Beschlussvorlage - 0528/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingliederung G.I.V. mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
1.
Der
Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
12.12.2002 notwendigen Arbeiten mit dem Ziel der Umsetzung im Jahr 2005 weiter
voranzutreiben.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die in der Begründung dieser Vorlage aufgeführten
Arbeitsaufträge in Zusammenarbeit mit der HVG GmbH und der G.I.V. mbH zeitnah
zu erledigen und den Rat über die jeweiligen Ergebnisse zu unterrichten.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 12.12.2002 hat der
Rat der Stadt Hagen der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Eingliederung
der G.I.V. mbH in den HVG-Konzern zugestimmt. Diese Vorgehensweise sollte die
Hebung von Synergien ermöglichen, wobei insbesondere auch auf die bei den
Stadtwerken vorhandenen Ressourcen vertraut wurde. Die notwendigen
Arbeitsschritte waren von der Verwaltung in der Vorlage Drucksachen-Nr.
100157/02 dargestellt worden.
Erste Entwürfe der abzuschließenden
Verträge wurden erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass auf den angedachten
Verkauf von 0,3% der von der G.I.V. mbH gehaltenen Anteile an der HGW
verzichtet werden konnte, da durch die notwendige Umstellung des Stammkapitals
der HGW auf Euro und die damit verbundene Erhöhung des Anteils der G.I.V. mbH
unter die steuerschädliche Grenze von 95% sinken würde. Die steuerliche
Unbedenklichkeit des sich ergebenden Anteils von 94,9985% wurde von der
Finanzverwaltung verbindlich bestätigt.
Im Jahre 2003 konnte der Termin
31.08., zu dem Kapitalerhöhungen spätestens dem Registergericht anzuzeigen
sind, nicht eingehalten werden, da die gesellschaftsinternen Arbeiten bei der
G.I.V. mbH sich verzögerten.
Im Jahre 2004 konnten diese
zeitlichen Probleme vermieden werden. Es ergab sich aber eine Veränderung der
Situation dadurch, dass die HGW aufgrund eines entsprechenden
Aufsichtsratsbeschlusses eigene Anteile in Höhe von 0,756 %, welche bislang von
der Firma KB Schmiedetechnik gehalten wurden, erwarb. Da solche eigenen Anteile
bei der Berechnung der 95%-Grenze außer Betracht bleiben, ergibt sich daraus
eine rechnerische Beteiligung der G.I.V. mbH an der HGW von wiederum über 95%,
nämlich konkret 95,7226%.
Von Seiten der Geschäftsführung der
HVG GmbH wurde die Überlegung eingebracht, die G.I.V. mbH nur mit einem Anteil
zwischen 51% und 94% in den HVG-Konzern einzubringen. Hierin wurde die Chance
gesehen, auch auf den angedachten Zwischenverkauf der von der Hagener
Straßenbahn AG gehaltenen Anteile verzichten zu können. Die Südwestfalenrevision
hat eine solche Vorgehensweise gutachterlich untersucht und kam zu dem
Ergebnis, es bestehe ein nicht unerhebliches Risiko, dass dennoch
Grunderwerbsteuer auf den Grundbesitz der HGW anfalle, da die
zusammengerechneten Anteile im HVG-Konzern die 95%-Grenze überschritten. Die
Verwaltung hat daraufhin die Südwestfalen-Revision mit der Einholung einer
verbindlichen Auskunft bei der Finanzverwaltung beauftragt, mit der geklärt
werden soll, ob durch eine Verringerung der Übertragungsquote der GIV-Anteile
auf 90% die steuerschädliche Wirkung, also der Anfall von Grunderwerbsteuer auf
den Grundbesitz der HGW, vermieden werden kann. Eine Stellungnahme der
Finanzverwaltung liegt noch nicht vor.
Nach
derzeitigem Kenntnisstand sind, um Steuerbelastungen soweit als möglich zu
vermeiden, folgende Schritte abzuwickeln:
Umstellung des
Stammkapitals der HGW auf Euro
Hierzu müssen sämtliche Gesellschafter ihre Zustimmung erteilen. Nach
Aussage der Geschäftsführung der HGW ist die Wippermann Junior GmbH (derzeit
0,204% der Anteile) an einer solchen Vorgehensweise nicht interessiert und hat
lediglich ihr Einverständnis mit einer qualifizierten Stammkapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln erklärt. Für die Wippermann Junior GmbH hätte der
Erhöhungsbetrag zur Glättung 39,29 EUR betragen. Die Geschäftsführung wird auf
Grund der geänderten Verfahrensweise einen erneuten Aufsichtsratsbeschluss
einholen. Die entsprechenden Vorarbeiten laufen. Die Geschäftsführung wurde
gebeten, parallel nochmals Kontakt mit der Gesellschafterin aufzunehmen, um
doch die einfachere Vorgehensweise umsetzen zu können. Dies wird von dort
allerdings als nicht erfolgversprechend erachtet, zumal die
Gesellschafterversammlung unmittelbar bevorsteht.
Umstellung des
Stammkapitals der G.I.V. mbH auf Euro
Insoweit ist von einer unproblematischen Umsetzbarkeit auszugehen. Ein
entsprechender Gesellschafterbeschluss wurde bereits am 04.06.2004 gefasst und
bedarf lediglich noch der Umsetzung.
Übertragung der
von der Hagener Straßenbahn AG gehaltenen Anteile an der HGW auf die Stadt
Hagen
Die Hagener Straßenbahn AG hält nach Euroumstellung 2,9264% der
HGW-Anteile. Um ein Zusammenfallen von 95% (oder mehr) der Anteile im
HVG-Konzern zu vermeiden, müssen diese Anteile vor Einbringung der G.I.V. mbH
in den Konzern veräußert werden. Hierzu hat die Verwaltung mit dem Vorstand der
Hagener Straßenbahn AG eine Einigung über die Konditionen der Veräußerung und
die Finanzierung herbeizuführen.
Dieser Zwischenschritt könnte entbehrlich werden, wenn was nicht
derzeitigem Kenntnisstand entspricht eine Verringerung des Umfangs der an die
HVG zu übertragenden G.I.V. mbH-Anteile die steuerrechtliche Problematik
entschärfen würde. Insoweit ist das Ergebnis der verbindlichen Auskunft der
Finanzverwaltung entscheidend.
Übertragung der
von der HGW selbst gehaltenen Anteile an einen Dritten außerhalb des
HVG-Konzerns
Hinsichtlich der Notwendigkeit dieses Schrittes und der eventuellen
Verzichtbarkeit gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Die Geschäftsführung der HGW wird die Suche nach potentiellen
Interessenten schnellstmöglich aufnehmen.
Vertiefende Untersuchung der
möglichen Synergiegewinne
Zur Verdeutlichung der Konsequenzen der Eingliederung sollen die
Geschäftsführungen von HVG und GIV die entstehenden Strukturvernetzungen
untersuchen und zumindest exemplarisch darstellen.
Darüber hinaus sollen sie unter
besonderer Berücksichtigung vergaberechtlicher Fragestellungen darlegen, welche
Leistungen durch den neuen Verbund erbracht werden und welchen Beteiligten im
Gesamtkonzern Stadt diese steuerunschädlich angeboten werden können.
Auch eine detaillierte und
begründete Auflistung von für ein erfolgreiches Zusammenwirken notwendigen
Investitionen und personellen Konsequenzen ist durch die Geschäftsführungen zu
erarbeiten.
Auf diesen Informationen aufbauend
sollen die Geschäftsführungen im Zusammenwirken mit der Verwaltung eine
Gesamtdarstellung entwerfen, welche die sich ergebenden Aufgabenverschiebungen
von der Verwaltung in die Gesellschaften (und ggf. umgekehrt) sowie daraus
folgende (insbesondere umsatz-)steuerrechtliche Folgen in für eine politische
Beratung ausreichendem Umfang erkennen lassen und in einer
Kosten-Nutzen-Analyse münden, welche die sich ergebende finanzielle Verteilung
veranschaulicht.
