Beschlussvorlage - 0370/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Stadtsauberkeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Silvana Günther
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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17.06.2004
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.06.2004
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.06.2004
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.07.2004
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Sachverhalt
Im Jahre 2001 hat der Rat der Stadt Hagen erstmalig
einem zunächst auf 2 Jahre befristeten, aus städtischen Mitteln finanziertem
3-Säulen–Modell, mit dem Schwerpunkt Stadtsauberkeit im
Innenstadtbereich, zugestimmt.
Die Umsetzung erfolgte durch die HEB GmbH in
Kooperation mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof
gem. GmbH.
Die bislang verfolgte Konzeption ging davon aus, dass
im Innenstadtbereich einschließlich dem Bahnhofsviertel, zusätzlich 18
ehemalige Sozialhilfeempfänger nach einer
vorherigen 3-monatigen Vorbereitungszeit beim
Werkhof, den Grad der Stadtsauberkeit durch tägliche zusätzliche
Reinigungsleistungen in kurzen Intervallen erheblich verbessern.
Der Erfolg dieser Maßnahme hat in den vergangenen
Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des städtischen
Erscheinungsbildes geleistet. Hierüber wurde vielfach berichtet.
Die Finanzierung der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse erfolgt für den Zeitraum von 2 Jahren ausschließlich
aus kommunalen Mitteln. Befristet ist das Konzept zunächst noch bis 31.08.2004.
Gegenwärtig sind noch 16 Teilnehmer in der Maßnahme,
deren Arbeitsverträge nach und nach auslaufen. Die letzten 5 Verträge
August/September.
Gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung über
die Fortführung, so muss die Zusatzreinigung des Innenstadtbereiches
eingestellt werden.
Finanzierungsmodelle:
Bei allen nachfolgend aufgeführten Modellen ist die geänderte Rechtslage ab
01.01.2005 zu berücksichtigen, da ab diesem Zeitpunkt alle erwerbsfähigen Personen
einschließlich ihrer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen durch die
Agentur für Arbeit nach SGB II betreut werden und für die Finanzierung der
Eingliederungsmaßnahmen eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundes gegeben
ist.
1. Modellberechnung: “Fortführung als ABM-Projekt der HEB
GmbH”
Grundsätzlich
werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nach § 260 SGB III bewilligt:
-
wenn die Maßnahme bei
regionaler hoher Arbeitslosigkeit hilft diese abzubauen
und den Beschäftigten eine zumindest vorübergehende
Beschäftigung zu ermöglichen,
-
wenn durch die Maßnahme
zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende
Arbeiten durchgeführt werden,
-
wenn eine
Beeinträchtigung der Wirtschaft in Folge der Förderung nicht zu
befürchten ist.
Die
Dauer der Förderung darf in der Regel gem. § 267 SGB II nur 12 Monate dauern.
Da
die ABM das Ziel hat, möglichst vielen förderungsbedürftigen Arbeitnehmern eine
zumindest zeitlich befristete Beschäftigung zu ermöglichen, erfolgt die
Zuweisung jeweils für 6 Monate.
Finanzierungsübersicht ab 01.09.2004 bis 31.08.2005:
Jahreskosten bei 18 Teilnehmern
für 1 Jahr
(Rechnungsergebnis 2003)
536.860,00 EUR
Basis
der Berechnung:
durchschnittliches
Arbeitgeber - Brutto von mtl. 2.485,00 EUR
(einschließlich Urlaubs- und
Weihnachtsgeld sowie Mehrwertsteuer)
nach BMTG, Lohngruppe 2.
./. ca. 20 % Absenkung der
Lohnkosten (eine grundsätzliche Absenkung
ist im Rahmen des SGB III
möglich) 107.372,00
EUR
Kosten für ½ Jahr-
01.09.2004 - 28.02.2005 214.744,00
EUR
Berechnung nur für 6
Monate, da ab 01.01.2005 geänderte
Rechtsgrundlage
./. Zuschuss Agentur für
Arbeit
-ABM- bei 18 Teilnehmern: 97.200,00
EUR
Entsprechend § 264 SGB III
beträgt der Zuschuss für ungelernte Kräfte
mtl. 900,00 EUR. Dieser
Betrag ist als Basis aller Berechnung zu Grunde zu
legen, denn eine verstärkte
Förderung von mtl. 300,00 EUR (§ 266 SGB III)
wird nur unter ganz
bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Kostenanteil der Kommune
vom 01.09.2004 - 28.02.2005 117.544,00
EUR
Dieser
Betrag ist in der Haushaltsstelle 4100 732 00407, örtlicher Träger –
außerhalb von Einrichtungen – Konzept Stadtsauberkeit, als Bruttoausgabe
bereitzustellen.
Bei Bewilligung einer
verstärkten Förderung
würde sich der Anteil der
Kommune um ca. 32.400,00 EUR
auf 85.144,00
EUR
verringern.
Da die 18 Teilnehmer keine
Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 01.09.2004 bis 31.12.2004 erhalten,
ergibt sich bei der Haushaltsstelle 4100 731 000000 eine Minderausgabe von:
18 Teilnehmer X 400,00 EUR,
durchschnittliche monatliche Ersparnis bei
Sozialhilfeempfängern mit SGB III
Anspruch (in Anlehnung an die
Strukturanpassungsmaßnahme
Energiepark Obernahmer) 43.200,00 EUR.
Da erhebliche Mehreinnahmen
von Sozialhilfeleistungsträgern zu erwarten sind, deren Beträge derzeit noch
nicht gesichert sind, kann letztendlich für den ungedeckten Restbetrag in Höhe
von bis zu 74.344,00 EUR (je nach Gewährung der verstärkten Förderung) eine konkrete Deckung noch nicht benannt
werden.
Für den Zeitraum 01.01.2005
bis 28.02.2005 kann eine Berechnung der Minderausgaben nicht erfolgen, da die
Teilnehmer Leistungen, entsprechend der geänderten Rechtslage, nach dem SGB II
erhalten. Hier werden die zurzeit noch nicht spezifizierten Unterkunftskosten
zu berücksichtigen sein.
Da nach § 263 SGB III nur
Arbeitnehmer gefördert werden, die arbeitslos sind und allein durch eine ABM
eine Beschäftigung aufnehmen können und sie die Voraussetzungen erfüllen eine
Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit oder bei Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben erhalten, können an diesem Modell nur Bezieher von
Kombi-Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosenhilfe) teilnehmen.
Ab 01.03.2005 ist
anzustreben, dass die Agentur für Arbeit die Maßnahme im Rahmen des § 16 SGB II
weiterführt.
Problematisch ist bei diesem
Projekt die Nachbesetzung ab 01.01.2005, da dieser Personenkreis dann nicht
mehr von der Kommune betreut wird.
Eine Lösung könnte durch die
geplante Arbeitsgemeinschaft zwischen
der Stadt Hagen und der Agentur für Arbeit erreicht werden.
2. Modellberechnung:
“Fortführung auf der Basis von Arbeitsverträgen mit
dem HEB/Werkhof bis 31.12.2004, ab
01.01.2005 durch die Agentur für
Arbeit”
Das Projekt
“Stadtsauberkeit” wird wie bisher für 4 Monate vom 01.09.2004 bis
31.12.2004 verlängert.
Bei dieser Variante könnten
die Arbeitsverträge der 18 Teilnehmer, sofern keine arbeitsrechtlichen Bedenken
bestehen, verlängert werden.
Damit würde die Problematik
der Nachbesetzung ab 01.01.2005 entfallen.
Ab 01.01.2005 könnte ggf.
bei der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft ein Antrag auf ABM bzw.
Vermittlung über andere Förderinstrumente nach SGB III/SGB II gestellt werden.
Für den Zeitraum
01.09. – 31.12.2004
werden die Kosten auf 178.954,00 EUR beziffert.
3.
Modellberechnung: Fortführung der Maßnahme mit Teilnehmern aus dem
Sonderprogramm des Bundes für
Langzeitarbeitslose
Im vergangenen Jahr hat der
Bund das Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose beschlossen.
Ziel diese Programms ist es
Arbeitslosen ab 25 Jahren, die Arbeitslosenhilfe und ggf. ergänzende
Sozialhilfe bzw. Sozialhilfe erhalten, einen (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung
zu ermöglichen.
Förderfähig sind Maßnahmen
nach § 19 Abs.1 und Abs. 2. S.1, Variante 1 Bundessozialhilfegesetz.
Den Teilnehmern sollen
öffentlich geförderte, versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
angeboten werden. Diese sollen
Qualifizierungsanteile enthalten.
Die Förderungsdauer umfasst
6 Monate.
Die Träger der Maßnahmen
erhalten eine Fallpauschale- für Arbeitslosenhilfeempfänger bzw. Doppelbezieher
pro Monat 1.400,00 EUR - und für Sozialhilfeempfänger pro Monat 800,00 EUR.
Da bislang nur die
Ausgabemittel des Bundes für 2004 freigegeben sind, muss mit der Maßnahme am
01.06.2004 begonnen werden, wenn volle 6 Monate ausgeschöpft werden sollen. Ein
späterer Beginn verkürzt die Förderdauer entsprechend.
Dem Fachbereich wurden
insgesamt 88 Plätze seitens der Agentur
zur Verfügung gestellt, und zwar 53 Plätze für Sozialhilfeempfänger und 35
Plätze für Langzeitarbeitslose.
Der Fachbereich steht
derzeit in Verhandlungen mit
Personaldienstleistern, um dort die 88 Plätze als Träger anzubinden.
Diese Maßnahmenvariante wurde gewählt, um kostengünstig für die Kommune
Teilnehmer zu vermitteln.
Wesentlicher Bestandteil
dieser Verhandlungen ist, dass für zusätzliche Aufgaben in städtischen
Teilbereichen, Teilnehmer entliehen werden können. Dies setzt voraus, dass die
Personalvertretungen ihre Zustimmung erteilen.
Es wäre daher auch denkbar
für HEB, zur Fortsetzung der Maßnahme bis 30.11.2004, Teilnehmer zu entleihen.
Da die rechtlichen, als auch
wirtschaftlichen Voraussetzungen derzeit noch nicht abschließend geklärt sind,
muss auf eine rechnerische Darstellung an dieser Stelle zunächst verzichtet
werden.
4. Modellberechnung: Fortführung/Ausweitung der
Maßnahme mit Teilnehmern
aus der
Sozialhilfe plus Zahlung einer Aufwandsentschädigung von bis zu
1,5 EUR pro
geleisteter Arbeitsstunde
Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen mit derartigen Maßnahmen geht die HEB GmbH davon
aus, dass das anspruchsvolle Reinigungsprogramm in der Innenstadt in den
Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen, mit diesem Teilnehmerkreis nicht
verlässlich und kontinuierlich gewährleistet werden kann.
Daher
ist diese Modellberechnung nur für die Ausweitung auf die Stadteile Wehringhausen
und Altenhagen denkbar, und zwar ab 01.01.2005.
Aufgrund
der geänderten Rechtslage ab 01.01.2005 sollte die Agentur für Arbeit in die
Finanzierung mit einbezogen werden. Entsprechende Gespräche werden derzeit im
Workshop geführt.
18
Teilnehmer x 26 Wochen
x 1,50 EUR pro Std.
bei
einer wöchentlichen Sollarbeitszeit von 40 Std. = 28.080,00
EUR
durchschnittl.
Fahrtkosten der Teilnehmer
zum
Stützpunkt Fuhrparkstr.
18
TN x
6 Monate x 29,65 EUR
(Durchschnittswert)
= 3.202,20 EUR
Arbeitskleidung
30 TN x 150,00 EUR = 4.500,00 EUR
Arbeitsmaterial
= 4.000,00 EUR
Unterkunftskosten
zur Anmietung von
Gemeinschaftsräumen
in den Stadtteilen
= 2.400,00 EUR
Entsorgungskosten = 1.500,00 EUR
Anleiterkosten
für 2 Anleiter
pro
Monat (tarifgebundenes
Arbeitgeberbrutto,
einschl. Urlaubs- und
Weihnachtsgeld 6.811,00 EUR) = 40.860,00
EUR
Gesamtkosten
(ohne
die Zahlungen der Hilfe zum Lebensunterhalt) = 84.542,20
EUR
Da zur Sicherstellung des Lebensunterhalts die
Sozialhilfe weitergezahlt wird, wird auf die Darstellung der Kosten verzichtet.

17.06.2004 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt
Hagen beschließt die Fortsetzung des Projektes Stadtsauberkeit ab 01.09.2004 im
Innenstadtbereich mit dem dargestellten Finanzierungsmodell 1, unter dem
Vorbehalt, dass die weiteren Prüfungen des Modells 3 nicht zu einer
kostengünstigeren Lösung führen.
Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Ergänzung eines Absatzes auf S. 9 des Diskussionspapiers des HEB (Ergänzung in fett):
“Die mit
diesem Diskussionsvorschlag dargestellten weiteren Maßnahmen sollten
sinnvollerweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Vertretern der
Stadtverwaltung Hagen, der Agentur für Arbeit (ARGE), der Werkhof gGmbH
und der HEB GmbH konkretisiert und weiter entwickelt werden.”
01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt
Hagen beschließt die Fortsetzung des Projektes Stadtsauberkeit ab 01.09.2004 im
Innenstadtbereich mit dem dargestellten Finanzierungsmodell 1, unter dem
Vorbehalt, dass die weiteren Prüfungen des Modells 3 nicht zu einer
kostengünstigeren Lösung führen.
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt folgende Ergänzung eines Absatzes auf S. 9 des Diskussionspapiers des
HEB:
Die mit diesem
Diskussionsvorschlag dargestellten weiteren Maßnahmen sollten sinnvollerweise
in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Vertretern der Stadtverwaltung
Hagen / der Agentur für Arbeit (ARGE), der Werkhof gGmbH und der HEB GmbH
konkretisiert und weiterentwickelt werden.