Beschlussvorlage - 0299/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorlage wird zum 29.04.2009 realisiert.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

In der Vorlage werden die zum Stellenplan 2009 beabsichtigten Stellenplanveränderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE als Auszug aus der Gesamtveränderungsliste dargestellt.

 

Begründung

 

In der Vorlage werden die zum Stellenplan 2009 beabsichtigten Stellenplanveränderungen für den Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE als Auszug aus der Gesamtveränderungsliste dargestellt.

 

Der Stellenplan 2009 mit der Gesamtveränderungsliste wird in 2. Lesung am 19.05.09 im Personalausschuss beraten, ferner erfolgt eine Beratung am 04.06.2009 im Haupt- und Finanzausschuss.

Die Beschlusssfassung erfolgt durch den Rat in seiner Sitzung am 25.06.2009.

 

Der beigefügte Auszug enthält die von der Verwaltung für den Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE vorgesehenen stellenplanrelevanten Veränderungen. Es handelt sich um die nachfolgenden Änderungen getrennt nach Fachbereich Jugend und Soziales sowie ARGE:

 

Fachbereich Jugend und Soziales

 

1,5

Wenigerstellen

1,5

Auslösung kw-Vermerk

5

Neubewertungen

29

Mehrstellen

1,5

Aufhebung kw-Vermerke

1

Ausbringung ku-Vermerk

1

Befristungsänderung

 

ARGE

 

9

Mehrstellen

 

Eine detaillierte Aufstellung ist dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Veränderungsliste zu entnehmen.

 

Die genannten 29 Mehrstellen im Fachbereich Jugend und Soziales basieren auf folgenden Grundlagen:

 

·        11 zusätzliche Stellen sind aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 der Vorlage 0432/08, die die veränderten gesetzlichen Vorgaben sowie die sich daraus ergebenden Stellennotwendigkeiten darstellte, zugestimmt.  

·        Für den Bereich der Wohnberatung ist eine Stellenausweitung im Umfang von 0,5 Stellen erforderlich. Der Bedarf wurde geprüft und besteht, er wurde bereits 2008 erstmals beantragt.

·        Im Fachbereich Jugend und Soziales wurde aufgrund des Aufgabenzuwachses im Zusammenhang mit zunehmender Kindeswohlgefährdung eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis ergab sich ein zusätzlicher Stellenbedarf im Umfang von 8 Stellen.

·        Fallzahlensteigerungen führten in den Gebieten der Heilpädagogischen Ambulanz sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs zu zusätzlichen Stellenerfordernissen von 1,5 Stellen. Die vorgenannten Bedarfsanmeldungen erfolgten bereits 2008, konnten aber aufgrund der Beschlusslage nicht umgesetzt werden.

·        Für die Gemeindenahe Therapie sind 2 zusätzliche Stellen für Nachtwachen vorgesehen. Eine Bedarfsprüfung ist hier ebenfalls erfolgt, die Bedarfsanmeldung erfolgte auch hier erstmalig im Jahr 2008.

·        Durch die Auflösung der Versorgungsämter und Übertragung der Aufgabe auf die Kommunen sind für die Versorgungsverwaltung und die Bearbeitung des Elterngeldes 6 zusätzliche Stellen erforderlich.

 

Die aufgeführten 9 zusätzlichen Stellen in der ARGE beruhen auf Beschlüssen der Trägerversammlung. Diese Stellen sollen befristet bis 31.12.2010 eingerichtet werden, da zu diesem Zeitpunkt die Übergangsfrist für die bisherige Rechtsform ausläuft. Es handelt sich im Einzelnen um:

 

·        6 Stellen für das Fallmanagement, Vermittlung sowie Post- und Ordnungsdienst. Die Anmeldung dieser zusätzlichen Stellen erfolgte erstmals zum Stellenplan 2007.

·        1 Stelle Geschäftsführung, die Meldung erfolgte auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.05.08 (Vorlage Nr. 0422/08).

·        2 Stellen Back-Office und Post- und Ordnungsdienst, die Stellen wurden erstmalig in die Veränderungsliste zum Stellenplan 2008 aufgenommen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr s. Gesamtstellenplanvorlage

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.04.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen