Beschlussvorlage - 0473/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zur Wahl als Schöffen zu benennen.

 

Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

Nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 (MBl NW 1998 S. 1169/SMBl 311) sind die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 neu aufzustellen.

 

In diese Vorschlagslisten sind gemäß des Schreibens des Präsidenten des Landgerichts vom 23.12.2003 mindestens 422 Personen aufzunehmen.

 

Die Vorschlagsliste wurde jeweils in einfacher Ausfertigung den Fraktionsgeschäftsstellen zugesandt. Sie ist aufgrund der Vorschläge der im Rat der Stadt Hagen vertretenen politischen Parteien aufgestellt worden. Außerdem sind in dieser Liste die Meldungen der Personen aufgenommen worden, die sich direkt an das Amtsgericht Hagen bzw. an die Stadtverwaltung Hagen gewendet haben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zu benennen, damit dieser aus den Personenkreis die Schöffen auswählen kann.

 

Der Beschluss des Rates muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden ( §§ 36 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Um einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.

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Beschlüsse

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zur Wahl als Schöffen zu benennen.

 

Zusätzlich werden Herr Tycho Oberste-Berghaus und Herr Martin Storkmann benannt, die sich erst nach Druck und Versand der Liste gemeldet haben.

 

Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: