Beschlussvorlage - 0268/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Planungsaktualisierung zur Kenntnis.
  2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt die Aktualisierungen gem. Vorlage und ausgehängtem Ausbauplan.
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Sachverhalt

Vorbemerkungen

 

 

Am 12.09.2002 hatte die Bezirksvertretung Hohenlimburg den Ausbaubeschluss für die Erschließungsanlagen des Neubaugebietes „Steltenberg“ gefasst.

Die Plangrundlage basiert auf Entwürfen aus den 90er- Jahren.

Für die Erstellung der Baustraßen war die letztliche Ausbauplanung nur in Bezug auf die Höhen- und Entwässerungsplanung relevant, da in dieser Phase keine Ausbaudetails maßgebend sind.

Vor dem Endausbau soll aber nun die Ausbauplanung den heutigen gestalterischen und technischen Standards angepasst werden.

Diese Vorlage präsentiert die Aktualisierungen und zeigt gleichzeitig einen zeitlichen Ablauf der weiteren Vorgehensweise auf.

 

 

Planungsaktualisierung:

 

Das Baugebiet „Steltenberg“ wird durch drei neue Erschließungsstraßen- bzw. Straßenabschnitte erschlossen, die von der Steltenbergstraße jeweils in östlicher Richtung abzweigen:

 

  1. Die nördlichste Straße Letmather Straße

 

  1. Die mittlere Straße als Fortsetzung der Straße „Erlacker“ und

 

  1. Die südliche Straße als Fortsetzung der Straße „Im Ostfeld“.

 

 

Zu 1.:

 

Die Letmather Straße, die aus zwei Abschnitten besteht (ehem. Bezeichnung A1 und A2), soll im ersten Bereich aktuell keinen nördlichen Gehweg mehr zeigen, da auf dieser Seite ein Sportbereich (Halle plus Parkplatz) vorgesehen ist,  der aber vorerst aus finanziellen Gründen nicht zur Ausführung kommt. Vielmehr soll dieser Seitenbereich als Parkleiste ausgebaut werden, um dem sich schon jetzt abzeichnenden Parkdruck Rechnung zu tragen. Der neue Parkstreifen soll durch sechs Baumpflanzungen aufgelockert werden.

Dieses Straßenstück wird aber weiterhin als „konventionelle“ Straße im Trennprinzip ausgebaut, d.h. durch Bordsteine abgesetzter Gehweg und Parkstreifen. Die Fahrbahn wird asphaltiert.

 

Der zweite Teil der Letmather Straße (ehem. Bezeichnung A2) wird dahingehend neu geordnet, dass der Abschnitt zwar weiterhin als Mischfläche ausgebaut wird, jetzt aber als asphaltierter Bereich mit markierten Stellplätzen. Die Wahl für eine Asphaltbauweise (und gegen Pflasterbauweise) resultiert ausschließlich aus den negativen Erfahrungen mit Pflaster bei starken Gefälleverhältnissen. Hinzu kommt die mittlerweile nicht mehr ausgeführte Gestaltung mit braunen Seitenbereichen und Querbändern, die verkehrsrechtlich zu Irritationen führten.

Die Baumpflanzungen und das Parken in diesem Bereich muss aber im Zuge des Ausbaus der möglichen Bebauung angepasst werden, die hier noch nicht sicher ist. Von daher ist die Plandarstellung nur nachrichtlich.

 

Zu 2.:

 

Die Änderungen in dem Straßenstück „Erlacker“ zwischen Bestand und Letmather Straße (ehem. Bezeichnung B) beziehen sich hauptsächlich auf die Ausgestaltung der Straßenfläche. Hier gilt der schon o. g. Ansatz, nicht mehr farblich abgesetzte Seitenbereiche und Querbänder anzuordnen. Die Straße selbst wird im Mischprinzip zum verkehrsberuhigten Bereich als Pflasterstraße ausgebaut.

Der Wendebereich wird allerdings wegen des starken Gefälles noch im Anschluss an den Bestand asphaltiert. Zur Abfangung des starken Gefälles wird in der Parkleiste ein zusätzliches Baumbeet angelegt. Beide Baumbeete werden mit Minipalisaden eingefasst.

 

Zu 3.:

 

Für das Straßenstück „Im Ostfeld“ zwischen Bestand und Letmather Straße (ehem. Bezeichnung C) gelten genau die gleichen Bedingungen wie unter 2. ausgeführt und sind damit abschließend beschrieben.

 

Der Ausbau der im Bebauungsplan festgesetzten Fußwegeverbindungen kann z. Z. nicht realisiert werden, da diese Leistungen als reine Eigenmittel nicht finanziert sind.

 

Die Entwässerungseinrichtungen sind bereits mit der Errichtung der Baustraße hergestellt worden. Wegen des starken Gefälles werden allerdings zwei bis drei neue Straßenabläufe ergänzt.

 

 

Die Beleuchtungsanlage, die z. Z. teilweise hergestellt ist, wird komplettiert.

 

 

 

Finanzielle Situation:

 

"Die Finanzierung des ersten Abschnittes der Letmther Straße (ehemalige Bezeichnung A1) erfolgte aus dem städtischen Haushalt. Die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke wurden zu Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge gemäß BauGB in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Ausbaukosten herangezogen. Nach Feststellung der Schlussrechnung wird es entsprechend zu Nachforderungen oder Erstattungen kommen.

Der zweite Abschnitt der Letmather Straße (ehemalige Bezeichnung A2) und die Abschnitte der Straßenstücke "Erlacker" und "Im Ostfeld" (ehemalige Bezeichnungen B und C) wurden per Ablösebeträge durch die Beitragspflichtigen vorfinanziert. Nachforderungen bzw. Erstattungen werden lt. Ablöseverträge nur vorgenommen, wenn die ursprünglich geschätzten Kosten um mehr als 10 % vom Rechnungsergebnis abweichen."

 

 

Zeitlicher Ablauf:

 

Nach Zustimmung zu den Aktualisierungen und entspr. Baubeschluss durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg läuft das Ausschreibungsverfahren für die Bauarbeiten.

 

Der Zeitplan ist so getaktet, dass direkt in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 26.08. 2009 der Vergabebeschluss erfolgen kann.

 

Der Baubeginn kann dann entsprechend ca. Mitte September erfolgen. Da es sich um einen reinen Endausbau handelt, ist die Witterungsabhängigkeit der Arbeiten nicht so gravierend (wie z.B. Erdarbeiten), so dass auch in schlechteren Wetterperioden prinzipiell ein Fortgang der Arbeiten geschehen kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

X

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

600.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter/ Beiträge

588.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

12.000,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

5410

, Teilfinanzstelle

5000021

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

350.000,00 €

250.000,00 €

0,00 €

0,00 €

 

600.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 4,5 %

540,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

16.500,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) 60 Jahre

10.000,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

27.040,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen