Mitteilung - 0352/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung des Bauordnungsamtes zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Der Landtag hat am 24.03.2009 das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) beschlossen (GV. NRW. 2009 S. 186).

 

 

Begründung

 

Der Landtag hat am 24.03.2009 das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) wie folgt beschlossen und verkündet:

 

§ 1

 

Die Sieben-Jahres-Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Baugesetzbuches (BauGB) ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Änderung der Nutzung eines Gebäudes einer Hofstelle im Außenbereich nicht anzuwenden.

 

§ 2

 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in NRW vom 15. Dezember 2005 (GV. NRW. S. 952) außer Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen