Beschlussvorlage - 0295/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Großflächige Einzelhandelsvorhaben in NachbarstädtenErweiterung des Möbelhauses Hardeck in BochumAntrag auf Regionalen Konsens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Stadt Bochum ist die Erweiterung des bestehenden
Möbelhauses Hardeck geplant.
Der Konsensantrag im Rahmen des Regionalen
Einzelhandelskonzeptes (REHK) liegt vor.
Begründung
Die Firma Möbel Hardeck in Bochum plant an ihrem bisherigen
Standort (Werner Hellweg) eine Erweiterung ihres bestehenden Betriebes um
10.000m² Verkaufsfläche und würde dadurch eine Gesamtverkaufsfläche von
39.700m² umfassen. Die Erweiterungsfläche soll ausschließlich für das Sortiment
Möbel genutzt werden.
Für dieses Vorhaben wurden die städtebaulich und
landesplanerisch relevanten Auswirkungen für das Sortiment Möbel detailliert in
einer Verträglichkeitsanalyse des Büros „Stadt und Handel“ aus
Dortmund untersucht und liegt allen Kommunen des Kooperationsraumes vor.
Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
In Betrachtung mit dem Bestandsumsatz ist die
Verkaufsflächenerweiterung im Sortimentsbereich Möbel um 10.000m² konform zu
den Vorgaben von § 24a Abs. 3 LEPro NRW.
Hinsichtlich der Vorgaben aus dem REHK bleibt festzuhalten, dass die potenzielle
Erweiterung an einem teilregionalen Möbelstandort verortet ist und es sich
ausschließlich um eine Erweiterung um das nicht zentrenrelevante Sortiment
Möbel handelt. Eine Erweiterung des Angebotes an zentrenrelevanten
Randsortimenten ist nicht vorgesehen. Somit entspricht das Vorhaben den
Vorgaben für einen regionalen Konsens.
Darüber hinaus wurde das Vorhaben geprüft bezüglich der
Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die relevanten
regionalen Möbelstandorte.
Die Höhe der zu erwartenden absatzwirtschaftlichen
Auswirkungen verdeutlicht, dass negative Auswirkungen auf die einzelhandels-
und zentrenbezogenen städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Bochum, des
Untersuchungsraums und insbesondere der Stadt Hagen, nicht zu erwarten sind.
Das Vorhaben wird somit als landesplanerisch und städtebaulich verträglich
bewertet.
Es bleibt zu bemerken, dass potenzielle Vermarktungschancen
für die Ansiedlung von Möbelhäusern, u. a. in Hagen reduziert werden. Die
bestehenden Expansionsspielräume der „regional bedeutsamen
Ergänzungsstandorte“, wie z.B. Ostermann, Turflon oder Zurbrüggen werden
derzeit kritisch im AK REHK diskutiert. Kriterien für eine
„Deckelung“ sind allerdings planungsrechtlich nur schwer zu
definieren. Es wurde vorgeschlagen, dass sich auch der Regionalrat mit dieser
Thematik beschäftigt.
Im Sinne der Vereinbarung zum REHK wurde von der Stadt
Bochum der Antrag auf regionalen Konsens in der Sitzung am 6.03.09 gestellt
und, vorbehaltlich der Beschlüsse aus den politischen Gremien, einstimmig
erteilt.
