Beschlussvorlage - 0298/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Vorschlägen zur Gründung von 2 weiteren Familienzentren für Hagen ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die ausgewählten Einrichtungen bis zum 01.06.2008 an das Ministerium zu melden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit Schreiben vom 22.12.2008 teilte das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) des Landes Nordrhein – Westfalen mit, dass die Einrichtungen für die vierte Stufe der Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 bis zum 01.06.2009 von den Kommunen gemeldet sein müssen. Für das kommende Kindergartenjahr wurde der Stadt Hagen vom Ministerium ein Kontingent von 2 Familienzentren zugesprochen, das wie in der Vorlage dargestellt ausgeschöpft wird.

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 22.12.2008 teilte das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) des Landes Nordrhein – Westfalen mit, dass die Einrichtungen für die vierte Stufe der Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 bis zum 01.06.2009 von den Kommunen gemeldet sein müssen. Für das kommende Kindergartenjahr wurde der Stadt Hagen vom Ministerium ein Kontingent von 2 Familienzentren zugesprochen.

Bereits bei der Trägerversammlung am 07.02.2008 wurde festgelegt, dass für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils ein weiteres Familienzentrum in den Stadtbezirken Haspe und Hohenlimburg eingerichtet werden soll. Somit hatten die Kindertageseinrichtungen und die Träger der Kindertageseinrichtungen ein Jahr Zeit sich zu positionieren, Vorstellungen auszutauschen und Absprachen zu treffen.

Am 19.03.2009 fand für jeden der beiden Stadtbezirke eine Trägerversammlung zur konkreten Auswahl der neuen Familienzentren statt.

 

Für den Stadtbezirk Hohenlimburg wurde folgende einvernehmliche Entscheidung getroffen:

Das zweite Familienzentrum für Hohenlimburg wird in form eines Trägerverbundes im Sozialraum Hohenlimburg –Mitte / Oege / Nahmer mit nachfolgenden Kindertageseinrichtungen entstehen.

 

Ø      Kindertageseinrichtung Kaiserstr. (evangelischer Kirchenkreis Iserlohn)

Ø      Kindertageseinrichtung Piepenstockstr. (AWO)

Ø      Kindertageseinrichtung Wilhelmstr. (Stadt Hagen)

 

Für die Kindertageseinrichtungen im Sozialraum Elsey wird ein Start zum Kindergartenjahr 2010/2011 anvisiert.

 

Die Trägerversammlung für den Stadtbezirk Haspe führte in Bezug auf die Einrichtung eines Familienzentrums für das kommende Kindergartenjahr zu keinem Ergebnis. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sahen sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage in diesem Sommer an den Start zu gehen. Dem einzigen Vorschlag, einen Verbund aller evangelischen Kindertageseinrichtungen in Haspe als Familienzentrum zu melden, konnte nicht einvernehmlich gefolgt werden. Gründe waren unter anderem die Entfernung der einzelnen Einrichtungen zueinander, eine Überschneidung mit dem bereits bestehenden Familienzentrum in Haspe und die Tatsache, dass es sich in erster Linie um kleine, zweigruppige Einrichtungen handelt. Eine weitere Entscheidung zum Stadtbezirk Haspe wurde daher auf das nächste Jahr verschoben.

 

Um das zweite vom Land genehmigte Kontingent nicht verfallen zu lassen, wurden in den letzten Wochen Gespräche mit den Kindertageseinrichtungen im Sozialraum Helfe geführt, der aufgrund der im letzten Jahr mit allen Trägern abgestimmten Ranking-Liste für das kommende Jahr als nächster Standort für ein Familienzentrum angedacht war.

 

Das Familienzentrum für den Sozialraum Helfe wird in form eines Verbundes mit nachfolgenden Kindertageseinrichtungen entstehen:

 

Ø      Kindertageseinrichtung Eschenweg (Stadt Hagen)

Ø      Kindertageseinrichtung Poststr. (Stadt Hagen)

 

Um das Versorgungsdreieck in diesem Sozialraum zu schließen, wird im nächsten Jahr noch die Kindertageseinrichtung Am Bügel dem Familienzentrum beitreten.

 

 

 

Mit der Vergabe der 2 Kontingente werden ab August 2009 nun 15 Familienzentren in den Hagener Sozialräumen verortet sein.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen