Vorschlag zur Tagesordnung - 0427/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Siehe Anlage II.

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Sachverhalt

Begründung

 

In seiner Sitzung am 26.03.2009 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung am 14.05.2009 eine Reihe bedeutender Punkte bezogen auf die Schulentwicklungsplanung  in Hagen abzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass eine Vorlage zur Abarbeitung der Handlungsaufträge des Rates noch aussteht und die Sommerferien immer näher rücken, muss es für den Rat und die Öffentlichkeit bei derart wichtigen Fragestellungen von großer Bedeutung sein, Informationen über den aktuellen Sachstand durch die Verwaltung zu erhalten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung legt ein Konzept für die Schulentwicklungsplanung und -politik in Hagen vor, das sich in den kommenden Jahren an den nachfolgenden, zentralen Eckpunkten ausrichtet:

 

A. schulorganisatorische Maßnahmen / Standards

1. Ziel einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Hagen ist die Schaffung dauerhaft leistungsfähiger Schulsysteme, die Kindern, Eltern und Lehrern verlässliche Perspektiven und eine gesicherte und qualitätvolle schulische Versorgung in der Fläche bieten. Hierbei muss Anonymität in jedem Fall verhindert werden. Kleine Schulen sind jedoch keine Garantie für eine qualitätvolle Beschulung! Die Qualität des pädagogischen Konzeptes und der Förderangebote steht im Mittelpunkt. Beide sind am Bedarf der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

 

2. Die zukünftige Schulentwicklungsplanung geht von einem in den Bezirken breit angelegten, öffentlichen Beteiligungsprozess aus, an dessen Ende die konkreten Maßnahmen durch den Rat auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse der Beteiligung beschlossen werden.
Dieser Prozess kann aber nicht ohne Prämissen starten: Die Formulierung eines Zielkorridors ist zwingend notwendig. Zur Debatte sollen der Weg und die Instrumente der Zielerreichung bis hin zu konkreten Maßnahmen stehen.

 

3. Die Schulentwicklungsplanung muss als fortlaufender Prozess betrachtet werden, der der Stadt vor dem Hintergrund der dramatischen Auswirkungen des demografischen Wandels schulpolitische Handlungsfähigkeit sichert.

 

4.      Die Schulentwicklungsplanung für die Stadt Hagen verfolgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Ziel kleiner Klassen (Zielzahl 24 Kinder) und eines bedarfsgerechten Ausbaus der gebundenen und offenen Ganztagesangebote.

 

5.      Das Verhältnis von laufenden Kosten pro Quadratmeter zu unterhaltender Fläche zu laufenden (pädagogische) Kosten pro zu förderndem Schüler muss nachhaltig zu Gunsten der Schüler verändert werden!

 

6.      Diese und darüber hinaus gehende Maßnahmen unterliegen sowohl dem Primat der Sanierung des Haushaltes als auch der Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bund (Mehr Lehrer – kleinere Klassen).

 

B. OGS / Übermittag 

  1. Der bedarfsgerechte Ausbau der Übermittagangebote ist ein wichtiger Aspekt für die Zukunftsfähigkeit des Schulsystems.
  2. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dürfen die ergriffenen Maßnahmen keine dauerhafte Reduzierung des Angebotes bewirken.

 

 

 

C. Aussage zu den Standorten

Der Abriss der Pavillons an sich ist keine Maßnahme einer verantwortbaren Schulentwicklungsplanung, sondern ausschließlich eine energetische bzw. fiskalische Operation.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Der Rat verweist die Beratung an den Schulausschuss.

 

 

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09.06.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Eckpunkte des Vorschlages bei der zukünftigen Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Ab August 2009 soll dazu der Unterarbeitskreises des Schulausschusses im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung Standards vorbereiten, und diese dann dem Schulausschuss vorstellen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0