Beschlussvorlage - 0299/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2009 für den Fachbereich Jugend und Soziales
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.04.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Vorlage werden die
zum Stellenplan 2009 beabsichtigten Stellenplanveränderungen für den
Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE als Auszug aus der
Gesamtveränderungsliste dargestellt.
Begründung
In der Vorlage werden die
zum Stellenplan 2009 beabsichtigten Stellenplanveränderungen für den
Fachbereich Jugend und Soziales und der ARGE als Auszug aus der
Gesamtveränderungsliste dargestellt.
Der Stellenplan 2009 mit
der Gesamtveränderungsliste wird in 2. Lesung am 19.05.09 im Personalausschuss
beraten, ferner erfolgt eine Beratung am 04.06.2009 im Haupt- und
Finanzausschuss.
Die Beschlusssfassung
erfolgt durch den Rat in seiner Sitzung am 25.06.2009.
Der beigefügte Auszug
enthält die von der Verwaltung für den Fachbereich Jugend und Soziales und der
ARGE vorgesehenen stellenplanrelevanten Veränderungen. Es handelt sich um die
nachfolgenden Änderungen getrennt nach Fachbereich Jugend und Soziales sowie
ARGE:
Fachbereich
Jugend und Soziales
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1,5 |
Wenigerstellen |
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1,5 |
Auslösung kw-Vermerk |
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5 |
Neubewertungen |
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29 |
Mehrstellen |
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1,5 |
Aufhebung kw-Vermerke |
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1 |
Ausbringung ku-Vermerk |
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1 |
Befristungsänderung |
ARGE
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9 |
Mehrstellen |
Eine detaillierte
Aufstellung ist dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Veränderungsliste zu
entnehmen.
Die genannten 29
Mehrstellen im Fachbereich Jugend und Soziales basieren auf folgenden Grundlagen:
·
11 zusätzliche
Stellen sind aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem
Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am
19.06.2008 der Vorlage 0432/08, die die veränderten gesetzlichen Vorgaben sowie
die sich daraus ergebenden Stellennotwendigkeiten darstellte, zugestimmt.
·
Für den Bereich
der Wohnberatung ist eine Stellenausweitung im Umfang von 0,5 Stellen
erforderlich. Der Bedarf wurde geprüft und besteht, er wurde bereits 2008
erstmals beantragt.
·
Im Fachbereich
Jugend und Soziales wurde aufgrund des Aufgabenzuwachses im Zusammenhang mit
zunehmender Kindeswohlgefährdung eine Organisationsuntersuchung durchgeführt.
Im Ergebnis ergab sich ein zusätzlicher Stellenbedarf im Umfang von 8 Stellen.
·
Fallzahlensteigerungen
führten in den Gebieten der Heilpädagogischen Ambulanz sowie des
Täter-Opfer-Ausgleichs zu zusätzlichen Stellenerfordernissen von 1,5 Stellen.
Die vorgenannten Bedarfsanmeldungen erfolgten bereits 2008, konnten aber
aufgrund der Beschlusslage nicht umgesetzt werden.
·
Für die
Gemeindenahe Therapie sind 2 zusätzliche Stellen für Nachtwachen vorgesehen.
Eine Bedarfsprüfung ist hier ebenfalls erfolgt, die Bedarfsanmeldung erfolgte
auch hier erstmalig im Jahr 2008.
·
Durch die
Auflösung der Versorgungsämter und Übertragung der Aufgabe auf die Kommunen
sind für die Versorgungsverwaltung und die Bearbeitung des Elterngeldes 6
zusätzliche Stellen erforderlich.
Die aufgeführten 9 zusätzlichen
Stellen in der ARGE beruhen auf Beschlüssen der Trägerversammlung. Diese
Stellen sollen befristet bis 31.12.2010 eingerichtet werden, da zu diesem
Zeitpunkt die Übergangsfrist für die bisherige Rechtsform ausläuft. Es handelt
sich im Einzelnen um:
·
6 Stellen für
das Fallmanagement, Vermittlung sowie Post- und Ordnungsdienst. Die Anmeldung
dieser zusätzlichen Stellen erfolgte erstmals zum Stellenplan 2007.
·
1 Stelle
Geschäftsführung, die Meldung erfolgte auf der Grundlage des Ratsbeschlusses
vom 08.05.08 (Vorlage Nr. 0422/08).
·
2 Stellen
Back-Office und Post- und Ordnungsdienst, die Stellen wurden erstmalig in die
Veränderungsliste zum Stellenplan 2008 aufgenommen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr s.
Gesamtstellenplanvorlage |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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807,1 kB
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