Beschlussvorlage - 0500/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft WERKHOF gem. GmbH zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.      den Jahresabschluss 2003 festzustellen,

2.      der Verwendung des Gewinnvortrages aus Vorjahren und der Verwendung des Jahresergebnisses 2003 zuzustimmen,

3.      dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,

4.      als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die Confidaris AG  -  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zu bestellen,

5.      die Aufsichtsratsmitglieder entsprechend den Vorschlägen des Werkhof e. V. zu wählen sowie Wolfgang Röspel, Ernst Escher, Ruth Sauerwein, Peter Demnitz und Annegret Oestereich für den Aufsichtsrat vorzuschlagen und zu wählen.

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Sachverhalt

Die ordentliche Gesellschafterversammlung 2004 der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft WERKHOF gem. GmbH findet am 22. Juli 2004 um 17.30 Uhr im Werkhof Hohenlimburg, Herrenstr. 17, 58119 Hagen, statt.

 

Für die Gesellschafterversammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen.

 

Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

 

 

 

 

1.      Protokoll

 

 

 

 

2.      Feststellung Jahresabschluss 2003

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresabschluss 2003 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.608.244,09 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 50.683,43 € festzustellen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf die nichtöffentliche Vorlage wird verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2003 keine Bedenken.

 

 

 

 

3.      Verwendung Jahresergebnis 2003

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis 2003 in Höhe von 50.683,43 € in die Gewinnrücklage einzustellen; innerhalb der Gewinnrücklage soll eine möglichst hohe Dotierung der freien Rücklage gemäß § 58 Nr. 7 a AO erfolgen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen diesen Vorschlag der Geschäftsführung.

 

 

 

 

4.      Entlastung der Geschäftsführung

 

Es bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Entlastung.

 

 

 

 

5.      Entlastung des Aufsichtsrates

 

Es bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Entlastung.

 

 

 

 

6.      Wahl des Abschlussprüfers

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, die Confidaris AG  -  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  -, Möserstr. 7, 49074 Osnabrück, zum Abschlussprüfer 2004 zu bestellen.

 

 

 

 

7.      Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem. GmbH enden Aufsichtsratsmandate spätestens mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Von den amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft wurden

 

-          Herr Wolfgang Röspel und

-          Herr Ernst Escher

 

in der Gesellschafterversammlung am 14.12.1999 auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Das Vorschlagsrecht für das von Herrn Röspel wahrgenommene Mandat, wurde von dem Gesellschafter Werkhof e.V. an die Gesellschafterin Stadt Hagen vereinbarungsgemäß abgetreten.

 

Für Herrn Röspel und Herrn Escher endet die Amtszeit zum Ende der Gesellschafterversammlung am 22.07.2004. Somit ergibt sich die Notwendigkeit der Wiederwahl.

 

Von den amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft wurden

 

-          Frau Annegret Oestereich,

-          Frau Ruth Sauerwein und

-          Herr Peter Demnitz

 

in der Gesellschafterversammlung am 27.10.1997 auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der  Gesellschaft gewählt.

 

-          Herr Walter Adams

wurde zum gleichen Zeitpunkt auf Vorschlag des Gesellschafters Werkhof e.V. in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

 

Damit endeten diese Mandate am 28.06.2002. Dies ist erst jetzt bei Durchsicht der Unterlagen der Gesellschaft aufgefallen. Eine Wiederwahl ist daher unterblieben. Allerdings bestand zwischen den Gesellschaftern unausgesprochen Einigkeit über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Um jegliches rechtliche Risiko auszuschließen, sollten daher die genannten Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung über entsprechende Gesellschaftervorschläge erneut gewählt werden. In seiner nächsten Sitzung sollte der Aufsichtsrat die seit dem 28.06.2002 gefassten Beschlüsse global bestätigen.

 

Nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem. GmbH endet die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitgliedes, das zur Zeit seiner Wahl dem Rat angehört hat, spätestens ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Die Verwaltung wird daher der Gesellschaft vorschlagen, zum Ende des Jahres 2004 oder zu Beginn des Jahres 2005 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, um die durch das Ausscheiden aus dem Rat erforderlichen Neuwahlen für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzunehmen.

 

 

 

 

8.      Verschiedenes

 

 

 

 

 

In der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung am 25.09.2003 wurde die Stadt Hagen durch Frau Hildegard Kurte, in der letzten außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 17.12.2003 wurde die Stadt Hagen durch Frau Brigitte Kramps vertreten.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen