Beschlussvorlage - 0288/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung der Bauvoranfrage: Nutzungsänderung: geplante KFZ-Werkstatt in vorhandener Lagerhalle auf dem Grundstück Lindenstraße 17

Gemarkung Vorhalle, Flur 8, Flurstück 374 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Nutzungsänderung: geplante KFZ-Werkstatt in vorhandener Lagerhalle auf dem Grundstück Lindenstraße 17

Gemarkung Vorhalle, Flur 8, Flurstück 374.

 

AZ.: 3/63/A/0018/09

Baugesuchskonferenz vom 26.3.09

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BBauG i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g Baugesuchskonferenz wurde das geplante Vorhaben abgelehnt.

Lt. § 4 (3) 2. BauNVO (Baunutzungsverordnung) können in einem Wohngebiet nur ausnahmsweise nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.

 

Die Lindenstraße 7-31 ist fast ausschließlich mit Wohngebäuden und Garagen bebaut.

Bei einer KFZ-Werkstatt handelt es sich um einen störenden Gewerbebetrieb.

 

(Mitteilung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.12.2005 Vorlage 1097/2005) 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen