Vorschlag zur Tagesordnung - 0427/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der CDU-Fraktionhier: Zukunftsfähige Schulpolitik für die Kinder in Hagen gestalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Beteiligt:
- FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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14.05.2009
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.06.2009
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Sachverhalt
Begründung
In
seiner Sitzung am 26.03.2009 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, bis zur
Sitzung am 14.05.2009 eine Reihe bedeutender Punkte bezogen auf die
Schulentwicklungsplanung in Hagen
abzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass eine Vorlage zur Abarbeitung
der Handlungsaufträge des Rates noch aussteht und die Sommerferien immer näher
rücken, muss es für den Rat und die Öffentlichkeit bei derart wichtigen
Fragestellungen von großer Bedeutung sein, Informationen über den aktuellen
Sachstand durch die Verwaltung zu erhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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25,6 kB
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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung legt ein Konzept für die Schulentwicklungsplanung und -politik in Hagen vor, das sich in den kommenden Jahren an den nachfolgenden, zentralen Eckpunkten ausrichtet:
A.
schulorganisatorische Maßnahmen / Standards
1. Ziel einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Hagen ist die Schaffung dauerhaft leistungsfähiger Schulsysteme, die Kindern, Eltern und Lehrern verlässliche Perspektiven und eine gesicherte und qualitätvolle schulische Versorgung in der Fläche bieten. Hierbei muss Anonymität in jedem Fall verhindert werden. Kleine Schulen sind jedoch keine Garantie für eine qualitätvolle Beschulung! Die Qualität des pädagogischen Konzeptes und der Förderangebote steht im Mittelpunkt. Beide sind am Bedarf der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
2.
Die zukünftige Schulentwicklungsplanung geht von einem in den Bezirken breit
angelegten, öffentlichen Beteiligungsprozess aus, an dessen Ende die konkreten
Maßnahmen durch den Rat auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse der
Beteiligung beschlossen werden.
Dieser Prozess kann aber nicht ohne Prämissen starten: Die Formulierung eines
Zielkorridors ist zwingend notwendig. Zur Debatte sollen der Weg und die
Instrumente der Zielerreichung bis hin zu konkreten Maßnahmen stehen.
3. Die Schulentwicklungsplanung muss als fortlaufender Prozess betrachtet werden, der der Stadt vor dem Hintergrund der dramatischen Auswirkungen des demografischen Wandels schulpolitische Handlungsfähigkeit sichert.
4. Die Schulentwicklungsplanung für die Stadt Hagen verfolgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Ziel kleiner Klassen (Zielzahl 24 Kinder) und eines bedarfsgerechten Ausbaus der gebundenen und offenen Ganztagesangebote.
5. Das Verhältnis von laufenden Kosten pro Quadratmeter zu unterhaltender Fläche zu laufenden (pädagogische) Kosten pro zu förderndem Schüler muss nachhaltig zu Gunsten der Schüler verändert werden!
6. Diese und darüber hinaus gehende Maßnahmen unterliegen sowohl dem Primat der Sanierung des Haushaltes als auch der Zuordnung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bund (Mehr Lehrer – kleinere Klassen).
B. OGS /
Übermittag
- Der bedarfsgerechte Ausbau der Übermittagangebote ist ein wichtiger Aspekt für die Zukunftsfähigkeit des Schulsystems.
- Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dürfen die ergriffenen Maßnahmen keine dauerhafte Reduzierung des Angebotes bewirken.
C.
Aussage zu den Standorten
Der Abriss der Pavillons an sich ist keine Maßnahme einer verantwortbaren Schulentwicklungsplanung, sondern ausschließlich eine energetische bzw. fiskalische Operation.
09.06.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Eckpunkte des Vorschlages
bei der zukünftigen Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Ab August 2009
soll dazu der Unterarbeitskreises des Schulausschusses im Rahmen einer
Arbeitsgruppensitzung Standards vorbereiten, und diese dann dem Schulausschuss
vorstellen.