Beschlussvorlage - 0343/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnungszeiten des Museumsquartiers bis zum 31.12.2010 wie dargestellt mit 42 Wo/Std. an 6 Tagen festzulegen. Danach wird die Verwaltung beauftragt, an Hand der dann vorliegenden Besucherzahlen die Öffnungszeiten mit der Stiftung neu zu verhandeln.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Am 28. August 2009 werden die beiden Museen im Kunstquartier Hagen eröffnet.

Beide Museen werden gemeinsam betrieben, die Öffnungszeiten müssen somit einheitlich für beide Häuser gelten.

 

Vor der Schließung im April 2006 betrugen die Öffnungszeiten des Osthaus Museums 42 Wochenstunden, d.h. von Dienstag bis Sonntag jeweils von 11-18 Uhr.

 

Im Ersten Sparpakt wurde unter Maßnahmen Nr. 45_04 die Reduzierung der Öffnungstage von 6 auf 5 Tage pro Woche (Mi-So) beschrieben. Durch diese Maßnahme sollten ab der Wieder-Eröffnung im August 2009 die Öffnungszeiten auf 35 Stunden pro Woche reduziert werden. Hierdurch sollten Einsparungen von 65.000,- Euro erreicht werden (in 2009: 30.000,- €). Diese Maßnahme wurde vom Fachdezernenten und der Museumsleitung mitgetragen.

 

Die Emil Schumacher Stiftung ist jedoch der Auffassung, dass die Reduktion der Wochenstunden nicht dem Vertrag zwischen Stadt und Stiftung entspricht, in dem die Anzahl der Wochenstunden konkret mit 42 benannt ist und die Öffnungszeiten dem internationalen Standard mit 6 Öffnungstagen folgen sollen. Die Emil Schumacher Stiftung ist der Auffassung, dass dieser Bestandteil des Vertrages eingehalten werden muss.

 

Folgender Vorschlag wurde seitens der Emil Schumacher-Stiftung eingebracht: in der Anfangsphase nach der Eröffnung des Kunstquartiers wird für 1,5 Jahre an der alten Regelung der Öffnungszeiten mit 6 Tagen/Woche, 42 WoStd. festgehalten. Nach dieser Zeit wird eine Analyse hinsichtlich der Schwachlasttage erfolgen, um eine Entscheidung bzgl. einer evtl. Reduktion der Öffnungszeiten zu treffen. Sollten solche Schwachlastzeiten existieren, wurde dann Zustimmung zu einer Veränderung der Öffnungszeiten signalisiert.

 

Der Vertrag ließe zwar eine einseitige Reduzierung auf 5 Öffnungstage zu, nicht jedoch eine einseitige Unterschreitung der 42 WoStd. Eine Einsparung lässt sich jedoch nur bei einer Reduzierung der Wochenstunden erreichen. Eine Reduzierung der Öffnungstage ohne Reduzierung auf 35 WoStd. führt zu keiner nennenswerten Einsparung bei einer wenig sinnvollen Verteilung der WoStd auf die verbleibenden Öffnungstage. Eine sinnvolle Umsetzung der Sparmaßnahme ist daher nur im Einvernehmen mit der Stiftung möglich.

 

Das Osthaus Museum schlägt folgende Regelung vor:

-          Montag: geschlossen

-          Dienstag-Freitag 10-17 Uhr

-          Samstag und Sonntag 11-18 Uhr

 

Aufgrund des neuen Vermittlungsprogramms durch das Junge Museum, ist es wichtig, an den Wochentagen Di bis Fr das Kunstquartier jeweils um 10 Uhr zu öffnen, damit Schulklassen die Möglichkeit zu einem Museumsbesuch gegeben ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen