Beschlussvorlage - 0301/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage als Variante 2 dargestellte Lösung umzusetzen.

 

Die Umsetzung der neuen Struktur der Kindertagespflege in Hagen erfolgt zum 01.01.2010.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Dem Jugendhilfeausschuss wurde am 16.12.2008 ein Beschlussvorschlag zum Ausbau der Kindertagespflege vorgelegt, nach dem die Stadt zur Vermeidung von Schnittstellen Tagesmütter akquiriert und vermittelt und der bisher schon auf dem Gebiet aktive Träger, die Caritas, die Aus- und Fortbildung vornimmt (vgl. Vorlage 1126/2008). Der Jugendhilfeausschuss folgte dem Beschlussvorschlag nicht. Dem Auftrag an die Verwaltung, ein anderes Konzept zu erarbeiten, wurde wie in der Vorlage dargestellt, entsprochen.

 

 

 

Begründung

 

 

Ausgangssituation:

 

Dem Jugendhilfeausschuss wurde am 16.12.2008 ein Beschlussvorschlag zum Ausbau der Kindertagespflege vorgelegt, nach dem die Stadt zur Vermeidung von Schnittstellen Tagesmütter akquiriert und vermittelt und der bisher schon auf dem Gebiet aktive Träger, die Caritas, die Aus- und Fortbildung vornimmt (vgl. Vorlage 1126/2008). Der Jugendhilfeausschuss folgte dem Beschlussvorschlag nicht. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der Caritas und der AG 3 ein anderes Konzept für den Ausbau der Kindertagespflege zu erarbeiten.

 

Prozessbeschreibung:

 

Unter der gemeinsam definierten Zielsetzung

 

“Das Angebot der Kindertagespflege in Hagen orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und Tagesmütter. Es berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen, Ratsbeschlüsse und ist so kostengünstig wie möglich“

 

wurden mit Vertreterinnen des Caritasverbandes in vier moderierten Sitzungen Alternativen zu dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag (sh. Vorlage 1126/2008) erarbeitet.

 

Von den verschiedenen intensiv diskutierten Varianten setzten sich zwei durch, die unter den Sitzungsteilnehmern beide konsensfähig sind:

 

1.      Die Stadt nimmt die gesetzlich nicht an andere übertragbaren Aufgaben (z.B. Erteilung von Pflegeerlaubnissen, Elternbeiträge) wahr. Aus- und Fortbildung wird ausschließlich von freien Trägern betrieben. Bei der Akquise und Vermittlung der Tagesmütter tritt neben freien Trägern auch die Stadt als Leistungsanbieter auf. Hierbei sind entsprechende leistungsorientierte Verträge mit den Anbietern zu schließen. Ein Controlling ist notwendigerweise aufzubauen.

 

2.      Akquise, Vermittlung sowie Aus- und Fortbildung der Tagesmütter wird ausschließlich von freien Trägern betrieben. Die Stadt beschränkt sich darauf, mit den Trägern die auch oben angeführten leistungsorientierten Verträge zu schließen und ein umfassendes Controlling zu installieren. Daneben nimmt die Stadt bei dieser Variante nur die gesetzlich nicht an andere übertragbaren Aufgaben (z.B. Erteilung von Pflegeerlaubnissen, Elternbeiträge) wahr.

 

Allen Konzepten zum Ausbau der Kindertagespflege gemein ist, dass die insgesamt für dieses Leistungsangebot aufzuwendenden Mittel (Sachkosten bei Leistungswahrnehmung durch Dritte, Personalkosten bei Wahrnehmung durch die Stadt) steigen werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Varianten besteht somit darin, dass die Stadt im Bereich der Akquise und Vermittlung von Tagesmüttern im ersten Fall ebenfalls als Leistungsanbieter auftritt, im zweiten nicht. Beide Varianten eröffnen mehreren freien Trägern die Möglichkeit, in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Akquise und Vermittlung Leistungen anzubieten. Die Steuerung im Bereich der Kindertageseinrichtungen bleibt in beiden Fällen bei der Stadt Hagen.

 

Vorschlag und Begründung:

 

Die Verwaltung hatte in ihrer Dezembervorlage eine Vorgehensweise vorgeschlagen, nach der sie selbst außer bei der Aus- und Fortbildung von Tagesmüttern in allen Belangen der Tagesmütter sowie der Eltern und Kinder als Ansprechpartnerin fungiert. Diese Variante vermeidet Schnittstellen und legt die Rollen der Akteure klar fest. Die Tagesmütter haben somit einen festen Ansprechpartner und auch den Eltern wird eine umfangreiche Beratungsmöglichkeit zur Betreuung der Kinder, auch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen –aus einer Hand - geboten. Diese Alternative hat indessen den Nachteil, dass know-how der Caritas auf dem Gebiet der Vermittlung verlorengeht. Nach dem Votum des Jugendhilfeausschusses vom Dezember 2008 scheidet sie aus.

 

Von den beiden oben genannten Alternativen präferiert die Stadt ebenfalls die Variante, die für Rollenklarheit sorgt und Überschneidungen bei den Zuständigkeiten vermeidet (Variante 2). Einem eventuellen Wunsch der Eltern nach einer Auswahl zwischen verschiedenen Trägern wird Rechnung getragen und der Subsidiaritätsvorschrift wird entsprochen.

 

Im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben der Stadt kommt es bei beiden diskutierten Varianten zu einer Schnittstellenmehrung, innerhalb der beiden oben geschilderten, verbliebenen Alternativen stellt die Variante 2 hingegen diejenige mit der geringeren Schnittstellenproblematik dar, allerdings auf Kosten des Wegfalls von städtischem know-how. Festzuhalten bleibt, dass mit steigender Anzahl an Schnittstellen der Koordinierungsaufwand und die Komplexität des notwendigen Controllings steigen. Dem trägt die Verwaltung insoweit Rechnung, als dass sie sich aus der eigenen Leistungserbringung zurückzieht und damit zumindest eine interne Schnittstelle vermeidet. Zum anderen entspricht dies der aus der Zukunftskommission verlautbarten Prämisse, dass bei der Stadt Hagen über 700 Planstellen einzusparen sind und mit dem Rückzug der Stadt Hagen aus der Vermittlung und Akquise zumindest ein Personalanstieg im größeren Umfange aufgrund der Leistungsausweitung verhindert wird.

 

 

Wenn auf der Basis der vorliegenden Vorlage eine Grundsatzentscheidung getroffen ist, können die leistungsorientierten Verträge mit den freien Trägern abgeschlossen werden. Erst danach ist eine Kostenkalkulation möglich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage als Variante 2 dargestellte Lösung unter Einbeziehung der AG 3 umzusetzen.

 

Die Umsetzung der neuen Struktur der Kindertagespflege in Hagen erfolgt zum 01.01.2010.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0