Vorschlag zur Tagesordnung - 0395/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung der Sekundarstufe aus dem Ortsteil Oege (Hohenlimburg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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13.05.2009
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Sachverhalt
Begründung
Durch die Einstellung der
Buslinie 530 durch die HVG können die Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe die angrenzenden Schulen in Hohenlimburg und Hagen nicht mehr
angemessen erreichen. Der Rückkehr nach Oege ist bisher überhaupt noch nicht
geregelt worden. Geführte Gespräche der gegründeten Elterninitiative mit der
HVG haben leider zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Vielmehr wurden Sie
von dem Gesprächspartner der HVG auf die Verantwortlichkeit der Politik
hinwiesen.
Die Elternvertreter sehen
hierin eine weitere Benachteiligung des Ortsteil Oege. Durch eine
Haustürbefragung der Elterninitiative ergab sich, dass insgesamt fast 150
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe von der Neuregelung betroffen sind.
Fast 100 Schülerinnen und Schüler besuchen alleine das Schulzentrum in Elsey
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Die Listen der Haustürbefragung liegen
vor. Da bei der Befragung nicht alle Haushalte erreicht werden konnten, geht
die Initiative davon aus, dass die betroffene Schülerzahl noch höher ist.
Den Eltern ist der Sparzwang
der Stadt Hagen bewusst. Ihnen geht es vor allem darum, dass ihre Kinder sicher
zur Schule und nach Hause gelangen können. Die Verkehrssituation von Oege zu
den Schulen ist dabei extrem schwierig. Enge Straßen, starker LKW-Verkehr,
keine angemessenen Bürgersteige, der extrem lange Schulweg und die Belastung
durch die Schultaschen verstärken das Problem.
Weitere Begründungen
erfolgen in der Sitzung des Schulausschusses mündlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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