Beschlussvorlage - 0312/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) - Wohnbebauung Köhlerweg -Hier:Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.05.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.05.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 18.09.2008 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) - Wohnbebauung Köhlerweg- gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich / Plangebiet:
Das Plangebiet befindet sich in Emst, südwestlich der bestehenden Bebauung an der Elmenhorststraße in Höhe der Straße Köhlerweg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Holthausen:
Flur 1, Flurstück Nr. 508, 526, 528 und tlw. 529.,
Gemarkung Delstern:
Flur 3, Flurstück Nr. 60 tlw., 64, 66 tlw. 238, 239, 240, 241, 248, 252 und 154.
Gemarkung Eppenhausen:
Flur 14, Flurstück Nr. 1534 tlw. und 1639 tlw.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist
aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Begründung
Der
Stadt Hagen liegt mit Schreiben vom 18.09.2008 ein Antrag auf Einleitung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB vor.
Zielsetzung
der Planung ist es, die bisherige Freifläche künftig für den Wohnungsbau zur
Verfügung zu stellen. Geplant ist eine Arrondierung des Wohnquartiers am Köhlerweg.
Beidseitig der Straße ist eine Bebauung vorgesehen, die für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen
konzipiert ist.
Östlich
des Köhlerwegs ist die Errichtung von zwei 4-geschossigen seniorengerechten
Wohngebäuden vorgesehen. Die Konzeption sieht vor, dass die einzelnen Appartements
in unterschiedlichen Größen ausgeführt werden, damit die individuellen Bedürfnisse
der zukünftigen Bewohner besser berücksichtigt werden können.
Auf
der gegenüberliegenden Seite, südwestlich des Köhlerwegs, ist eine kleinteilige
Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Das Konzept ist so gewählt, dass über eine
untergeordnete Erschließungsanlage insgesamt 12 freistehende Einfamilienhäuser
entstehen können.
Darüber
hinaus soll eine bauliche Ergänzung der vorhandenen Tischlerei ermöglicht
werden, die gleichzeitig die vorhandene Nutzung zur Wohnbebauung hin abschirmt.
Bei
Einreichung des Antrags auf Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
wurde mit dem Vorhabenträger vereinbart, dass der Antrag erst dann zur politischen
Beratung vorgelegt wird, wenn ein Schalltechnisches Gutachten einen Nachweis erbringt,
dass trotz der verkehrlichen Belastung in der Umgebung des Plangebietes eine
Wohnbebauung möglich ist und die Ergebnisse mit der Verwaltung erörtert werden.
Diese
Schalltechnische Untersuchung liegt nunmehr vor. Sie kommt zum Ergebnis, dass zwar
an den Fassaden der vorgesehenen Gebäude Überschreitungen der Orientierungswerte
der DIN 18005 sowohl am Tag als auch in der Nacht vorliegen, mit baulichen
Maßnahmen aber die Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse geschaffen
werden können.
Die
für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Kompensationsmaßnahmen
werden im Verfahren ermittelt und im nächsten Verfahrensschritt (Beschluss zur öffentlichen
Auslegung) vorgestellt. Hierbei werden für den ermittelten Kompensationsbedarf
auch die dafür zur Verfügung gestellten Kompensationsflächen benannt.
Parallel zu diesem Verfahren
wird mit der Drucksachennummer 0311/2009 eine Vorlage zur Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/78 (338) Emsterfeld IV – Gebiet zwischen
der BAB Sauerlandlinie (A45), Landsstraße „Volmeabstieg“, Friedhof
Delstern und Elmenhorststraße – in die politische Beratung eingebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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764,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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