Beschlussvorlage - 0361/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlaß einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/03 (557) -Grünzug ehemalige Reichsbahntrasse-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.07.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 17.7.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/03 (557)
–Grünzug ehemalige Reichsbahntrasse- beschlossen.
Dieser Beschluß wurde am 30.7.2003
ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Begründung:
Im Bereich der alten Reichsbahntrasse
soll u.a. folgendes planungsrechtlich festgeschrieben werden
-
Ausbau eines Rad- und Fußwegenetzes
-
Schaffung und Verknüpfung mit innerstädtischen
Grünflächen
-
Anbindung des Freizeitbereiches Harkortsee und dem
Naherholungsgebiet Kaisberg.
Für das Grundstück Hartmannstraße 16
(Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstücke 615,632,633) liegt der Verwaltung
folgender Antrag vor:
Errichtung eines Wohngebäudes
mittlerer Höhe: Errichtung einer dreigeschossigen Wohnanlage mit ausgebautem
Spitzboden zu Wohnzwecken (6 WE) und Einzelgaragen im KG.
Die Entscheidung über das Vorhaben
wurde gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 23.10.2004 ausgesetzt, da zu befürchten ist,
daß das Vorhaben der Entwicklungskonzeption des Bebauungsplanes widersprechen
würde.
Die Bearbeitung des
Bebauungsplanverfahrens dauert z.Z. noch an.
Der Erlaß einer Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/03 (557)
–Grünzug ehemalige Reichsbahntrasse- ist somit erforderlich.
