Beschlussvorlage - 0417/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung  Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines Lebensmittelmarktes (800 qm) und116 Stellplätze auf dem Grundstück Altenhagener Straße 81 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

 

Errichtung eines Lebensmittelmarktes ( 800 qm) und 116 Stellplätze auf dem Grundstück Altenhagener Straße 81

Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstücke 198 u.a.

 

AZ.: 1/63/A/0006/09

Baugesuchskonferenz vom 23.4.09

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 1/00- Fehrbelliner Straße- und ist somit z.Z. nach § 34 BauGB  zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

 

 

Im Jahr 2003 wurde unter Beteiligung von mehreren Planungsbüros für den Bereich zwischen der Fehrbelliner Straße und der Altenhagener Straße ein Rahmenplan entwickelt. Das Ergebnis sollte Eingang in die Bauleitplanung finden. (siehe Vorlage „Auswertung der Entwurfswerkstatt zur Rahmenplanung Bereich Altenhagener Straße“ vom 24. 2. 2004, Drucksachennummer 0105/2004)

Das städtebauliche Konzept, das auf der Westseite der Altenhagener Straße eine mehrgeschossige Bebauung vorsah, sollte dem Bebauungsplanentwurf Nr. 1/00 (519) Fehrbelliner Straße zugrunde gelegt werden. Zudem sollte zwischen der geplanten Bebauung und dem ehemaligen Stückgutzentrum an der Fehrbelliner Straße ein Grünzug in Nord-Süd-Richtung entwickelt werden. Außerdem wurde eine langfristige Möglichkeit zur verkehrlichen Entlastung der Altenhagener Straße verfolgt.

 

Nach der Auslagerung der Spedition Schmidt wurde wiederholt versucht, ein Bebauungskonzept für das westlich der Altenhagener Straße gelegene Grundstück zu finden. Zuletzt wurde im Sommer 2008 ein Konzept aufgestellt, das in Anlehnung an den Rahmenplan eine mehrgeschossige Bebauung an der Altenhagener Straße vorsah (siehe Tischvorlage 0554/2008vom 4.6.2008). Wie sich jedoch zeigte, entsprechen die mehrgeschossigen Lösungsansätze nicht der tatsächlichen Nachfrage.

Bei der aktuell vorliegenden Planung wurde auf eine Nutzung in mehreren Ebenen verzichtet. Es werden lediglich noch zwei Elemente der Rahmenplanung berücksichtigt: zum einen wird die verlängerte Achse der Hermannstraße nach Westen von Bebauung freigehalten. Zum anderen bleibt die verlängerte Achse der Fehrbelliner Straße in Richtung Norden unverbaut. An der Westseite des Grundstückes sollte dieser Streifen für eine mögliche Straßenverbindung in Richtung ehem. Zollbahnhof gesichert werden. Es handelt sich hier um die Trasse des früheren Gleisanschlusses der Spedition H. C. Schmidt.

 

Nach dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen ist westlich der Altenhagener Straße zusätzlich zum Bereich Friedensplatz ein Standort für die Nahversorgung des Quartiers mit Lebensmitteln vorgesehen. Insoweit fügt sich ein Lebensmittelmarkt in der geplanten Größenordnung in das gesamtstädtische Konzept ein.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.06.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung  Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines Lebensmittelmarktes (800 qm) und116 Stellplätze auf dem Grundstück Altenhagener Straße 81 zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, eine Fußgängerquerungsmöglichkeit an der Altenhagener Straße in Höhe des Lebensmittelmarktes, einzurichten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0