Beschlussvorlage - 0508/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Beitritt der Stadt Hagen zum Verein “GeoPark Ruhrgebiet e.V., Essen”.

 

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Sachverhalt

Am 26.05.2004 wurde, angeregt durch den Geologischen Dienst NRW und den Kommunalverband Ruhrgebiet, in Essen der gemeinnützige Verein “GeoPark Ruhrgebiet e.V.” gegründet.

 

Zweck des Vereines ist innerhalb des Ruhrgebietes (im wesentlichen das gegenwärtige Gebiet des Kommunalverbandes Ruhrgebiet) gem. § 2 der Satzung des Vereines

 

-         den Geotopschutz im Sinne eines aktiven Schutzes und Erhaltes des geowissenschaftlichen und montanhistorischen Erbes,

-         die geowissenschaftliche Umweltbildung, Lehre und Forschung,

-         den Geotourismus als Teil der regionalen Wirtschaftsentwicklung

 

zu fördern und deshalb die Gründung, die staatliche Anerkennung und die dauerhafte Organisation eines “Nationalen GeoParks Ruhrgebiet” anzustreben.

 

Die schon vorhandenen Maßnahmen für einen Geotopschutz sollen sinnvoll gebündelt und koordiniert werden. Basis für den Nationalen Park sind die im März 2003 vor dem Hintergrund des UNESCO “World Heritage Programs” vom Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung verabschiedeten “Richtlinien Nationale GeoParks in Deutschland” (sh. auch Anlage).

 

Neben der Mecklenburgischen Eiszeitlandschaft, dem Braunschweiger Land/ Harz, dem Odenwald und der Schwäbischen Alb könnte der GeoPark Ruhrgebiet zu einem weiteren Forum für geowissenschaftliche Aktivitäten werden.

 

In die Planungen sollen Aspekte der Tourismusförderung und der Freizeitgestaltung einbezogen werden.

 

Von den ca. 100 im Geotopkataster des Landes als bedeutend eingestuften Aufschlüssen sticht besonders der Vorhaller Steinbruch hervor, der mit einem Vorkommen der weltweit ältesten Fluginsekten (beste Fundstelle früher Insekten) aufwarten kann. Aber auch andere Hagener Geotope sind in diesem Zusammenhang von großem Interesse wie z.B. die Felsklippen, Höhlen und Felsentore im Massenkalk der Hünenpforte.

 

Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2004 für einen Beitritt zum Verein ausgesprochen. Laut § 10 der Satzung finanziert sich der Verein zur Erreichung des Vereinszweckes vorwiegend durch freiwillige Spenden der Mitglieder und öffentliche sowie private Zuwendungen. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

 

Insofern ergeben sich für die Stadt Hagen durch den Vereinsbeitritt keine finanziellen Verpflichtungen. Sollten sich in dieser Hinsicht zu einem späteren Zeitpunkt z.B. durch eine Satzungsänderung andere Voraussetzungen ergeben, wäre neu zu beraten. Der Beitritt steht deshalb aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation ausdrücklich unter diesem Vorbehalt.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen