Beschlussvorlage - 0295/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Zustimmung gemäß den Ausführungen der Verwaltung.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Stadt Bochum ist die Erweiterung des bestehenden Möbelhauses Hardeck geplant.

Der Konsensantrag im Rahmen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) liegt vor.

 

 

 

Begründung

Die Firma Möbel Hardeck in Bochum plant an ihrem bisherigen Standort (Werner Hellweg) eine Erweiterung ihres bestehenden Betriebes um 10.000m² Verkaufsfläche und würde dadurch eine Gesamtverkaufsfläche von 39.700m² umfassen. Die Erweiterungsfläche soll ausschließlich für das Sortiment Möbel genutzt werden.

 

Für dieses Vorhaben wurden die städtebaulich und landesplanerisch relevanten Auswirkungen für das Sortiment Möbel detailliert in einer Verträglichkeitsanalyse des Büros „Stadt und Handel“ aus Dortmund untersucht und liegt allen Kommunen des Kooperationsraumes vor.

 

Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

In Betrachtung mit dem Bestandsumsatz ist die Verkaufsflächenerweiterung im Sortimentsbereich Möbel um 10.000m² konform zu den Vorgaben von § 24a Abs. 3 LEPro NRW.

Hinsichtlich der Vorgaben aus dem REHK bleibt  festzuhalten, dass die potenzielle Erweiterung an einem teilregionalen Möbelstandort verortet ist und es sich ausschließlich um eine Erweiterung um das nicht zentrenrelevante Sortiment Möbel handelt. Eine Erweiterung des Angebotes an zentrenrelevanten Randsortimenten ist nicht vorgesehen. Somit entspricht das Vorhaben den Vorgaben für einen regionalen Konsens.

Darüber hinaus wurde das Vorhaben geprüft bezüglich der Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die relevanten regionalen Möbelstandorte.

Die Höhe der zu erwartenden absatzwirtschaftlichen Auswirkungen verdeutlicht, dass negative Auswirkungen auf die einzelhandels- und zentrenbezogenen städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Bochum, des Untersuchungsraums und insbesondere der Stadt Hagen, nicht zu erwarten sind. Das Vorhaben wird somit als landesplanerisch und städtebaulich verträglich bewertet.

 

Es bleibt zu bemerken, dass potenzielle Vermarktungschancen für die Ansiedlung von Möbelhäusern, u. a. in Hagen reduziert werden. Die bestehenden Expansionsspielräume der „regional bedeutsamen Ergänzungsstandorte“, wie z.B. Ostermann, Turflon oder Zurbrüggen werden derzeit kritisch im AK REHK diskutiert. Kriterien für eine „Deckelung“ sind allerdings planungsrechtlich nur schwer zu definieren. Es wurde vorgeschlagen, dass sich auch der Regionalrat mit dieser Thematik beschäftigt.

 

Im Sinne der Vereinbarung zum REHK wurde von der Stadt Bochum der Antrag auf regionalen Konsens in der Sitzung am 6.03.09 gestellt und, vorbehaltlich der Beschlüsse aus den politischen Gremien, einstimmig erteilt.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen