Beschlussvorlage - 0330/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil IGewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg -1. Änderunghier:Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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11.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.05.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist wegen
der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Begründung
Mit
diesem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, um das geplante Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
innerhalb des Gewerbegebietes zu gewährleisten.
Oberste
Priorität gilt der Sicherung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung. Die
Stadt Hagen hat ein aktuelles (April 2009) Flächendefizit von ca. 58 ha bei den gewerblichen Bauflächen. Trotz
einiger Leerstände im Bestand sollen die gut erschlossenen und topografisch
unproblematischen Flächen entlang der B7 langfristig für Gewerbe gesichert
werden.
Dazu
soll zukünftig der Einzelhandel, der immer mehr gewerbliche Nutzungen in diesem
Umfeld verdrängt hat, als zulässige Nutzung in diesem Gebiet weitgehend
ausgeschlossen werden.
Dies
geschieht auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
für die Stadt Hagen (der abschließende Beschluss soll in der Ratssitzung am 14.
Mai 2009 erfolgen) und hier insbesondere zum Schutz des zentralen Versogungsbereiches
„Stadtteilzentrum Wehringhausen“.
Das
Einzelhandelskonzept sieht zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche vor,
dass Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (ab
einer strukturprägenden Größenordnung von mehr als 400 m² Verkaufsfläche) nur
noch in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sein sollen. Darüber hinaus ist
in Gewerbe- und Industriegebieten zukünftig die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben
mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten unabhängig von der Größenordnung
generell auszuschließen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Einzelhandel
einem gewerblichen Hauptbetrieb untergeordnet ist und die Schwelle von 400 m²
Verkaufsfläche nicht überschritten wird (Handwerkerprivileg).
Um
diese Zielsetzungen erreichen zu können, ist eine Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes
zwingend erforderlich.
In
diesem Änderungsverfahren soll auch eine Anpassung des geplanten Ausbaus der
unteren Rehstraße an die Bedarfe für die Grundstückszufahrten zu den westlich
und östlich angrenzenden Baufeldern (SEWAG, etc.) erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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07.05.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.
Mit folgender Änderung:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien folgende Ergänzung zu beschließen:
Wie in der Vorlage dargestellt ist klein- und großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten abzulehnen, die Prüfung der Zulässigkeit von Fachmärkten sollte im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.
Die optische Gestaltung der dort ggf. entstehenden Baukörper sollte den Erfordernissen des zukünftig sehr wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht werden.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der Änderung
soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
12 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage der ursprünglichen Begründung der Verwaltungsvorlage 0330/2009 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/89 (452), Teil 1 – Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg.
Mit folgender Änderung:
Wie in der Vorlage dargestellt ist klein- und großflächiger
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten abzulehnen, die
Prüfung der Zulässigkeit von Fachmärkten sollte im Einzelfall nicht
ausgeschlossen werden.
Die optische Gestaltung der dort ggf. entstehenden Baukörper sollte den
Erfordernissen des zukünftig sehr wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht
werden.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – Mitte und ist durch Signatur im Plan im Maßstab 1: 500 eindeutig definiert.
Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teilbereich der Rehstraße, einschließlich Brückenbauwerk, einen Teilbereich der Wehringhauser Straße und die westlich angrenzenden Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41 und 264.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.