Beschlussvorlage - 0311/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 8/78 (338) - Emsterfeld IV -Gebiet zwischen der BAB - Sauerlandlinie (A45), Landstraße "Volmeabstieg", Friedhof Delstern und Elmennhorststraße -Hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.04.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/78 (338) - Emsterfeld IV – Gebiet zwischen der BAB –Sauerlandlinie (A45), Landstraße „Volmeabstieg“, Friedhof Delstern und Elmenhorststraße – sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschluss vom 24.05.1978.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des einzustellenden Bebauungsplanes umfasst das Gebiet zwischen der BAB –Sauerlandlinie (A45), Landstraße „Volmeabstieg“, Friedhof Delstern und Elmenhorststraße -.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplanes und die Aufhebung des Ratbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist
aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Begründung:
Im Zuge des laufenden Verfahrens zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hagen wurden auch die
vorhandenen Wohnbauflächenreserven ermittelt und auf ihre weitere Eignung hin
analysiert.
Hierzu zählt auch die Fläche Emst IV,
die vor dem Hintergrund der seinerzeit prognostizierten positiven
demographischen Entwicklung im gültigen Flächennutzungsplan aus 1984 noch in
einer Gesamtgröße von ca. 5,5 ha ausgewiesen ist.
Aufgrund der nunmehr aber real
nachvollziehbar abnehmenden Bevölkerungszahl muss über das Maß und die Eignung
potentieller Wohnbauflächen neu nachgedacht werden. Die Stadt Hagen ist zudem
von der Bezirksregierung aufgefordert worden, als Voraussetzung für die
Genehmigung neuer Wohnbauflächen, auf einen Teil der vorhandenen Flächenreserven
zu verzichten.
Eine vergleichende Untersuchung aller
Flächenpotentiale für Wohnen im Stadtgebiet hat dazu geführt, dass im Ergebnis
die Wohnbaufläche Emst IV, wie sie bislang im gültigen FNP dargestellt ist,
zurückgenommen werden soll. Gründe dafür sind die vorhandenen Lärmemissionen
durch die benachbarte Autobahn sowie auch die Erschließungssituation insgesamt,
die nur eine eingeschränkte Bebauung zulassen.
Für eine eingeschränkte, die
Umweltbelange und die eingeschränkte Erschließungssituation berücksichtigende
Planung liegt der Verwaltung ein Antrag auf die Durchführung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor.
Das auf der Basis der bestehenden
Flächennutzungsplandarstellung eingeleitete Bebauuungsplanverfahren 8/78 (338) – Emsterfeld IV - Gebiet zwischen der BAB –Sauerlandlinie (A45),
Landstraße „Volmeabstieg“, Friedhof Delstern und Elmenhorststraße
– kann
eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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