Beschlussvorlage - 0328/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/03 (556) "Unterberg"hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/03 (556) "Unterberg" sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 17.07.2003.
Plangebiet (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird von der B 54 Volmestraße / Märkischer Ring, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3–11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den östlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12–2 sowie Düppenbeckerstraße 12–2 begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Das Bebauungsplanverfahren
Nr. 2/03 (556) "Unterberg" wurde mit Ratsbeschluss vom 17.07.2003
eingeleitet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 15.09.2003.
Die der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens zugrunde liegende Überlegung war die Abgrenzung der
Bereiche Wohnen, Gewerbe und Prostitution.
Die Zielsetzung war, für den
Bereich der Düppenbecker Straße / Töpferstraße / Obere Wasserstraße und
angrenzende Straßen mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die Ausweitung von
Prostitutions–, Bordell– und Sexbetrieben in diesem Quartier zu
unterbinden.
Diese Zielsetzung bleibt
grundsätzlich bestehen. Geändert werden soll die Abgrenzung des Plangebietes,
um konkret in dem benachbarten Wohnquartier die Einrichtung von
Prostitutions–, Bordell– und Sexbetrieben auszuschließen.
Dazu wird ein neues
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/09 (608) –Wohnquartier Unterberg–
eingeleitet.
Das Bebauungsplanverfahren
Nr. 2/03 (556) "Unterberg" kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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