Beschlussvorlage - 0301/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagespflege in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anja Tange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.04.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Dem Jugendhilfeausschuss
wurde am
Begründung
Ausgangssituation:
Dem
Jugendhilfeausschuss wurde am
Prozessbeschreibung:
Unter
der gemeinsam definierten Zielsetzung
“Das Angebot der Kindertagespflege in Hagen
orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und Tagesmütter. Es
berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen, Ratsbeschlüsse und ist so
kostengünstig wie möglich“
wurden
mit Vertreterinnen des Caritasverbandes in vier moderierten Sitzungen Alternativen
zu dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag (sh. Vorlage 1126/2008) erarbeitet.
Von
den verschiedenen intensiv diskutierten Varianten setzten sich zwei durch, die
unter den Sitzungsteilnehmern beide konsensfähig sind:
1.
Die Stadt nimmt
die gesetzlich nicht an andere übertragbaren Aufgaben
(z.B. Erteilung von Pflegeerlaubnissen, Elternbeiträge) wahr. Aus- und
Fortbildung wird ausschließlich von freien Trägern betrieben. Bei der Akquise
und Vermittlung der Tagesmütter tritt neben freien Trägern auch die Stadt als
Leistungsanbieter auf. Hierbei sind entsprechende leistungsorientierte Verträge
mit den Anbietern zu schließen. Ein Controlling ist notwendigerweise
aufzubauen.
2.
Akquise,
Vermittlung sowie Aus- und Fortbildung der Tagesmütter wird ausschließlich von
freien Trägern betrieben. Die Stadt beschränkt sich darauf, mit den Trägern die
auch oben angeführten leistungsorientierten Verträge zu schließen und ein umfassendes
Controlling zu installieren. Daneben nimmt die Stadt bei dieser Variante nur
die gesetzlich nicht an andere übertragbaren Aufgaben (z.B. Erteilung von
Pflegeerlaubnissen, Elternbeiträge) wahr.
Allen Konzepten zum Ausbau der Kindertagespflege gemein ist, dass
die insgesamt für dieses Leistungsangebot aufzuwendenden Mittel (Sachkosten bei
Leistungswahrnehmung durch Dritte, Personalkosten bei Wahrnehmung durch die Stadt)
steigen werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Varianten besteht
somit darin, dass die Stadt im Bereich der Akquise und Vermittlung von Tagesmüttern
im ersten Fall ebenfalls als Leistungsanbieter auftritt, im zweiten nicht.
Beide Varianten eröffnen mehreren freien
Trägern die Möglichkeit, in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Akquise und
Vermittlung Leistungen anzubieten. Die Steuerung im Bereich der
Kindertageseinrichtungen bleibt in beiden Fällen bei der Stadt Hagen.
Vorschlag
und Begründung:
Die Verwaltung hatte in ihrer Dezembervorlage
eine Vorgehensweise vorgeschlagen, nach der sie selbst außer bei der Aus- und
Fortbildung von Tagesmüttern in allen Belangen der Tagesmütter sowie der Eltern
und Kinder als Ansprechpartnerin fungiert. Diese Variante vermeidet
Schnittstellen und legt die Rollen der Akteure klar fest. Die Tagesmütter haben
somit einen festen Ansprechpartner und auch den Eltern wird eine umfangreiche
Beratungsmöglichkeit zur Betreuung der Kinder, auch in Bezug auf
Kindertageseinrichtungen –aus einer Hand - geboten. Diese Alternative hat
indessen den Nachteil, dass know-how der Caritas auf dem Gebiet der Vermittlung
verlorengeht. Nach dem Votum des Jugendhilfeausschusses vom Dezember 2008 scheidet
sie aus.
Von den beiden oben genannten Alternativen präferiert die Stadt
ebenfalls die Variante, die für Rollenklarheit sorgt und Überschneidungen bei
den Zuständigkeiten vermeidet (Variante 2). Einem eventuellen Wunsch der Eltern
nach einer Auswahl zwischen verschiedenen Trägern wird Rechnung getragen und
der Subsidiaritätsvorschrift wird entsprochen.
Im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben der Stadt kommt es bei
beiden diskutierten Varianten zu einer Schnittstellenmehrung, innerhalb der
beiden oben geschilderten, verbliebenen Alternativen stellt die Variante 2
hingegen diejenige mit der geringeren Schnittstellenproblematik dar, allerdings
auf Kosten des Wegfalls von städtischem know-how. Festzuhalten bleibt, dass mit
steigender Anzahl an Schnittstellen der Koordinierungsaufwand und die
Komplexität des notwendigen Controllings steigen. Dem trägt die Verwaltung
insoweit Rechnung, als dass sie sich aus der eigenen Leistungserbringung
zurückzieht und damit zumindest eine interne Schnittstelle vermeidet. Zum
anderen entspricht dies der aus der Zukunftskommission verlautbarten Prämisse,
dass bei der Stadt Hagen über 700 Planstellen einzusparen sind und mit dem
Rückzug der Stadt Hagen aus der Vermittlung und Akquise zumindest ein Personalanstieg
im größeren Umfange aufgrund der Leistungsausweitung verhindert wird.
Wenn auf der Basis der
vorliegenden Vorlage eine Grundsatzentscheidung getroffen ist, können die
leistungsorientierten Verträge mit den freien Trägern abgeschlossen werden.
Erst danach ist eine Kostenkalkulation möglich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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28.04.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage
als Variante 2 dargestellte Lösung unter Einbeziehung der AG 3 umzusetzen.
Die Umsetzung der neuen Struktur der Kindertagespflege in Hagen erfolgt
zum 01.01.2010.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |