Beschlussvorlage - 0298/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.04.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Schreiben vom
Begründung
Mit Schreiben vom
Bereits bei der Trägerversammlung am
Am
Für den Stadtbezirk Hohenlimburg wurde folgende
einvernehmliche Entscheidung getroffen:
Das zweite Familienzentrum für Hohenlimburg wird in
form eines Trägerverbundes im Sozialraum Hohenlimburg –Mitte / Oege /
Nahmer mit nachfolgenden Kindertageseinrichtungen entstehen.
Ø
Kindertageseinrichtung
Kaiserstr. (evangelischer Kirchenkreis Iserlohn)
Ø
Kindertageseinrichtung
Piepenstockstr. (AWO)
Ø
Kindertageseinrichtung
Wilhelmstr. (Stadt Hagen)
Für die Kindertageseinrichtungen im Sozialraum Elsey
wird ein Start zum Kindergartenjahr 2010/2011 anvisiert.
Die Trägerversammlung für den Stadtbezirk Haspe
führte in Bezug auf die Einrichtung eines Familienzentrums für das kommende
Kindergartenjahr zu keinem Ergebnis. Die Träger der Kindertageseinrichtungen
sahen sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage in diesem
Sommer an den Start zu gehen. Dem einzigen Vorschlag, einen Verbund aller
evangelischen Kindertageseinrichtungen in Haspe als Familienzentrum zu melden,
konnte nicht einvernehmlich gefolgt werden. Gründe waren unter anderem die
Entfernung der einzelnen Einrichtungen zueinander, eine Überschneidung mit dem
bereits bestehenden Familienzentrum in Haspe und die Tatsache, dass es sich in
erster Linie um kleine, zweigruppige Einrichtungen handelt. Eine weitere
Entscheidung zum Stadtbezirk Haspe wurde daher auf das nächste Jahr verschoben.
Um das zweite vom Land genehmigte Kontingent nicht
verfallen zu lassen, wurden in den letzten Wochen Gespräche mit den
Kindertageseinrichtungen im Sozialraum Helfe geführt, der aufgrund der im
letzten Jahr mit allen Trägern abgestimmten Ranking-Liste für das kommende Jahr
als nächster Standort für ein Familienzentrum angedacht war.
Das Familienzentrum für den Sozialraum Helfe wird in
form eines Verbundes mit nachfolgenden Kindertageseinrichtungen entstehen:
Ø
Kindertageseinrichtung
Eschenweg (Stadt Hagen)
Ø
Kindertageseinrichtung
Poststr. (Stadt Hagen)
Um das Versorgungsdreieck in diesem Sozialraum zu schließen, wird im
nächsten Jahr noch die Kindertageseinrichtung Am Bügel dem Familienzentrum
beitreten.
Mit der Vergabe der 2 Kontingente werden ab August 2009 nun 15
Familienzentren in den Hagener Sozialräumen verortet sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
