Beschlussvorlage - 0440/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ wird entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 14.06.2007 fortgeführt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ soll in Hagen in das 3. Projektjahr geführt werden entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 14.06.2007.

 

 

Begründung

 

Grundsätzliches:

 

Nach wie vor befindet sich das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JEKI) , auch nach Auffassung der Stiftung, im Experimentalstadium, das sowohl negative wie positive Aspekte beinhaltet. Viele Schwierigkeiten finden sich in Details, die erst in der laufenden Entwicklung deutlich werden.

Der Aufwand an organisatorischen, aber auch den lfd. Unterricht begleitenden Maßnahmen  ist beträchtlich.

In Anbetracht der gegenwärtigen Einsparvorgaben (hier besonders: Personalabbau!) und der ungeklärten Situation nach 2010 wäre eine deutliche Ausdehnung auf viel mehr Schulen und ein explosionsartiges Anwachsen der Schülerzahlen in keiner Weise zu realisieren.

Bereits jetzt und schon bei nur 8 beteiligten Schulen zeigt sich eine bemerkenswerte Dynamik, die unter den geltenden Bedingungen personell, finanziell, verwaltungs- und organisationstechnisch nur mit Mühe abzufangen ist.

 

Problemfelder Personal und Finanzen

 

Personal:

 

Dort, wo JEKI im Anfangsbereich forciert wurde, man also sofort viele Grundschulen eingebunden hat, ist es kaum möglich, der großen Nachfrage durch Einsatz entsprechend qualifizierter Lehrkräfte  Herr zu werden.

 

Beispiel Gitarre: durch Personalabbau verliert die Musikschule im November eine Planstelle (= 34 Wochenstunden =  77 Schüler), soll gleichzeitig  sowohl für diese eine Ersatzlösung finden als auch gleichzeitig 13 neue JEKI- Gruppen (= 65 Kinder) zusätzlich unterrichten.

 

Berufsbegleitende Fortbildung hilft das Problem zu mildern, kann es aber nicht lösen: JEKI erfordert spezialisierte AME- Lehrkräfte, schnell und in der für das laufende Projekt erforderlichen Menge- es handelt sich  um Sofortbedarf!-  auch durch die Hochschulen nicht auszubilden. Energisch muss der Auffassung entgegengetreten werden, in JEKI könne jeder beliebige Musikpädagoge ohne Schwierigkeiten und „aus dem Stand“ arbeiten – eine Auffassung, die bei etlichen Schulträgern offensichtlich vorhanden ist, hier und da praktiziert wird. Der Misserfolg ist vorprogrammiert, da die notwendige Qualitätssicherung nicht gegeben ist.

 Für bestimmte, besonders gefragte Instrumente (z.B. Gitarre, Querflöte, Violine) gibt der Arbeitsmarkt schon jetzt und im 3. JEKI- Jahr kaum noch etwas her. Solche Musikschulen, die zumindest zeitlich befristete TVöD- Verträge anbieten können, sind  im Vorteil, Honorarkräfte (notwendigerweise nur extern zu finden) sind z.Zt. so gut wie nicht zu haben. Die Nähe der besonders großen JEKI- Anbieter Essen, Dortmund und Bochum stellen insofern auch für Hagen ein Problem dar.

 

Finanzen:

 

Es zeigt sich, dass in der – in Hagen besonders deutlichen – Konsolidierungs- und Abbauphase der Musikschulen und der Kultur allgemein die Realisation eines solchen Riesenprojekts sehr bald an Grenzen stößt. Ist das Personal da, muss es schließlich auch eingestellt und bezahlt werden. Wünschenswertes und Machbares zeigen sich im 3. JEKI- Jahr als deutlich unvereinbare Gegensätze.

 

Die Einwerbung der Finanzmittel für die Instrumentenbeschaffung hat in Hagen, nicht zuletzt wegen der sinnvollen Eingrenzung des Projekts, recht gut funktioniert, der Bedarf auch in 09/10 ist gesichert.

 

Grundsätzlich sollen die positiven Aspekte des Projekts nicht unerwähnt bleiben:

 

  • Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen erhält eine neue Qualität

 

  • Neue pädagogische Modelle führen zu Horizonterweiterung und fruchtbarer Diskussion bei den beteiligten Pädagogen

 

  • Kinder aus bildungsfernen Schichten erhalten eine „Eintrittskarte“ in einen Bereich, der ihnen sonst verschlossen bliebe.

 

  • JEKI könnte zusammen mit anderen Elementarangeboten die (besonders breite) Basis für qualitätvolle musikalische Förderung werden, zu großflächiger Musikalisierung und Sensibilisierung beitragen und damit letztlich alle kulturellen Bereiche langfristig entscheidend beeinflussen.

 

 

Empfehlungen:

 

 

Fortführung des Projektes in 8 Schulen mit ca. 750  Schülern und Schülerinnen

 

Bereitstellung des ab 2009 notwendigen, zusätzlichen Stundenkontingents (Honorarmittel) von ca. 40 UE , sowie 10 Stunden im Verwaltungsbereich.

 

Weitere Qualifizierungsmaßnahmen  für bereits im Projekt arbeitende Lehrkräfte

 

Frühzeitige Entwicklung eines „Hagener Modells“ für elementare Musikförderung , ggf. für die Zeit ab 2010 und unabhängig von der Entwicklung bei JEKI.

 

 

 

 

Die gegenwärtige Schüler- und Instrumentenverteilung innerhalb der beteiligten Schulen ist der  beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

1. Jahr Jeki 2008/09; Teilnahme 406 Schüler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Jahr Jeki 2009/10 voraussichtlich      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

520 Schüler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Jahr 2009/10

Schüler

Akkordeon

Blockflöte

Cello

Gitarre

Horn

Klarinette

Klavier

Trompete

Querflöte

Violine

 

 

(Gruppen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Astrid Lindgren

16 Sch./ 3 Gr.

 

 

4

12

 

 

 

 

 

 

 

Boloh

25 Sch./ 4 Gr.

 

 

 

8

 

5

6

 

 

6

 

Goethe

32 Sch./ 5 Gr.

 

8

 

6

 

 

 

5

7

6

 

Hermann-Löns

28 Sch./ 5 Gr.

 

6

 

16

 

 

 

 

 

6

 

Janusz-Korczak

10 Sch./ 2 Gr.

 

 

 

10

 

 

 

 

 

 

 

KEO Lützow

22 Sch. / 4 Gr.

5

5

 

6

 

 

 

 

 

6

 

KEO Halden

21 Sch./ 4 Gr.

 

 

 

10

 

 

 

 

5

6

 

Rummenohl

  8 Sch./ 1 Gr.

 

 

 

8

 

 

 

 

 

 

 

Wesselbach

16 Sch./ 3 Gr.

 

 

 

6

 

 

5

 

 

5

 

Anmeldungen

178

5

19

4

82

 

5

11

5

12

35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Jahr 2009/10

Gruppen

Akkordeon

Blockflöte

Cello

Gitarre

Horn

Klarinette

Klavier

Trompete

Querflöte

Violine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Astrid Lindgren

 

 

 

 

1 Gr.

 

1 Gr.

 

1 Gr.

 

1 Gr.

 

Goethe

 

 

 

 

2 Gr.

 

 

 

1 Gr.

1 Gr.

1 Gr.

 

Goldberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hermann-Löns

 

 

 

 

1 Gr.

 

 

 

 

1 Gr.

1 Gr.

 

Rummenohl

 

 

 

 

1 Gr.

1 Gr.

 

 

 

 

 

 

Wesselbach

 

 

 

 

1 Gr.

 

 

1 Gr.

1 Gr.

 

1 Gr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schüleranzahl der Gruppen

 

 

Schüleranzahl

ca. 77-79

 

 

 

31

4

4

4

11

8

15-17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

x

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

               156.000 €

a)  Zuschüsse Dritter

132.230 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

23.770 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

2563

Produktgruppe

2563

Aufwandsart

Personal

Produkt:

1.25.63.06

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

 

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

 

sind befristet bis

 

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

                      

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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16.06.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen