Beschlussvorlage - 0356/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das Einzelhandelsgutachten des Büros Junker und Kruse (Kap. 1-8 der Anlage) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Das „Einzelhandels – und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen“ (ab Kap. 9 der Anlage) wird als Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels und der Entwicklung der Versorgungszentren in Hagen beschlossen.
  3. Zur Unterstützung und Umsetzung des „Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes“ werden im Bedarfsfall durch einen Arbeitskreis Bewertungen und Empfehlungen zu konkreten Einzelhandelsprojekten erarbeitet. Die Zusammensetzung und Zuständigkeit sind noch zu definieren.

 

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Sachverhalt

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Das Einzelhandelsgutachten des Büros Junker und Kruse (Kap. 1-8 der Anlage) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Das „Einzelhandels – und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen“ (ab Kap. 9 der Anlage) wird als Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels und der Entwicklung der Versorgungszentren in Hagen beschlossen.
  3. Zur Unterstützung und Umsetzung des „Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes“ werden im Bedarfsfall durch einen Arbeitskreis Bewertungen und Empfehlungen zu konkreten Einzelhandelsprojekten erarbeitet. Die Zusammensetzung und Zuständigkeit ist durch den Rat noch zu definieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Das Einzelhandelsgutachten des Büros Junker und Kruse (Kap. 1-8 der Anlage) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Das „Einzelhandels – und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen“ (ab Kap. 9 der Anlage) wird als Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels und der Entwicklung der Versorgungszentren in Hagen beschlossen.
  3. Zur Unterstützung und Umsetzung des „Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes“ werden im Bedarfsfall durch einen Arbeitskreis Bewertungen und Empfehlungen zu konkreten Einzelhandelsprojekten erarbeitet. Die Zusammensetzung und Zuständigkeit ist durch den Rat noch zu definieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen