Beschlussvorlage - 0246/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtrag zum Gebührentarif vom 21.12.2001 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Friedhöfe, des städtischen Krematoriums und der städtischen Einrichtungen auf anderen Friedhöfen in Hagen -Friedhofsgebührensatzung- vom 19.12.1984
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.05.2004
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.07.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
Der I. Nachtrag zum
Gebührentarif vom 21.12.2001 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme der städtischen Friedhöfe, des städtischen Krematoriums und der
städtischen Einrichtungen auf anderen Friedhöfen in Hagen – Friedhofsgebührensatzung
– vom 19.12.1984, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird
beschlossen.
Von der
Gebührenbedarfsberechnung wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Vorbemerkungen:
Bedingt durch das
Inkrafttreten des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen
(Bestattungsgesetz BestG NRW) sowie durch aktuell bestehende Fehlbeträge aus Vorjahren ist eine Anpassung
des Friedhofsgebührentarifs erforderlich. Die letzte Anpassung erfolgte zum
1.1.2002.
Die Verwaltung schlägt vor,
¨
die
Gebührenpositionen für die in der geänderten Friedhofssatzung der Stadt Hagen
vorgesehenen neuen Bestattungsarten (Aschestreufeld, Waldgrabstätte, u. a. ) in
den Friedhofsgebührentarif aufzunehmen.
¨
zur
Deckung des Fehlbetrages die Gebühren anzuheben und
¨
des
weiteren zur Vereinfachung des Friedhofsgebührentarifs bisherige
Einzelpositionen zu einer Gesamtgebühr zusammen zu fassen.
Als Grundlage für die
Neuberechnungen der Friedhofsgebühren ist die Betriebsabrechnung des
Grünflächenamtes (Stand 2002) herangezogen worden.
Veränderungen in der Gebührenstruktur:
Nach §15 Abs.6 des BestG NRW
darf die Asche eines Verstorbenen auf einem vom Friedhofsträger festgelegten
Bereich des Friedhofs durch Verstreuung beigesetzt werden. Um derartigen Beisetzungsmöglichkeiten
in Hagen gerecht zu werden, wird im Bereich der städt. Friedhöfe ein
Aschestreufeld eingerichtet und angeboten. Im Gebührentarif wurde demzufolge
die erforderliche Gebührenposition unter der Ziffer 4.1.4.1 Aschestreufeld
eingefügt. Es wird eine Gebühr von 168 € vorgeschlagen, hierin enthalten sind
die anteiligen Grundstückskosten einschließlich der gärtnerischen Pflege des
Grabfeldes sowie eine 5-jährige Laufzeit (für die entsprechende Stelle im
Aschestreufeld). Für das Ausstreuen der Totenasche wird eine Gebühr von 165 €
unter der Ziff. 2.1.4.1 des Gebührentarifs vorgeschlagen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Aufwand für das Ausstreuen der Asche vergleichbar ist mit
der Bestattung einer Urne, insofern sind die Gebühren für diese Leistungen
gleich angesetzt.
Eine neue Form der
Bestattung ist die Waldgrabstätte. Hierbei soll die Totenasche in einer
natürlich belassenen Vegetationsfläche mit Waldcharakter beigesetzt werden. Die
hierzu erforderliche Gebührenposition wurde unter der Ziffer 4.2.6.1
Waldgrabstätten ergänzt. Die vorgeschlagene Gebühr von 840 € mit einer
30-jährigen Nutzungszeit entspricht der Gebühr eines Urnenrasengrabes, weil der
Aufwand der beiden Bestattungsarten identisch ist.
Darüber hinaus wurde in den
Gebührentarif die Gebühr für die mit dem I. Nachtrag zur Friedhofssatzung der
Stadt Hagen (Vorlage: 0099/2004) neu geschaffene Möglichkeit der Tuchbestattung
aufgenommen. Da vom Aufwand her keine Unterschiede zur Sargbestattung bestehen,
gelten für beide Bestattungsarten die gleichen Gebührensätze.
Eine ordnungsbehördliche
Genehmigung der Einäscherung ist nach dem BestG NRW nicht mehr erforderlich,
weil das Feuerbestattungsgesetz mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben
wurde. Dennoch besteht weiterhin der gleiche Verwaltungsaufwand, da die
gesetzlichen Unterlagen zur Einäscherung nach wie vor von der
Friedhofsverwaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden müssen.
Für den Gebührenzahler ist diese Regelung ohne Relevanz, da die Gebühr für die Genehmigung
einer Einäscherung von 25 € im neuen Tarif nicht mehr separat erhoben wird. Sie
wird stattdessen über die Einäscherungsgebühr mit abgedeckt. Die tatsächliche
Erhöhung beläuft sich somit auf 8,7 % (von 231 € auf 251 €/ Zum Vergleich:
Einäscherungsgebühr der Stadt Dortmund 262 €).
Die Gebühr für das Einebnen
einer Grabstätte nach Rückgabe oder Ablauf der Ruhefrist wurde von 77 € auf 80
€ angehoben und für den Fall einer Rückgabe vor Ablauf der Ruhefrist die
Gebührenposition Mähen einer Grabstätte pro Jahr und Grabstelle eingefügt.
Damit ist berücksichtigt, dass entsprechend der verbliebenen Jahre bis zum
Ablauf der Ruhezeit die Pflegekosten der Grabstätte in vollem Umfang abgedeckt
sind.
Die Gebühren für Verwaltungsleistungen wurden
entsprechend den Vorschriften des Bestattungsgesetzes angepasst.
Entwicklung des
Gebührenbedarfes
Gegenüber dem Ergebnis der
Jahresrechnung für das Jahr 2002 steigt der jahresbezogene Gebührenbedarf um 4,2 %. Die wesentlichen
Ursachen werden im Folgenden dargestellt::
¨
Sachkosten +
9,1%/ 58 T€
Bedingt durch gestiege Unterhaltungskosten für die Öfen, Friedhöfe und Gebäude
sowie durch einen starken Anstieg der Energiekosten steigen die Sachkosten
überproportional.
¨
Personalkosten + 2,1 %/ 42 T€
Durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen konnte die Erhöhung der Personalkosten
unterhalb der tariflichen Lohnsteigerungen gehalten werden.
¨
Innere
Verrechnungen + 4,3 %/ 32 T€
Die verursachungsgerechte Verrechnung auf Basis der Abrechnung 2003 führte zu einem Anstieg der Gebäudereinigungskosten
um 32 T€.
¨
Kalk.
Kosten + 5,9 %/ 23 T€
Seit dem Wirtschaftsjahr 2003 fließen auch die Grundstückswerte in die
Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung ein.
Deckung des Fehlbetrages aus Vorjahren
Die letzte Satzungsänderung
über die Erhebung von Gebühren im UA 7500 trat zum 01.01.2002 in Kraft. Zu
Beginn des Jahres 2002 belief sich die in der Betriebsabrechnung nachgewiesene
Unterdeckung aus den Jahren 1999 bis 2001 auf insgesamt 995 T€. Auf Grund der
Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ist ein Fehlbetrag innerhalb von drei
Jahren nach der Entstehung auszugleichen. Dies bedeutet, dass der Fehlbetrag
des Jahres 1999 in Höhe von 198 T€ im Jahr 2002 abgedeckt werden musste. Nach
Abdeckung dieses Fehlbetrages ergab sich jahresbezogen im Jahr 2002 erneut eine
Unterdeckung in Höhe von 58 T€. Auch nach der Gebührenerhöhung zum 01.01.2002
reichte in den Folgejahren das Gebührenaufkommen nicht aus, die Abdeckung der
vorgetragenen Unterdeckung und die jahresbezogenen Kosten zu decken, so dass zu
Beginn des Jahres 2004 ein Fehlbetrag von 749 T€ verbleibt.
Eine wesentlichen Ursache
für die Entstehung der Defizite ist die Entwicklung dahin, dass verstärkt
kostengünstige Bestattungsarten (z.B. Feuerbestattungen) gewählt werden, so
dass die tatsächlichen Gebühreneinnahmen unter den vorauskalkulierten Ansätzen
blieben. Da zunächst die Defizite aus Vorjahren aus dem Gebührenaufkommen zu
decken sind, konnten die jahresbezogenen Kosten nicht in vollem Umfang gedeckt
werden. Ohne eine Anpassung der Gebühren wird 2004 aufgrund
gestiegener Ausgaben nicht mehr mit einer Verringerung der vorgetragenen
Defizite gerechnet.
Die Anpassung der
Tarifpositionen erfolgte nicht linear, sondern auf der Grundlage der
Betriebsabrechnung Friedhöfe. Hierdurch bedingt und wegen der Vielzahl an
Gebührenpositionen sowie der Einführung neuer Bestattungsarten kann eine
aussagekräftige Steigerungsrate der Tarifpositionen nicht angegeben werden. Die
Gebührensteigerung für die 8 wichtigsten Gebührentarife, auf die ca. 67 % des
Gesamtgebührenaufkommens entfallen, beträgt im Mittel 4,2 %.
Die vorgeschlagene
Gebührenerhöhung zielt darauf ab, neben der Deckung des laufenden Aufwandes
auch den ausstehenden Fehlbetrag auszugleichen, wobei damit voraussichtlich 2
Jahre nach Inkraftsetzung des Tarifs zu rechnen ist.
Anlagen:
§
Gebührenbedarf
2004
§
Rechnungs-
und Betriebsergebnisse 1999 - 2003
§
Gebührentarif
2004 mit den einzelnen Gebührenpositionen mit altem und neuem Tarif und
Äquivalenzziffern
§
Gebührenvergleich
zu den wichtigsten Bestattungsarten
§
I.
Nachtrag zum Gebührentarif
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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3
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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4
|
(wie Dokument)
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5
|
(wie Dokument)
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