Beschlussvorlage - 0462/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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10.06.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.06.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh nebst der Begründung vom 19.05.2009 nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 93, 94, 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im
Stadtbezirk Haspe soll südlich der Schützenstraße auf städtischen Grundstücken,
im Rahmen des 100 Grundstücke Programms, Baurecht für ca. 11 Wohnhäuser geschaffen
werden.
Mit
dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Begründung
Aufgrund
des vorhandenen Bedarfs nach Baugrund für Einfamilienhäuser in der Stadt Hagen
sollen durch die Bauleitplanung neue
Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Der Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen
ergibt sich trotz der aktuell sinkenden Einwohnerzahl in der Stadt Hagen
aufgrund der Veränderungen in der Haushaltsstruktur. Der "Masterplan
Wohnen" (Stand: März 2006) empfiehlt ein jährliches Bauvolumen von ca. 200
Wohneinheiten im Einfamilienhausbau und ca. 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau.
Das 100 Grundstücke Programm der Stadt Hagen soll diese Strukturentwicklungen unterstützen.
Wesentliches
Ziel ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs der Hagener Bevölkerung.
Gleichzeitig soll dieser Bebauungsplan einen Beitrag gegen die Abwanderung von
Bauwilligen in die Umlandgemeinden leisten.
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 14.12.2006 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh beschlossen.
In
der Zeit vom 19.05.2008 bis 21.05.2008 wurde auf Basis der Entwurfsplanungen
eine Bürgeranhörung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchgeführt.
Es wurden während der Bürgeranhörung keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
In
schriftlicher Form sind von Anwohnern
aus der Hestertstraße Anregungen eingegangen, zu denen im weiteren Verlauf
dieser Vorlage Stellung genommen wird.
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat in der Zeit vom
11.03.2008 bis 14.04.2008 ein "Scopingtermin" mit den Fachämtern und
Behörden stattgefunden. Das Genehmigungsverfahren nach § 31 WHG für die Offenlegung des Rolandbaches ist
inzwischen abgeschlossen.
Die
öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 09.04.2009 bis 11.05.2009 durchgeführt.
Aus
der Bürgerschaft wurden keine Anregungen vorgebracht.
Folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich zur Planung
geäußert:
·
SEH mit
Schreiben vom 11.05.2009
·
LWL-Archäologie
für Westfalen mit Schreiben vom 07.05.2009
·
Untere Wasser-
und Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 06.05.2009
·
Umweltamt mit
Schreiben vom 07.05.2009
·
Untere
Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 13.05.2009
Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wurden der Bebauungsplan und die Begründung geändert. Eine
erneute Offenlegung des Planes ist nicht erforderlich.
Bestandteile der
Vorlage
·
Begründung einschließlich
des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung
Rolandstraße/Rolandshöh
·
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
·
Protokoll der
Bürgeranhörung
·
Stellungnahme
der Bürger
·
Stellungnahmen
im Rahmen der Offenlage
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet und können
im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
- Altlastengutachten (Büro
Rautenstrauch vom 24.04.1995)
- Studie zur
Offenlegung des Rolandbaches (Rademacher und Partner vom Sep. 2007)
- Artenschutzrechtliche
Prüfung für den Bereich des Bebauungsplanes (Büro Ökoplan vom Juli 2008)
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen die schriftlich zur Bürgeranhörung mit
Schreiben vom 21.05.2008 zum Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh
vorgebracht wurden.
Mit
der beabsichtigten Offenlegung des Rolandbaches verbleibt nordöstlich der Bebauung
Hestertstraße nur noch eine geringe Fläche deren zusätzliche Erschließung wirtschaftlich
nicht tragfähig wäre. Zudem wird die Fläche auch größtenteils verschattet.
Die
Anregung wurde aufgenommen.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen der SEH vom 11.05.2009 zum Bebauungsplan Nr.
3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh vorgebracht wurden.
Der
Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass die Belastungsflächen und der
südliche Abschnitt des Bachlaufs eingetragen werden.
Die
Anregung wurde berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
LWL-Archäologie für Westfalen vom 07.05.2009 zum Bebauungsplan Nr. 3/95 (473)
1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh vorgebracht wurden.
Die
Aufgaben des Westfälischen Museums für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege wurden von der
LWL-Archäologie für Westfalen übernommen.
Der
Text in der Begründung zum Bebauungsplan sowie der textliche Hinweis im Bebauungsplan
werden geändert.
Die
Anregung wird berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde vom 06.05.2009 zum Bebauungsplan Nr.
3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh vorgebracht wurden.
Zur
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde:
Der
Hinweis bezüglich der Einleitungsanträge für Oberflächenwasser wurde an die zuständigen
Stellen weitergeleitet.
Die
Begründung zum Bebauungsplan wurde mit ihrer Aussage zum Rolandbach geändert.
Zur
Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde:
Der
Punkt "jetzige Situation" wurde in der Begründung zum Bebauungsplan
geändert.
Der
Punkt "Prognose der Auswirkung der Planung" wurde umformuliert.
Die
Anregungen wurden berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des
Umweltamtes vom 07.05.2009 zum Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung
Rolandstraße/Rolandshöh vorgebracht wurden.
Zu
1)
Für
das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh wurde im Jahre
1997 vom Büro DMT in Essen ein Lärmgutachten erstellt.
Im
Bereich der Hördenstraße sind Überschreitungen von bis zu 10 dB(A) ermittelt worden.
Das würde bedeuten, dass Lärmschutzfenster der Klasse 1 – 2 eingebaut
werden müssen. Durch die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung für Neubauten
erfüllen die Fenster in Neubauten bereits den Anforderungen der
Lärmschutzklasse 2. Eine Festsetzung bezüglich des Lärmschutzes war schon im
Ursprungsplan nicht notwendig.
Für
den Bereich des hier vorliegenden Änderungsverfahrens liegen für die Nachtwerte
Überschreitungen von 4 bzw. 5 dB(A) vor. Das würde den Einbau von Fenstern der
Lärmschutzklasse 1 bedeuten, die aber nicht Stand der Technik sind, weil alle
heute gebauten Fenster den Stand der Lärmschutzklasse 2 erfüllen.
Aus
diesen Gründen kann auf die Festsetzung einer Lärmschutzklasse verzichtet werden.
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Zu
2)
Im
Bebauungsplan wird folgender Hinweis eingefügt:
"Auf
die Einhaltung des Gesetzes zur Förderung erneuerbare Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)) vom 7. August 2008, veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36 vom 18. August 2008, S. 1658
wird hingewiesen. Dies bedeutet für Eigentümer von Neubauten die Pflicht zur anteiligen
Nutzung von erneuerbaren Energien."
Die Anregung wurde
aufgenommen.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde vom 13.05.2009 zum Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1.
Änderung Rolandstraße/Rolandshöh vorgebracht wurden.
Der
Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan wird, so wie es in
der Stellungnahme erläutert wurde, geändert.
Der
Anregung wird gefolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,6 kB
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2
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197,4 kB
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3
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47,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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868 kB
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5
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
69,3 kB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
50,7 kB
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|
8
|
(wie Dokument)
|
108,4 kB
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|
9
|
(wie Dokument)
|
415,3 kB
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|
10
|
(wie Dokument)
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540,1 kB
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11
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(wie Dokument)
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834,3 kB
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