamt
wurden Mitte November 2008 von der Jugendhilfeplanung sechs
Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im Einzelnen waren die
Veranstaltungen auf die Bereiche
Tagesbetreuung, Gesundheit, Jugendarbeit, Jugendpflege, Erzieherische
Hilfen, Beratungsstellen und Psychologen sowie sonstige Einrichtungen
ausgerichtet.
Obwohl
Anregungen aus den Informationsveranstaltungen kleine Überarbeitungen des
Fragebogens erforderten, konnte dennoch direkt im Anschluss an die
Informationsveranstaltungen der Versand der Fragebögen erfolgen. Die
Rücksendung der Fragebögen war laut dem im September erstmals vorgelegten
Planungskonzept bis zum
Bereits während
der Infoveranstaltungen verdeutlichte eine Vielzahl von Teilnehmer/innen, dass
sie diese Zeitschiene nicht einhalten können.
Letztendlich
gingen die letzten ausgefüllten Fragebögen erst Anfang März 2009 bei der
Jugendhilfeplanung ein.
An
der Fragebogenaktion beteiligten sich u.a. Kindertageseinrichtungen, Schulen,
die offenen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen (OGS), Jugendzentren, das
Gesundheitsamt, Einrichtungen der Erzieherischen Hilfen, der Allgemeine Soziale
Dienst, verschiedene Beratungsstellen, der Kinderschutzbund, private
Jugendhilfeanbieter, Kinderärzte, und Hebammen.
Insgesamt
sendeten 191 Einrichtungen und Dienste die Anzahl von 755 ausgefüllten
Fragebögen zurück.
In
den Fragebögen wurden die Teilnehmer/innen im ersten Schritt gebeten ihre
Angebote in einen der drei Handlungsbereiche des „Kinderschutzes“
(Interventionszeitpunkte) einzuordnen. Es bestand die Möglichkeit, die Angebote
unter „präventive Hilfen“ sowie Maßnahmen bei
„drohender“ bzw. „vorhandener“ Kindeswohlgefährdung
einzuordnen. Da sich nicht alle Angebote bestimmten Bereiche zuordnen ließen,
wurden auch Mehrfachnennungen zugelassen.
In der
nachfolgenden Darstellung sind auszugsweise einige der gemeldeten Angebote in
den verschiedenen Bereichen des Kinderschutzes veranschaulicht.
1.
Maßnahmen bei vorhandener Kindeswohlgefährdung (in
der Regel interventiv)
- ASD
Schutzauftrag
- bei
Kindeswohlgefährdung
- Bereitschaftsdienst
ASD
- Projekt:
Mütter in Not
- Bereitschaftspflegefamilien
- Angebote
für Familien in Notsituationen
- Stationäre
und ambulante Erziehungshilfen
- Betreuung
Sucht erkrankter Eltern
- Erziehungsberatung
2.
Maßnahmen/ Angebote bei Verdachtsfällen von
Kindeswohlgefährdung
- ASD Schutzauftrag
- bei
Kindeswohlgefährdung
- Bereitschaftsdienst
ASD
- Projekt:
Mütter in Not
- Elternkurse
- Erziehungsberatung
- Trennungs-
und Scheidungsberatung
- Beratung
von Eltern in Einrichtungen z.B Kita
- Familienpaten
- Begleitung
zu Behörden
- Elterncoaching
- Hausbesuche
- Flexible
Mutter-Kind-Betreuung
- Hilfen
zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit
3.
Präventive Angebote und Maßnahmen
- Elternkurse,
Elterncafes, Spielgruppen
- Flexible
Hilfen, Familienpaten
- Reihenuntersuchungen
- Frühförderung
- Gesundheits-,
Ernährungs- u. Bewegungsangebote
- Erste
Hilfe fürs Kind
- Entwicklungsbegleitung
- Begleiteter
Umgang
- Schwangerenberatung
und Begleitung
- Wochenbettbetreuung
- Babysitterkurse
Da
die Fragebögen –wie bereits geschildert- bis Anfang März bei der
Jugendhilfeplanung eingingen, konnte auch erst verspätet mit der Auswertung
begonnen werden. Ein detaillierter Bericht über die Auswertung der
Bestandserhebung wird zusammen mit den
nachfolgend in Kurzform dargestellten Ergebnissen der Workshops zur Bedarfsermittlung (dann ebenfalls in ausführlicher Form) nach
den Sommerferien 2009 vorgestellt.
Schritt 2: Bedarfsermittlung
Parallel
zur laufenden Bestandserhebung begann in Februar 2009 die Umsetzung des zweiten
Schrittes des Planungskonzeptes, die Bedarfsermittlung.
Im Februar und März 2009 führte die
Jugendhilfeplanung insgesamt sechs Ganztags- Workshops durch. Je einen pro
Stadtbezirk und einen Workshop mit
Praktikern aus verschiedenen fachlichen Bereichen, die gesamtstädtisch tätig sind.
Es nahmen insgesamt 167 Mitarbeiter/innen aus Kindertageseinrichtungen, Offenen
Ganztagsschulen, Schulen, Jugendzentren, Erziehungshilfeeinrichtungen,
Allgemeinem Sozialen Dienst, Kinderschutzbund, Gesundheitsamt etc. an den
Workshops teil.
Nachdem
sich die Teilnehmer/innen einen ersten Überblick über die Ergebnisse der
Bestandserhebung verschaffen konnten,
wurde in allen Workshops für die Bedarfsermittlung am Vormittag die
Methode „ World-Cafe“ eingesetzt.
Dabei
erarbeiteten die Teilnehmer/innen in, nach Professionen gemischten,
Kleingruppen die drei nachfolgend dargestellten Fragestellungen zum Thema
„Kinderschutz“.
- Wo beginnt für Sie
„Kinderschutz“?
- Was erschwert es
für Sie momentan in Kinderschutzfällen mit anderen Angeboten/Einrichtungen
oder Diensten in Ihrem Stadtteil zu kooperieren?
- Welche
Eigenschaften müsste ein Angebot einer Einrichtung/eines Dienstes haben,
damit Familien in Ihrem Stadtteil dort Kontakt bzw. Unterstützung suchen
und annehmen?
Die
Ergebnisse in Bezug auf die einzelnen
Fragestellungen wurden im
Anschluss „geclustert“. Das heißt, dass die von den
Teilnehmer/innen festgehaltenen Aussagen in Abstimmung mit den Arbeitsgruppen
auf übereinstimmende Kernaussagen konzentriert wurden. Aus diesen Kernaussagen ergaben sich dann die
Aufgabenstellungen für die folgende Kleingruppenarbeit, wobei sich die Gruppen
zur Bearbeitung der neuen Fragestellungen nun sozialräumlich zusammen fanden.
Die
Arbeitaufträge für die Kleingruppen konzentrierten sich in allen Stadtbezirken
in erster Linie auf zwei Schwerpunkte. Neben dem Aufzeigen von Zielgruppen,
deren Bedarfe aus Sicht der Teilnehmer/innen momentan keine oder zu geringe
Berücksichtigung finden, war ein zweiter
Kernpunkt die Fragestellung nach notwendigen Kooperationen und Vernetzung.
Die
Kleingruppen des gesamtstädtischen Workshops befassten sich am Vormittag mit
folgenden Fragen:
- Wo beginnt für Sie
„Kinderschutz“?
- Was erschwert es
Ihnen, aus Ihrer Sicht, momentan in Kinderschutzfällen zufrieden stellend
agieren zu können?
- Welche
Eigenschaften müsste ein Angebot einer Einrichtung/eines Dienstes haben,
damit Familien dort Kontakt bzw. Unterstützung suchen und annehmen?
Am
Nachmittag bestand für die Anwesenden die Möglichkeit an einem
Diskussionsplenum teilzunehmen, das sich inhaltlich mit der Frage von
notwendigen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen befasste.
Obwohl
die Teilnehmer/inner aller Workshops unterschiedliche berufliche sowie
fachliche Hindergründe aufwiesen, stimmten die Kleingruppenergebnisse aller
Workshops zum großen Teil überein.
Überwiegend
bewegten sich die Ergebnisse der Gruppenarbeiten im präventiven Bereich bzw. im
Bereich der möglichen/drohenden Kinderwohlgefährdung
Nachfolgend
die wichtigsten Ergebnisse aus den Stadtbezirken in einer kurzen Übersicht:
Ø
Für viele
Beteiligte der Workshops muss der „Kinderschutz“ so früh wie
möglich beginnen.
Ø
Unterstützende
Maßnahmen sollten Familien spätestens ab der Geburt möglichst aber
eigentlich schon während der Schwangerschaft angeboten werden.
Ø
„Frühzeitig“
heißt im „Kinderschutz“ allerdings auch so früh wie möglich Gefahrensituationen
wahrzunehmen und Familien Hilfen anzubieten.
Ø
Angebote und
Hilfen für Familien sollten möglichst wohnortnah, unbürokratisch,
kostenlos, niederschwellig, kontinuierlich und fachlich versiert
sein.
-
Familien mit
kleinen oder mehreren Kinder fehlt oft Mobilität oder die finanziellen
Möglichkeiten um Angebote in anderen Stadtbezirken aufzusuchen.
-
Oftmals
haben Familien Hemmungen Hilfen anzufragen oder anzunehmen. Unbürokratische,
niederschwellige aber auch kontinuierliche Angebote, die für Familien leicht
erreichbar sind erleichtern den Betroffenen den Zugang. Für viele Eltern ist es
einfacher einer vertrauten Person ihre Probleme zu schildern, so dass eine
Betreuungskontinuität bei den Fachkräften erforderlich ist, um Vertrauen
herstellen zu können.
Ø
Die in den
meisten Angeboten bestehende „Komm-Struktur“ führt dazu, dass
Familien, die Hilfe ablehnen oder nicht annehmen können, durch das Hilfesystem
fallen. Angebote, die ein Aufsuchen der Familien beinhalten, möglichst
in den verschiedenen Altersstufen der Kinder könnten dieses Risiko mindern.
Ø
Es zeigten sich
in den Stadtbezirken große Unsicherheiten in Fragen des Datenschutzes (wie ist
der Datenschutz bei Kooperation mit einer anderen Einrichtung zu gestalten).
Diese Problematik wurde im gesamtstädtischen Workshop jedoch nur am Rande
angeschnitten.
Ø
Als weiterer
wichtiger Punkt wurde die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit in
Hinblick auf Informationen über bestehende Angebote in allen Bereichen des
„Kinderschutzes“ gesehen.
-
Für Hilfe
suchende Familien ist es schwierig die Angebote zu überblicken und ein
geeignetes Angebot zu finden.
-
Auch für
Fachkräfte ist es oft unklar welche Angebote stadtweit aber auch in den
Sozialräumen vorhanden sind.
Ø
Nicht selten
werden neue Angebote eingerichtet, die bereits ähnlich vorhanden sind, sodass Doppelstrukturen
entstehen.
Ø
Andererseits
gibt es besonders für einige Zielgruppen (z.B. Alleinerziehende, Migranten
etc.) unzureichende Angebote, die außerdem nicht unbedingt in den
betroffenen Sozialräumen vorgehalten werden.
Ø
Neben der
fehlenden Übersicht über vorhandene Angebote werden auch die vorhandenen
Arbeitskreise und Netzwerke als sehr unübersichtlich und wenig koordiniert
geschildert. Nicht selten sind Einrichtungen in verschiedene Arbeitskreise und
Netzwerke zum Thema „Kinderschutz“ eingebunden. Gefordert werden Vernetzungsstrukturen auf
Sozialraum-, Bezirks- und Stadtebenen. Diese sollten professionell
koordiniert und strukturiert sein.
Die
Bereitschaft, sich an solchen Vernetzungsstrukturen zu beteiligen, war groß,
allerdings wurde verdeutlicht, dass die Teilnahme personelle Ressourcen
erfordert, die knapp bemessen bzw. die nicht vorhanden sind.
Insgesamt
wurde veranschaulicht, dass zu wenig bzw. keine gesonderten personellen,
finanziellen oder räumlichen Ressourcen für den „Kinderschutz“
vorhanden sind. So können aufgrund mangelnder Räumlichkeiten Einzelgespräche
und Gruppenangebote häufig nur eingeschränkt angeboten werden. Personelle und
finanzielle Ressourcen müssen meistens von der eigentlichen Arbeit abgezweigt
werden und fehlen dann dort z.B. bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen.
In
den Workshops zur Bedarfsermittlung wurde deutlich, dass zur Verbesserung des
„Kinderschutzes“ jeder Sozialraum in Hagen eine einzelne
Betrachtung benötigt und passgenaue Angebote dafür unter Einbeziehung der
vorhandenen Gegebenheiten pro Sozialraum zu entwickeln sind. „Nicht mehr
jede Profession für sich, sondern koordiniert und gemeinsam unter Nutzung aller
vorhandenen Ressourcen im Sozialraum.“
Des
Weiteren ist die professionelle Strukturierung und Koordinierung von
Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen auf der Sozialraum-, Bezirks- und
Stadtebene erforderlich, um passgenaue Netzwerke zu schaffen, die alle
Beteiligten unterstützen und so wenig wie möglich Ressourcen verbrauchen.
Diese
Aufgaben können die beteiligten Einrichtungen und Dienste vor Ort alleine nicht
ausreichend umsetzen. Es ist deshalb eine zentrale professionelle Koordination
notwendig, die auf den einzelnen Ebenen (Sozialraum, Bezirk, Stadt) agiert und
die Vernetzungs- - sowie Kooperationsstrukturen verbindlich aufbaut, umsetzt
und begleitet. Für eine solche zentrale Stelle im „Kinderschutz“
sind jedoch momentan keine personellen Ressourcen vorgesehen.
Die
detaillierten Ergebnisse der Workshops zur Bedarfsermittlung werden –wie
bereits erwähnt- mit den Ergebnissen der Bestandserhebung in einer gemeinsamen Dokumentation nach den Sommerferien vorgestellt.
Schritt 3: Maßnahmenplanung
Der
dritte Planungsschritt befasst sich mit der Planung von aufgrund der
Bedarfsermittlung zu verändernden bzw. neuen Angeboten und Maßnahmen.
Dazu
ist zunächst ein Workshop mit von Veränderungen Betroffenen bzw. möglichen
Anbietern von zukünftigen Maßnahmen unter Moderation des Landesjugendamtes
vorgesehen.
Die
Ergebnisse dieses Workshops werden von der Jugendhilfeplanung aufgelistet und
unter den Gesichtspunkten der Finanzierung, möglicher Anbieter der Maßnahmen
sowie evtl. Ressourcenverlagerungen oder Zusammenführungen aufgearbeitet.
Dieser
Planungsabschnitt soll nach den Sommerferien 2009 beginnen und Ende Oktober
2009 abgeschlossen sein.
Die
Ergebnisse des dritten Planungsschrittes werden im November 2009 dem
Jugendhilfeausschuss vorgestellt, so dass im Anschluss eine politische
Entscheidung und Prioritätensetzung für neue sowie veränderte Angebote,
Leistungen und Maßnahmen erfolgen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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