Beschlussvorlage - 0482/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Stadt Hagen nimmt mit den Offenen Ganztagsgrundschulen und der Förderschule (Emotionale und soziale Entwicklung) Wilhelm-Busch im Schuljahr 2009/2010 an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt aus Mitteln der Sparkassenspende des Jahres 2008.

 

2.      Die Fortsetzung der Teilnahme gemäß Ziffer 1 im Schuljahr 2010/2011 erfolgt unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2010 zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils wiederum eine Sparkassenspende oder sonstige Drittmittel zur Verfügung stehen.

 

Die Vorlage wird bis zum 01.08.2009 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wurde für zwei weitere Schuljahre bis zum 31.07.2011 verlängert. Aus den Mitteln der Sparkassenspende des Jahres 2008 kann für das Schuljahr 2009/2010 eine Finanzierung des städtischen Eigenanteils sichergestellt werden, sofern der gegenwärtige Teilnehmerkreis der Offenen Ganztagsgrundschulen und der Förderschule (Emotionale und soziale Entwicklung) Wilhelm-Busch-Schule nicht ausgeweitet wird. Für das Schuljahr 2010/2011 ist für eine weitere Teilnahme die Sicherstellung einer Finanzierung des städtischen Eigenanteils Voraussetzung.

 

 

Begründung

 

Gemäß Vorlage 1076/2008 wurde beschlossen, dass die Stadt Hagen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen in den Schuljahren 2007/2008, 2008/2009 sowie 2009/2010 an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnimmt. Der Teilnehmerkreis wurde ab dem Schuljahr 2008/2009 um die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wilhelm-Busch erweitert. Somit nehmen daran zurzeit 34 Grund- und 5 Förderschulen teil. Das Landesprogramm wurde nunmehr bis zum 31.07.2011 verlängert. Der Teilnehmerkreis ist unverändert. Es werden weiterhin bedürftige Kinder und Jugendliche in Offenen Ganztagsschulen und gebundenen Ganztagsschulen unterstützt, jedoch nicht in Schulen der Sekundarstufe I, die eine pädagogische Übermittagbetreuung anbieten.

 

Der Erlass sieht nach wie vor als finanzielle Förderung bei der Mittagsverpflegung folgende Kostenverteilung -pro bedürftigem Kind bzw. Jugendlichen und Mahlzeit- in Höhe von 2,50 € pro Schultag (in der Regel 200 Schultage pro Schuljahr) vor:

-         Landesanteil:                  1,00 €

-         städtischer Anteil:          bis zu 0,50 € (abhängig von den Menükosten)

-         Elternanteil:                     1,00 €.

 

Die Verwaltung hatte bereits in der genannten Vorlage dargestellt, dass die Sparkassenspende in Gesamthöhe von 200.000 € zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils voraussichtlich noch für das Schuljahr 2009/2010 ausreichen wird. Der Rückblick bestätigt dies, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kreis der teilnehmenden Schulen weiterhin auf die Offenen Ganztagsschulen und die Wilhelm-Busch-Schule beschränkt bleibt.

 

Sofern die gebundenen Ganztagshauptschulen und die Gesamtschulen hinzukämen, würde ein zusätzlicher städtischer Eigenanteil in Höhe von ca. 34.600 € im Schuljahr 2009/2010 anfallen, für den es keine Mittel aus der Sparkassenspende gibt.

 

Die Berechnung fußt hierbei auf den Erfahrungswerten der Stadt Gelsenkirchen. Danach nehmen 8,08 % der Gesamtschüler am Mittagstisch teil, wovon 70 % bedürftig im Sinne des Erlasses sind. Im Bereich der Hauptschulen nehmen 12,09 % der Schüler am Mittagstisch teil, wovon 68 % bedürftig im Sinne des Erlasses sind.

 

Eine im Februar 2009 durchgeführte Abfrage bei den gebundenen Ganztagshauptschulen und Gesamtschulen hat ergeben, dass die vorgenannten Erfahrungswerte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf Hagener Verhältnisse übertragbar sind.

 

Schule

Gesamtzahl der Schüler (Sek I und Sek II)

Geschätzte Teilnehmerzahlen am Mittagstisch

Anzahl der bedürftigen Kinder

Städtischer Anteil

Gesamtschulen

3.525

285

199 (70 %)

19.900 €

Gebundene Ganztagshauptschulen

1.361

216

147 (68 %)

14.700 €

 

 

Für das Schuljahr 2010/2011 ist derzeit noch nicht absehbar, ob zu diesem Zeitpunkt wiederum Mittel aus einer Sparkassenspende zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils zur Verfügung stehen.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgendes vor:

Ø      Der Teilnehmerkreis wird im Schuljahr 2009/2010 nicht um die gebundenen Ganztagshauptschulen und Gesamtschulen erweitert.

Ø      Eine Teilnahme am Landesprogramm im Schuljahr 2010/2011 erfolgt nur dann, wenn im Jahr 2010 zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils wiederum eine Sparkassenspende oder aber sonstige Drittmittel zur Verfügung stehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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09.06.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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16.06.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen