Beschlussvorlage - 0310/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der 14. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 07.04.2009 (Drucksachen-Nr. 0310/2009) ist.

 

Realisierungsdatum ist der 31.05.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung – GO NRW – und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmachungsVO) bestimmt die Hauptsatzung in § 23 die Formen der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Hagen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 mit dem 10. Nachtrag zur Änderung des § 23 der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Hagen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde für die Dauer von mindestens einer Woche vorzunehmen. Gleichzeitig wurde auf diese Bekanntmachung in den Hagener Tageszeitungen und im Internet hingewiesen (sog. Hinweisbekanntmachung).

 

Mit Urteil vom 14.08.2008 (Az. 7 D 120/07.NE) entschied das OVG Münster, dass die öffentliche Bekanntmachung durch Anschlagtafel für größere Gemeinden als rechtlich nicht ausreichend anzusehen sei.

 

Um eine rechtlich einwandfreie Form der öffentlichen Bekanntmachung zu gewährleisten, ist die Hauptsatzung entsprechend einer Empfehlung des Deutschen Städtetages durch Ratsbeschluss vom 18.12.2008 in § 23 dahingehend geändert worden, dass zukünftig alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Hagen wieder durch Veröffentlichung in den Hagener Tageszeitungen und nachrichtlich im Internet erfolgen.

 

Von dieser Satzungsänderung nicht erfasst sind Bekanntmachungen, die in der Zeit von 10/06 bis 12/08 erfolgt sind.  Um die insoweit eingetretene Rechtsunsicherheit zweifelsfrei zu beenden, hat der Deutsche Städtetag den betroffenen Städten empfohlen, das fragliche Ortsrecht erneut, wenn möglich mit Rückwirkung, zu veröffentlichen. Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit ermittelt, dass in dem vg. Zeitraum zahlreiche Veröffentlichungen erfolgt sind, die entsprechend den Vorgaben des Städtetages vorsorglich zu wiederholen sind. Um eine möglichst kostengünstige Veröffentlichung zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, den § 23 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass das in der Zeit vom 01.10.2006 bis 31.12.2008 veröffentlichte Ortsrecht der Stadt Hagen auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 der BekanntmachungsVO erneut in einem Amtsblatt und - nachrichtlich - im Internet bekannt gemacht wird.

 

 

Zu diesem Zweck soll der bestehende § 23 um einen Absatz 6 ergänzt werden, der die Herausgabe eines Amtsblattes mit den erforderlichen Nachveröffentlichungen ermöglicht.

 

Die Nachveröffentlichung in einem Amtsblatt ist unter Kostengesichtspunkten wesentlich günstiger als die Nachveröffentlichung in den Hagener Tageszeitungen. Die Kostenersparnis beträgt ca. 27.000,-- €.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen