Beschlussvorlage - 0510/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb zu entsenden.
Er/Sie wird
beauftragt,
1.
den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 in der
vorgelegten Form festzustellen und der Ausschüttung des ausgewiesenen
Jahresüberschusses in Höhe von 1.297.644,22 € an die Gesellschafter
zuzustimmen,
2.
der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,
3.
der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young AG zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zuzustimmen
und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu
erteilen,
Sachverhalt
Die
ordentliche Gesellschafterversammlung 2004 der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
findet am 20. Juli 2004 um 14.00 Uhr im Besprechungsraum der HEB GmbH,
Verwaltungsetage, Hagen, Fuhrparkstr. 14 - 20, statt.
Die
Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1.
Bericht der Geschäftsführung
2.
Feststellung des Jahresabschlusses 2003
Die Geschäftsführung
schlägt vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 in der vorgelegten
Form festzustellen und die ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von
1.297.644,22 € an die Gesellschafter auszuschütten.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Auf die nichtöffentliche
Vorlage wird verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresüberschusses
keine Bedenken.
3.
Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates
Der Geschäftsführung
und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung erteilt.
4.
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
2004
Durch die
Geschäftsführung wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
& Young AG zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu
bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den
Prüfungsauftrag zu erteilen.
An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der HEB GmbH am 24.07.2003 hat Frau Brigitte Kramps teilgenommen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
