Beschlussvorlage - 0288/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Nutzungsänderung: geplante KFZ-Werkstatt in vorhandener Lagerhalle auf dem Grundstück Lindenstraße 17
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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12.05.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Nutzungsänderung:
geplante KFZ-Werkstatt in vorhandener Lagerhalle auf dem Grundstück
Lindenstraße 17
Gemarkung
Vorhalle, Flur 8, Flurstück 374.
AZ.:
3/63/A/0018/09
Baugesuchskonferenz
vom 26.3.09
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BBauG i.S. WA (allgemeines
Wohngebiet) zu beurteilen.
In
der o.g Baugesuchskonferenz wurde das geplante Vorhaben abgelehnt.
Lt.
§ 4 (3) 2. BauNVO (Baunutzungsverordnung) können in einem Wohngebiet nur
ausnahmsweise nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.
Die
Lindenstraße 7-31 ist fast ausschließlich mit Wohngebäuden und Garagen bebaut.
Bei
einer KFZ-Werkstatt handelt es sich um einen störenden Gewerbebetrieb.
(Mitteilung aufgrund des Ratsbeschlusses vom
15.12.2005 Vorlage 1097/2005)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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664,2 kB
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