Beschlussvorlage - 0500/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin für die Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft WERKHOF gem. GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft WERKHOF gem. GmbH zu entsenden.
Er/Sie wird
beauftragt,
1.
den Jahresabschluss 2003 festzustellen,
2.
der Verwendung des Gewinnvortrages aus Vorjahren und der
Verwendung des Jahresergebnisses 2003 zuzustimmen,
3.
dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,
4.
als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die
Confidaris AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück,
zu bestellen,
5.
die Aufsichtsratsmitglieder entsprechend den Vorschlägen
des Werkhof e. V. zu wählen sowie Wolfgang Röspel, Ernst Escher, Ruth
Sauerwein, Peter Demnitz und Annegret Oestereich für den Aufsichtsrat
vorzuschlagen und zu wählen.
Sachverhalt
Die
ordentliche Gesellschafterversammlung 2004 der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
WERKHOF gem. GmbH findet am 22. Juli 2004 um 17.30 Uhr im Werkhof
Hohenlimburg, Herrenstr. 17, 58119 Hagen, statt.
Für die
Gesellschafterversammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt
Hagen zu bestellen.
Die
Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
1.
Protokoll
2.
Feststellung Jahresabschluss 2003
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresabschluss 2003 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.608.244,09 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 50.683,43 € festzustellen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Auf die
nichtöffentliche Vorlage wird verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen
die Feststellung des Jahresabschlusses 2003 keine Bedenken.
3.
Verwendung Jahresergebnis 2003
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis 2003 in Höhe von 50.683,43 € in die Gewinnrücklage einzustellen; innerhalb der Gewinnrücklage soll eine möglichst hohe Dotierung der freien Rücklage gemäß § 58 Nr. 7 a AO erfolgen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen diesen Vorschlag der Geschäftsführung.
4.
Entlastung der Geschäftsführung
Es bestehen
aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Entlastung.
5.
Entlastung des Aufsichtsrates
Es bestehen
aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die Entlastung.
6.
Wahl des Abschlussprüfers
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Confidaris AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -, Möserstr. 7, 49074 Osnabrück, zum Abschlussprüfer 2004 zu bestellen.
7.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem. GmbH enden Aufsichtsratsmandate spätestens mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Von den amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrates der Gesellschaft wurden
-
Herr
Wolfgang Röspel und
-
Herr
Ernst Escher
in der Gesellschafterversammlung am
14.12.1999 auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Hagen in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft gewählt. Das Vorschlagsrecht für das von Herrn Röspel
wahrgenommene Mandat, wurde von dem Gesellschafter Werkhof e.V. an die Gesellschafterin
Stadt Hagen vereinbarungsgemäß abgetreten.
Für Herrn Röspel und Herrn Escher
endet die Amtszeit zum Ende der Gesellschafterversammlung am 22.07.2004. Somit
ergibt sich die Notwendigkeit der Wiederwahl.
Von den amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrates der Gesellschaft wurden
-
Frau
Annegret Oestereich,
-
Frau
Ruth Sauerwein und
-
Herr
Peter Demnitz
in der Gesellschafterversammlung am
27.10.1997 auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Hagen in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft gewählt.
-
Herr
Walter Adams
wurde zum gleichen Zeitpunkt auf
Vorschlag des Gesellschafters Werkhof e.V. in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
gewählt.
Damit endeten diese Mandate am
28.06.2002. Dies ist erst jetzt bei Durchsicht der Unterlagen der Gesellschaft
aufgefallen. Eine Wiederwahl ist daher unterblieben. Allerdings bestand
zwischen den Gesellschaftern unausgesprochen Einigkeit über die Zusammensetzung
des Aufsichtsrates. Um jegliches rechtliche Risiko auszuschließen, sollten daher
die genannten Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung über
entsprechende Gesellschaftervorschläge erneut gewählt werden. In seiner
nächsten Sitzung sollte der Aufsichtsrat die seit dem 28.06.2002 gefassten
Beschlüsse global bestätigen.
Nach § 9 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages der Werkhof gem. GmbH endet die Amtszeit eines
Aufsichtsratsmitgliedes, das zur Zeit seiner Wahl dem Rat angehört hat, spätestens
ein halbes Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Rat. Die Verwaltung wird daher der
Gesellschaft vorschlagen, zum Ende des Jahres 2004 oder zu Beginn des Jahres
2005 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, um die durch
das Ausscheiden aus dem Rat erforderlichen Neuwahlen für den Aufsichtsrat der
Gesellschaft vorzunehmen.
8.
Verschiedenes
In der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung am 25.09.2003 wurde die Stadt Hagen durch Frau Hildegard Kurte, in der letzten außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 17.12.2003 wurde die Stadt Hagen durch Frau Brigitte Kramps vertreten.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
