Beschlussvorlage - 0343/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnungszeiten Kunstquartier Hagen: Osthaus Museum und Emil Schumacher Museum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Gabriele Knust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnungszeiten des
Museumsquartiers bis zum 31.12.2010 wie dargestellt mit 42 Wo/Std. an 6 Tagen
festzulegen. Danach wird die Verwaltung beauftragt, an Hand der dann
vorliegenden Besucherzahlen die Öffnungszeiten mit der Stiftung neu zu
verhandeln.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Am 28. August 2009 werden die beiden
Museen im Kunstquartier Hagen eröffnet.
Beide Museen werden gemeinsam
betrieben, die Öffnungszeiten müssen somit einheitlich für beide Häuser gelten.
Vor der Schließung im April 2006
betrugen die Öffnungszeiten des Osthaus Museums 42 Wochenstunden, d.h. von
Dienstag bis Sonntag jeweils von 11-18 Uhr.
Im Ersten Sparpakt wurde unter
Maßnahmen Nr. 45_04 die Reduzierung der Öffnungstage von 6 auf 5 Tage pro Woche
(Mi-So) beschrieben. Durch diese Maßnahme sollten ab der Wieder-Eröffnung im
August 2009 die Öffnungszeiten auf 35 Stunden pro Woche reduziert werden.
Hierdurch sollten Einsparungen von 65.000,- Euro erreicht werden (in 2009:
30.000,- €). Diese Maßnahme wurde vom Fachdezernenten und der
Museumsleitung mitgetragen.
Die Emil Schumacher Stiftung ist
jedoch der Auffassung, dass die Reduktion der Wochenstunden nicht dem Vertrag
zwischen Stadt und Stiftung entspricht, in dem die Anzahl der Wochenstunden
konkret mit 42 benannt ist und die Öffnungszeiten dem internationalen Standard
mit 6 Öffnungstagen folgen sollen. Die Emil Schumacher Stiftung ist der
Auffassung, dass dieser Bestandteil des Vertrages eingehalten werden muss.
Folgender Vorschlag wurde seitens
der Emil Schumacher-Stiftung eingebracht: in der Anfangsphase nach der
Eröffnung des Kunstquartiers wird für 1,5 Jahre an der alten Regelung der
Öffnungszeiten mit 6 Tagen/Woche, 42 WoStd. festgehalten. Nach dieser Zeit wird
eine Analyse hinsichtlich der Schwachlasttage erfolgen, um eine Entscheidung
bzgl. einer evtl. Reduktion der Öffnungszeiten zu treffen. Sollten solche
Schwachlastzeiten existieren, wurde dann Zustimmung zu einer Veränderung der
Öffnungszeiten signalisiert.
Der Vertrag ließe zwar eine
einseitige Reduzierung auf 5 Öffnungstage zu, nicht jedoch eine einseitige
Unterschreitung der 42 WoStd. Eine Einsparung lässt sich jedoch nur bei einer
Reduzierung der Wochenstunden erreichen. Eine Reduzierung der Öffnungstage ohne
Reduzierung auf 35 WoStd. führt zu keiner nennenswerten Einsparung bei einer
wenig sinnvollen Verteilung der WoStd auf die verbleibenden Öffnungstage. Eine
sinnvolle Umsetzung der Sparmaßnahme ist daher nur im Einvernehmen mit der
Stiftung möglich.
Das Osthaus Museum schlägt folgende
Regelung vor:
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Montag:
geschlossen
-
Dienstag-Freitag
10-17 Uhr
-
Samstag
und Sonntag 11-18 Uhr
Aufgrund des neuen
Vermittlungsprogramms durch das Junge Museum, ist es wichtig, an den
Wochentagen Di bis Fr das Kunstquartier jeweils um 10 Uhr zu öffnen, damit
Schulklassen die Möglichkeit zu einem Museumsbesuch gegeben ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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