Beschlussvorlage - 0497/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulhof der Hauptschule Ernst-Eversbusch wird im Rahmen der anstehenden Ausbaumaßnahmen für den Ganztag erweitert:

 

Vorschlag 1:  In nördliche Richtung (zwischen Neubau und Berliner Straße), Investitionskosten: 70.000 €, jährliche Betriebskosten: 6.146 €.

 

Alternativ:

 

Vorschlag 2: In westliche Richtung (neben das Schulgebäude), Investitionskosten: 60.000 €, jährliche Betriebskosten: 4.910,60 €.

 

Finanziert wird die Maßnahme aus der Bildungspauschale.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Ernst-Eversbusch-Hauptschule ist zum Schuljahr 2008/2009 als gebundene Ganztagshauptschule gestartet. Pro Schuljahr kommt jeweils ein weiterer Jahrgang (45 bis 50 Schüler/innen) mit in den Ganztag hinzu. Während der Diskussion um die Ausgestaltung des Mensa-Bereiches (gemeinsame Nutzung mit der Realschule Haspe) wurde seitens der Hauptschule der Wunsch nach einer Erweiterung der Schulhoffläche vorgetragen.

 

Angesichts der momentan 320 Schüler/innen ist der vorhandene Schulhof zu klein. Gemäß dem Raumprogramm für allgemeinbildende Schulen soll pro Schüler/in eine Schulhoffläche von 5 qm nicht unterschritten werden. Gemessen an der aktuellen Schülerzahl wäre dies mithin eine Fläche von 1.600 qm. Tatsächlich verfügt die Schule über eine nutzbare Schulhoffläche (eingezäunte Fläche) von 1.030 qm, die durch den Ausbau für den Ganztag geringfügig um knapp 30 qm verringert wird. Im Hinblick auf den Ganztagsbetrieb und die dadurch verstärkte Nutzung der Außenflächen hat der Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken zwei Vorschläge für eine Schulhoferweiterung erarbeitet.

 

 

Begründung

 

Die Ernst-Eversbusch-Hauptschule ist zum Schuljahr 2008/2009 als gebundene Ganztagshauptschule gestartet. Pro Schuljahr wird jeweils ein weiterer Jahrgang (45 bis 50 Schüler/innen) mit in den Ganztag aufgenommen. Hinsichtlich der räumlichen Ausgestaltung des Mensabereiches wurde nach anhaltender Diskussion von Politik und Verwaltung eine gemeinsame Lösung mit der benachbarten Realschule Haspe beschlossen (siehe Vorlage Nr. 0360/2009). Im Zuge der Diskussion wurde seitens der Schule auch das Anliegen einer Erweiterung der Schulhoffläche vorgetragen. Die Verwaltung hat dies mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Schule wird im Schuljahr 2008/2009 von 320 Schüler/innen (Quelle: Schulstatistik zum 15.10.2008) besucht. Nach Ziffer 4 der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung) soll pro Schüler/in eine Schulhoffläche von 5 qm nicht unterschritten werden. Gemessen an der aktuellen Schülerzahl wäre dies mithin eine Fläche von 1.600 qm.

 

Tatsächlich verfügt die Schule über eine nutzbare Schulhoffläche (eingezäunte Fläche) von 1.030 qm, wobei das hochliegende Pflanzbeet vor dem Gebäude nicht mitgerechnet ist. Durch den Ausbau für den Ganztag wird die Schulhoffläche verringert werden, jedoch nur geringfügig um knapp 30 qm. Zusammenfassend ist der Schulhof der Hauptschule, gemessen an der Schülerzahl, erkennbar zu klein. Dabei ist der anstehende Ausbau des Ganztagsbereiches lediglich konkreter Anlass über eine Schulhoferweiterung nachzudenken, zumal gerade der Ganztagsbetrieb auch eine intensivere Nutzung des Schulhofes bedeutet.

 

Mit Schreiben vom 26.05.2009 (sh. Anlage 1) weist die Ernst-Eversbusch-Schule auf die Notwendigkeit einer Schulhoferweiterung hin.

 

Der Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken hat augrund eines Auftrages der GWH zwei Vorschläge zwecks Erweiterung des Schulhofes erstellt.

 

Der 1. Vorschlag (sh. Anlage 2), der seitens der Schulleitung aufgrund der besseren Einsehbarkeit für die Pausenaufsicht favorisiert wird, sieht eine Erweiterung in Richtung Berliner Straße vor. Bei dieser Planung wird der Höhenversprung durch eine Stützwand und eine natürliche Böschung ausgeglichen. Im Bereich der vorhandenen Bäume werden die Flächen in wassergebundener Weise befestigt, sonst in Asphalt bzw. Pflaster. Darüber hinaus soll die Erweiterungsfläche mit einer 1,20 m hohen Zaunanlage versehen und durch Sträucher und Bodendecker eingegrünt werden.

Die Investitions-Gesamtkosten für diese Erweiterung um ca. 560 qm Schulhoffläche belaufen sich grob geschätzt auf 70.000 €.

An Betriebskosten fallen jährlich 6.146 € an. Diese Kosten setzen sich dem Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb wie folgt zusammen: 3.500 € für die Unterhaltung der nicht befahrenen Asphaltfläche (5% der Bausumme pro Jahr, bezogen auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren), 1.456 € für das Fegen des Schulhofes (5 Cent pro m² und Woche), 350 € für den Winterdienst (Weg zur Schule, 2 m breit, durchschnittlich 10 Mal pro Jahr zu 35 €/Stundenlohn), 840 € für Kontrollgänge und Beseitigung von Scherben u.a. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht  (0,5 Cent pro m² an rund 300 Tagen im Jahr – auch in den Ferien).

 

Der 2. Vorschlag (sh. Anlage 3) sieht eine Erweiterung der westlichen Fläche neben der Hauptschule, die an den Fußweg neben dem ehemaligen Hallenbad anschließt, vor. Diese Fläche ist im Wesentlichen frei von Sträuchern, am Rand befinden sich wenige Bäume. Die Gesamtkosten (Asphaltdecke, Sitz- und Aufenthaltsbereich) liegen bei 60.000 €. Die befestigte Fläche ist ca. 466 qm groß. Der Rest wären Grünfläche und eine Böschung zum Schulgebäude (bereits heute vorhanden).

An Betriebskosten fallen jährlich 4.910,60 € an. Diese Kosten setzen sich dem Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb wie folgt zusammen: 3.000 € für die Unterhaltung der nicht befahrenen Asphaltfläche, 1.211,60 € für das Fegen des Schulhofes, 699 € für Kontrollgänge und Beseitigung von Scherben u.a. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kosten für den Winterdienst entfallen bei dieser Lösung, da auf dieser Fläche keine Zuwegung zum Gebäude geplant ist.

 

Nach der vorgelegten Bauzeitenplanung durch die GWH wird der Ergänzungsbau für den Ganztag im Herbst 2010 voraussichtlich fertig gestellt sein. Der beauftragte Architekt weist auf die weitergehenden eingeschränkten Platzverhältnisse während der Bauphase hin. Daher ist die Schulhoferweiterung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme von großem Vorteil, da der durch die Baustelleneinrichtung wegfallende Platz bereits durch eine neue Schulhoffläche zumindest teilweise ersetzt werden könnte.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Schulhof im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme nach der Planung gemäß 1. Vorschlag zu erweitern.

 

Finanziert wird die Maßnahme aus Mitteln der Bildungspauschale 2009.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

70.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale

70.000,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

70.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

70.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) sonstige Betriebskosten je Jahr – Vorschlag 1

6.146,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr – Vorschlag 2

4.910,60€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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10.06.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulhof der Hauptschule Ernst-Eversbusch soll im Rahmen der anstehenden Ausbaumaßnahmen für den Ganztag mit Vorschlag 1 erweitert werden. Finanziert wird die Maßnahme aus der Bildungspauschale.

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Schulhoferweiterung die gefällten Bäume zwischen dem Schulgebäude und dem Nachbargebäude „Altes Stadtbad“ mit geeigneten Bäumen auf dem Schulgelände zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

x