Beschlussvorlage - 0330/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.

 

Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Mit diesem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das geplante Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Gewerbegebietes zu gewährleisten.

 

Oberste Priorität gilt der Sicherung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung. Die Stadt Hagen hat ein aktuelles (April 2009) Flächendefizit von ca. 58 ha  bei den gewerblichen Bauflächen. Trotz einiger Leerstände im Bestand sollen die gut erschlossenen und topografisch unproblematischen Flächen entlang der B7 langfristig für Gewerbe gesichert werden.

Dazu soll zukünftig der Einzelhandel, der immer mehr gewerbliche Nutzungen in diesem Umfeld verdrängt hat, als zulässige Nutzung in diesem Gebiet weitgehend ausgeschlossen werden.

Dies geschieht auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Hagen (der abschließende Beschluss soll in der Ratssitzung am 14. Mai 2009 erfolgen) und hier insbesondere zum Schutz des zentralen Versogungsbereiches „Stadtteilzentrum Wehringhausen“.

Das Einzelhandelskonzept sieht zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (ab einer strukturprägenden Größenordnung von mehr als 400 m² Verkaufsfläche) nur noch in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sein sollen. Darüber hinaus ist in Gewerbe- und Industriegebieten zukünftig die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten unabhängig von der Größenordnung generell auszuschließen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Einzelhandel einem gewerblichen Hauptbetrieb untergeordnet ist und die Schwelle von 400 m² Verkaufsfläche nicht überschritten wird (Handwerkerprivileg).

 

Um diese Zielsetzungen erreichen zu können, ist eine Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes zwingend erforderlich.

 

In diesem Änderungsverfahren soll auch eine Anpassung des geplanten Ausbaus der unteren Rehstraße an die Bedarfe für die Grundstückszufahrten zu den westlich und östlich angrenzenden Baufeldern (SEWAG, etc.) erfolgen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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07.05.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.

 

Mit folgender Änderung:

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien folgende Ergänzung zu beschließen:

Wie in der Vorlage dargestellt ist klein- und großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten abzulehnen, die Prüfung der Zulässigkeit von Fachmärkten sollte im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

Die optische Gestaltung der dort ggf. entstehenden Baukörper sollte den Erfordernissen des zukünftig sehr wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht werden.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.

 

Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

12

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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11.05.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage der ursprünglichen Begründung der Verwaltungsvorlage 0330/2009 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.

 

Mit folgender Änderung:

 

Wie in der Vorlage dargestellt ist klein- und großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten abzulehnen, die Prüfung der Zulässigkeit von Fachmärkten sollte im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

Die optische Gestaltung der dort ggf. entstehenden Baukörper sollte den Erfordernissen des zukünftig sehr wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht werden.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.

 

Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 30

Dagegen:

 20

Enthaltungen:

 4