Beschlussvorlage - 0497/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Schulhofes der Hauptschule Ernst-Eversbusch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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09.06.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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10.06.2009
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Beschlussvorschlag
Der Schulhof der Hauptschule Ernst-Eversbusch wird im Rahmen der anstehenden Ausbaumaßnahmen für den Ganztag erweitert:
Vorschlag 1: In nördliche Richtung (zwischen Neubau und Berliner Straße), Investitionskosten: 70.000 €, jährliche Betriebskosten: 6.146 €.
Alternativ:
Vorschlag 2: In westliche Richtung (neben das Schulgebäude), Investitionskosten: 60.000 €, jährliche Betriebskosten: 4.910,60 €.
Finanziert wird die Maßnahme aus der Bildungspauschale.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Ernst-Eversbusch-Hauptschule ist zum Schuljahr 2008/2009 als gebundene
Ganztagshauptschule gestartet. Pro Schuljahr kommt jeweils ein weiterer
Jahrgang (45 bis 50 Schüler/innen) mit in den Ganztag hinzu. Während der
Diskussion um die Ausgestaltung des Mensa-Bereiches (gemeinsame Nutzung mit der
Realschule Haspe) wurde seitens der Hauptschule der Wunsch nach einer
Erweiterung der Schulhoffläche vorgetragen.
Angesichts der momentan 320
Schüler/innen ist der vorhandene Schulhof zu klein. Gemäß dem Raumprogramm für
allgemeinbildende Schulen soll pro Schüler/in eine Schulhoffläche von 5 qm
nicht unterschritten werden. Gemessen an der aktuellen Schülerzahl wäre dies
mithin eine Fläche von 1.600 qm. Tatsächlich verfügt die Schule über eine
nutzbare Schulhoffläche (eingezäunte Fläche) von 1.030 qm, die durch den Ausbau
für den Ganztag geringfügig um knapp 30 qm verringert wird. Im Hinblick auf den
Ganztagsbetrieb und die dadurch verstärkte Nutzung der Außenflächen hat der
Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken zwei Vorschläge für
eine Schulhoferweiterung erarbeitet.
Begründung
Die
Ernst-Eversbusch-Hauptschule ist zum Schuljahr 2008/2009 als gebundene
Ganztagshauptschule gestartet. Pro Schuljahr wird jeweils ein weiterer Jahrgang
(45 bis 50 Schüler/innen) mit in den Ganztag aufgenommen. Hinsichtlich der
räumlichen Ausgestaltung des Mensabereiches wurde nach anhaltender Diskussion
von Politik und Verwaltung eine gemeinsame Lösung mit der benachbarten
Realschule Haspe beschlossen (siehe Vorlage Nr. 0360/2009). Im Zuge der
Diskussion wurde seitens der Schule auch das Anliegen einer Erweiterung der
Schulhoffläche vorgetragen. Die Verwaltung hat dies mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Die Schule wird im Schuljahr
2008/2009 von 320 Schüler/innen (Quelle: Schulstatistik zum 15.10.2008)
besucht. Nach Ziffer 4 der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen
für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung) soll pro Schüler/in eine Schulhoffläche von 5 qm
nicht unterschritten werden. Gemessen an der aktuellen Schülerzahl wäre dies
mithin eine Fläche von 1.600 qm.
Tatsächlich verfügt die
Schule über eine nutzbare Schulhoffläche (eingezäunte Fläche) von 1.030 qm,
wobei das hochliegende Pflanzbeet vor dem Gebäude nicht mitgerechnet ist. Durch
den Ausbau für den Ganztag wird die Schulhoffläche verringert werden, jedoch
nur geringfügig um knapp 30 qm. Zusammenfassend ist der Schulhof der
Hauptschule, gemessen an der Schülerzahl, erkennbar zu klein. Dabei ist der
anstehende Ausbau des Ganztagsbereiches lediglich konkreter Anlass über eine
Schulhoferweiterung nachzudenken, zumal gerade der Ganztagsbetrieb auch eine
intensivere Nutzung des Schulhofes bedeutet.
Mit Schreiben vom 26.05.2009
(sh. Anlage 1) weist die Ernst-Eversbusch-Schule auf die Notwendigkeit einer
Schulhoferweiterung hin.
Der Fachbereich Planen und
Bauen für Grün, Straßen und Brücken hat augrund eines Auftrages der GWH zwei
Vorschläge zwecks Erweiterung des Schulhofes erstellt.
Der 1. Vorschlag (sh. Anlage 2), der seitens der Schulleitung aufgrund
der besseren Einsehbarkeit für die Pausenaufsicht favorisiert wird, sieht eine
Erweiterung in Richtung Berliner Straße vor. Bei dieser Planung wird der
Höhenversprung durch eine Stützwand und eine natürliche Böschung ausgeglichen.
Im Bereich der vorhandenen Bäume werden die Flächen in wassergebundener Weise
befestigt, sonst in Asphalt bzw. Pflaster. Darüber hinaus soll die
Erweiterungsfläche mit einer 1,20 m hohen Zaunanlage versehen und durch
Sträucher und Bodendecker eingegrünt werden.
Die Investitions-Gesamtkosten
für diese Erweiterung um ca. 560 qm Schulhoffläche belaufen sich grob geschätzt
auf 70.000 €.
An Betriebskosten fallen
jährlich 6.146 € an. Diese Kosten setzen sich dem Fachbereich für
Grünanlagen und Straßenbetrieb wie folgt zusammen: 3.500 € für die
Unterhaltung der nicht befahrenen Asphaltfläche (5% der Bausumme pro Jahr,
bezogen auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren), 1.456 € für das Fegen des
Schulhofes (5 Cent pro m² und Woche), 350 € für den Winterdienst (Weg zur
Schule, 2 m breit, durchschnittlich 10 Mal pro Jahr zu 35 €/Stundenlohn),
840 € für Kontrollgänge und Beseitigung von Scherben u.a. im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht (0,5 Cent pro
m² an rund 300 Tagen im Jahr – auch in den Ferien).
Der 2. Vorschlag (sh. Anlage 3) sieht eine Erweiterung der westlichen
Fläche neben der Hauptschule, die an den Fußweg neben dem ehemaligen Hallenbad
anschließt, vor. Diese Fläche ist im Wesentlichen frei von Sträuchern, am Rand
befinden sich wenige Bäume. Die Gesamtkosten (Asphaltdecke, Sitz- und
Aufenthaltsbereich) liegen bei 60.000 €. Die befestigte Fläche ist ca.
466 qm groß. Der Rest wären Grünfläche und eine Böschung zum Schulgebäude
(bereits heute vorhanden).
An Betriebskosten fallen
jährlich 4.910,60 € an. Diese Kosten setzen sich dem Fachbereich für
Grünanlagen und Straßenbetrieb wie folgt zusammen: 3.000 € für die
Unterhaltung der nicht befahrenen Asphaltfläche, 1.211,60 € für das Fegen
des Schulhofes, 699 € für Kontrollgänge und Beseitigung von Scherben u.a.
im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kosten für den Winterdienst entfallen
bei dieser Lösung, da auf dieser Fläche keine Zuwegung zum Gebäude geplant ist.
Nach der vorgelegten
Bauzeitenplanung durch die GWH wird der Ergänzungsbau für den Ganztag im Herbst
2010 voraussichtlich fertig gestellt sein. Der beauftragte Architekt weist auf
die weitergehenden eingeschränkten Platzverhältnisse während der Bauphase hin.
Daher ist die Schulhoferweiterung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme von
großem Vorteil, da der durch die Baustelleneinrichtung wegfallende Platz
bereits durch eine neue Schulhoffläche zumindest teilweise ersetzt werden
könnte.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, den Schulhof im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme nach der Planung gemäß
1. Vorschlag zu erweitern.
Finanziert wird die
Maßnahme aus Mitteln der Bildungspauschale 2009.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
70.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale |
70.000,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
70.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
70.000,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) sonstige Betriebskosten je Jahr – Vorschlag
1 |
6.146,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr – Vorschlag
2 |
4.910,60€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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437,4 kB
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10.06.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Schulhof der Hauptschule Ernst-Eversbusch soll
im Rahmen der anstehenden Ausbaumaßnahmen für den Ganztag mit Vorschlag 1 erweitert werden. Finanziert wird die Maßnahme aus der
Bildungspauschale.
- Die
Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Schulhoferweiterung
die gefällten Bäume zwischen dem Schulgebäude und dem Nachbargebäude „Altes
Stadtbad“ mit geeigneten Bäumen auf dem Schulgelände zu ersetzen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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x