Beschlussvorlage - 0417/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Errichtung eines Lebensmittelmarktes (800 qm) und 116 Stellplätze auf dem Grundstück Altenhagener Straße 81
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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16.06.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Errichtung
eines Lebensmittelmarktes ( 800 qm) und 116 Stellplätze auf dem Grundstück
Altenhagener Straße 81
Gemarkung
Eckesey, Flur 16, Flurstücke 198 u.a.
AZ.:
1/63/A/0006/09
Baugesuchskonferenz
vom 23.4.09
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche)
dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr.
1/00- Fehrbelliner Straße- und ist somit z.Z. nach § 34 BauGB zu beurteilen.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Im Jahr 2003 wurde unter
Beteiligung von mehreren Planungsbüros für den Bereich zwischen der
Fehrbelliner Straße und der Altenhagener Straße ein Rahmenplan entwickelt. Das
Ergebnis sollte Eingang in die Bauleitplanung finden. (siehe Vorlage
„Auswertung der Entwurfswerkstatt zur Rahmenplanung Bereich Altenhagener
Straße“ vom 24. 2. 2004, Drucksachennummer 0105/2004)
Das städtebauliche Konzept,
das auf der Westseite der Altenhagener Straße eine mehrgeschossige Bebauung
vorsah, sollte dem Bebauungsplanentwurf Nr. 1/00 (519) Fehrbelliner Straße
zugrunde gelegt werden. Zudem sollte zwischen der geplanten Bebauung und dem
ehemaligen Stückgutzentrum an der Fehrbelliner Straße ein Grünzug in
Nord-Süd-Richtung entwickelt werden. Außerdem wurde eine langfristige
Möglichkeit zur verkehrlichen Entlastung der Altenhagener Straße verfolgt.
Nach der Auslagerung der
Spedition Schmidt wurde wiederholt versucht, ein Bebauungskonzept für das
westlich der Altenhagener Straße gelegene Grundstück zu finden. Zuletzt wurde
im Sommer 2008 ein Konzept aufgestellt, das in Anlehnung an den Rahmenplan eine
mehrgeschossige Bebauung an der Altenhagener Straße vorsah (siehe Tischvorlage
0554/2008vom 4.6.2008). Wie sich jedoch zeigte, entsprechen die
mehrgeschossigen Lösungsansätze nicht der tatsächlichen Nachfrage.
Bei der aktuell vorliegenden
Planung wurde auf eine Nutzung in mehreren Ebenen verzichtet. Es werden
lediglich noch zwei Elemente der Rahmenplanung berücksichtigt: zum einen wird
die verlängerte Achse der Hermannstraße nach Westen von Bebauung freigehalten.
Zum anderen bleibt die verlängerte Achse der Fehrbelliner Straße in Richtung
Norden unverbaut. An der Westseite des Grundstückes sollte dieser Streifen für
eine mögliche Straßenverbindung in Richtung ehem. Zollbahnhof gesichert werden.
Es handelt sich hier um die Trasse des früheren Gleisanschlusses der Spedition
H. C. Schmidt.
Nach dem Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen ist westlich der Altenhagener Straße
zusätzlich zum Bereich Friedensplatz ein Standort für die Nahversorgung des
Quartiers mit Lebensmitteln vorgesehen. Insoweit fügt sich ein
Lebensmittelmarkt in der geplanten Größenordnung in das gesamtstädtische
Konzept ein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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818,8 kB
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16.06.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines
Lebensmittelmarktes (800 qm) und116 Stellplätze auf dem Grundstück Altenhagener
Straße 81 zur Kenntnis und bittet die
Verwaltung, eine Fußgängerquerungsmöglichkeit an der Altenhagener Straße in
Höhe des Lebensmittelmarktes, einzurichten.