Beschlussvorlage - 0268/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Endausbau "Steltenberg"- Planungsaktualisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.05.2009
|
Sachverhalt
Vorbemerkungen
Am 12.09.2002 hatte die
Bezirksvertretung Hohenlimburg den Ausbaubeschluss für die Erschließungsanlagen
des Neubaugebietes „Steltenberg“ gefasst.
Die Plangrundlage basiert
auf Entwürfen aus den 90er- Jahren.
Für die Erstellung der
Baustraßen war die letztliche Ausbauplanung nur in Bezug auf die Höhen- und
Entwässerungsplanung relevant, da in dieser Phase keine Ausbaudetails maßgebend
sind.
Vor dem Endausbau soll
aber nun die Ausbauplanung den heutigen gestalterischen und technischen
Standards angepasst werden.
Diese Vorlage präsentiert
die Aktualisierungen und zeigt gleichzeitig einen zeitlichen Ablauf der
weiteren Vorgehensweise auf.
Planungsaktualisierung:
Das Baugebiet
„Steltenberg“ wird durch drei neue Erschließungsstraßen- bzw.
Straßenabschnitte erschlossen, die von der Steltenbergstraße jeweils in
östlicher Richtung abzweigen:
- Die nördlichste Straße Letmather Straße
- Die mittlere Straße als Fortsetzung der Straße
„Erlacker“ und
- Die südliche Straße als Fortsetzung der Straße
„Im Ostfeld“.
Zu 1.:
Die Letmather Straße, die
aus zwei Abschnitten besteht (ehem. Bezeichnung A1 und A2), soll im ersten
Bereich aktuell keinen nördlichen Gehweg mehr zeigen, da auf dieser Seite ein
Sportbereich (Halle plus Parkplatz) vorgesehen ist, der aber vorerst aus finanziellen Gründen
nicht zur Ausführung kommt. Vielmehr soll dieser Seitenbereich als Parkleiste
ausgebaut werden, um dem sich schon jetzt abzeichnenden Parkdruck Rechnung zu
tragen. Der neue Parkstreifen soll durch sechs Baumpflanzungen aufgelockert
werden.
Dieses Straßenstück wird
aber weiterhin als „konventionelle“ Straße im Trennprinzip
ausgebaut, d.h. durch Bordsteine abgesetzter Gehweg und Parkstreifen. Die
Fahrbahn wird asphaltiert.
Der zweite Teil der Letmather
Straße (ehem. Bezeichnung A2) wird dahingehend neu geordnet, dass der Abschnitt
zwar weiterhin als Mischfläche ausgebaut wird, jetzt aber als asphaltierter
Bereich mit markierten Stellplätzen. Die Wahl für eine Asphaltbauweise (und
gegen Pflasterbauweise) resultiert ausschließlich aus den negativen Erfahrungen
mit Pflaster bei starken Gefälleverhältnissen. Hinzu kommt die mittlerweile
nicht mehr ausgeführte Gestaltung mit braunen Seitenbereichen und Querbändern,
die verkehrsrechtlich zu Irritationen führten.
Die Baumpflanzungen und
das Parken in diesem Bereich muss aber im Zuge des Ausbaus der möglichen
Bebauung angepasst werden, die hier noch nicht sicher ist. Von daher ist die
Plandarstellung nur nachrichtlich.
Zu 2.:
Die Änderungen in dem
Straßenstück „Erlacker“ zwischen Bestand und Letmather Straße (ehem.
Bezeichnung B) beziehen sich hauptsächlich auf die Ausgestaltung der
Straßenfläche. Hier gilt der schon o. g. Ansatz, nicht mehr farblich abgesetzte
Seitenbereiche und Querbänder anzuordnen. Die Straße selbst wird im Mischprinzip
zum verkehrsberuhigten Bereich als Pflasterstraße ausgebaut.
Der Wendebereich wird
allerdings wegen des starken Gefälles noch im Anschluss an den Bestand
asphaltiert. Zur Abfangung des starken Gefälles wird in der Parkleiste ein
zusätzliches Baumbeet angelegt. Beide Baumbeete werden mit Minipalisaden
eingefasst.
Zu 3.:
Für das Straßenstück
„Im Ostfeld“ zwischen Bestand und Letmather Straße (ehem.
Bezeichnung C) gelten genau die gleichen Bedingungen wie unter 2. ausgeführt
und sind damit abschließend beschrieben.
Der Ausbau der im
Bebauungsplan festgesetzten Fußwegeverbindungen kann z. Z. nicht realisiert
werden, da diese Leistungen als reine Eigenmittel nicht finanziert sind.
Die
Entwässerungseinrichtungen sind bereits mit der Errichtung der Baustraße
hergestellt worden. Wegen des starken Gefälles werden allerdings zwei bis drei
neue Straßenabläufe ergänzt.
Die Beleuchtungsanlage,
die z. Z. teilweise hergestellt ist, wird komplettiert.
Finanzielle Situation:
"Die
Finanzierung des ersten Abschnittes der Letmther Straße (ehemalige Bezeichnung
A1) erfolgte aus dem städtischen Haushalt. Die Eigentümer der erschlossenen
Grundstücke wurden zu Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge gemäß
BauGB in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Ausbaukosten herangezogen. Nach
Feststellung der Schlussrechnung wird es entsprechend zu Nachforderungen oder
Erstattungen kommen.
Der zweite
Abschnitt der Letmather Straße (ehemalige Bezeichnung A2) und die Abschnitte
der Straßenstücke "Erlacker" und "Im Ostfeld" (ehemalige
Bezeichnungen B und C) wurden per Ablösebeträge durch die Beitragspflichtigen
vorfinanziert. Nachforderungen bzw. Erstattungen werden lt. Ablöseverträge nur
vorgenommen, wenn die ursprünglich geschätzten Kosten um mehr als 10 % vom
Rechnungsergebnis abweichen."
Zeitlicher Ablauf:
Nach Zustimmung zu den
Aktualisierungen und entspr. Baubeschluss durch die Bezirksvertretung
Hohenlimburg läuft das Ausschreibungsverfahren für die Bauarbeiten.
Der Zeitplan ist so
getaktet, dass direkt in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 26.08. 2009
der Vergabebeschluss erfolgen kann.
Der Baubeginn kann dann
entsprechend ca. Mitte September erfolgen. Da es sich um einen reinen Endausbau
handelt, ist die Witterungsabhängigkeit der Arbeiten nicht so gravierend (wie
z.B. Erdarbeiten), so dass auch in schlechteren Wetterperioden prinzipiell ein
Fortgang der Arbeiten geschehen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
X |
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
600.000,00 € |
||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter/ Beiträge |
588.000,00 € |
||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
12.000,00 € |
||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
|||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
5410 |
,
Teilfinanzstelle |
5000021 |
|
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
||||||||||||||||
|
Betrag |
350.000,00 € |
250.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
600.000,00 € |
|||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil 4,5 % |
540,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
16.500,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)
60 Jahre |
10.000,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
27.040,00€ |
||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
581,6 kB
|
