Beschlussvorlage - 0310/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
14. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000hier: Neufassung des § 23 - Öffentliche Bekanntmachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.04.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß
den Vorgaben der Gemeindeordnung – GO NRW – und der Verordnung über
die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmachungsVO)
bestimmt die Hauptsatzung in § 23 die Formen der öffentlichen Bekanntmachung
der Stadt Hagen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 mit dem 10. Nachtrag zur
Änderung des § 23 der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die öffentlichen
Bekanntmachungen der Stadt Hagen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der
Gemeinde für die Dauer von mindestens einer Woche vorzunehmen. Gleichzeitig
wurde auf diese Bekanntmachung in den Hagener Tageszeitungen und im Internet
hingewiesen (sog. Hinweisbekanntmachung).
Mit
Urteil vom 14.08.2008 (Az. 7 D 120/07.NE) entschied das OVG Münster, dass die
öffentliche Bekanntmachung durch Anschlagtafel für größere Gemeinden als
rechtlich nicht ausreichend anzusehen sei.
Um
eine rechtlich einwandfreie Form der öffentlichen Bekanntmachung zu gewährleisten,
ist die Hauptsatzung entsprechend einer Empfehlung des Deutschen Städtetages
durch Ratsbeschluss vom 18.12.2008 in § 23 dahingehend geändert worden, dass zukünftig
alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Hagen wieder durch Veröffentlichung
in den Hagener Tageszeitungen und nachrichtlich im Internet erfolgen.
Von
dieser Satzungsänderung nicht erfasst sind Bekanntmachungen, die in der Zeit
von 10/06 bis 12/08 erfolgt sind. Um die
insoweit eingetretene Rechtsunsicherheit zweifelsfrei zu beenden, hat der
Deutsche Städtetag den betroffenen Städten empfohlen, das fragliche Ortsrecht
erneut, wenn möglich mit Rückwirkung, zu veröffentlichen. Die Verwaltung hat in
der Zwischenzeit ermittelt, dass in dem vg. Zeitraum zahlreiche Veröffentlichungen
erfolgt sind, die entsprechend den Vorgaben des Städtetages vorsorglich zu
wiederholen sind. Um eine möglichst kostengünstige Veröffentlichung zu
ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, den § 23 der Hauptsatzung dahingehend
zu ändern, dass das in der Zeit vom 01.10.2006 bis 31.12.2008 veröffentlichte
Ortsrecht der Stadt Hagen auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 der
BekanntmachungsVO erneut in einem Amtsblatt und - nachrichtlich - im Internet bekannt
gemacht wird.
Zu
diesem Zweck soll der bestehende § 23 um einen Absatz 6 ergänzt werden, der die
Herausgabe eines Amtsblattes mit den erforderlichen Nachveröffentlichungen ermöglicht.
Die
Nachveröffentlichung in einem Amtsblatt ist unter Kostengesichtspunkten
wesentlich günstiger als die Nachveröffentlichung in den Hagener Tageszeitungen.
Die Kostenersparnis beträgt ca. 27.000,-- €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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