Beschlussvorlage - 0282/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie mit einer Fläche von ca. 60 qm vor dem Haus Mittelstr. 3 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage soll erteilt werden.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Die beantragte Außengastronomie für die Anfang 2009 eröffnete Gaststätte

 „Frankys.eu“ liegt je zur Hälfte auf dem ehemaligen Gehwegbereich und  der ehemaligen Bustrasse in der Mittelstraße.

 

Grundsätzlich dient die 6,50 m breite frühere Bustrasse in der gesamten Fußgängerzone als Rettungsweg und kann nicht für die Einrichtung von Außengastronomien in Anspruch genommen werden. Im Bereich Mittelstr. 1, 3, 5 und  - teilweise - 7 ist die Bustrasse jedoch aufgrund des damaligen Begegnungsverkehrs im Einmündungsbereich Märkischer Ring verbreitert, so dass die beantragte Außengastronomie sich außerhalb des Feuerwehr-Rettungsweges befindet. Die Nutzfläche von 5,50 m Tiefe x 11,00 m Länge = 60,50 m²  ist im beigefügten Lageplan i. M. 1  : 250 gekennzeichnet.

 

Verwaltungsseitig bestehen daher keine grundsätzlichen Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.

Die Sondernutzungserlaubnis gilt zunächst vom 01.05. bis 31.10.2009; über eine ganzjährige Inanspruchnahme wird vor Ablauf der Genehmigungsfrist zum 31.10.2009 auf Antrag neu entschieden.

 

Die vom Antragsteller vorgesehene Abgrenzung der Flächen wird in Richtung des Märkischen Ringes wegen der Lärmbelästigung mit einer Einfassung wie auf dem Bild 1 in der Anlage akzeptiert. Als „Überdachung“ sind nur Sonnenschirme zulässig.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie mit einer Fläche von ca. 60 qm vor dem Haus Mittelstr. 3 soll erteilt werden.

In Anlehnung an die beschlossenen Richtlinien für den Friedrich-Ebert-Platz darf eine Abgrenzung mit festen Elementen nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0