Beschlussvorlage - 0346/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Cornelia Steinbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; OB Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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17.06.2004
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15.07.2004
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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01.07.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Sachverhalt
Die HagenMedien Stadtbücherei reagiert mit dieser Neufassung der Gebührenordnung auf die Neufassung der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland (Leihverkehrsordnung - LVO), RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 08. März 2004. Sie kommt ferner der Forderung an alle Einrichtungen der Stadt Hagen nach, durch Einnahmeerhöhungen weitere Beiträge zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Zu § 6 Sonderbestände
Die seit dem 01.09.2002 gültige Gebührenordnung sieht für die Nutzung von Sonderbeständen im Rahmen des Bestseller-Service eine Gebühr von 2,- EURO vor. Diese Regelung hat sich prinzipiell bewährt. Die erzielten Einnahmen dienen der Refinanzierung der Sonderbestände.
Angesichts des raschen Aufkommens neuer Medienarten (z.B. DVD) und unterschiedlicher Zielgruppen (Kinder, Erwachsene) sind die Gebühren jedoch flexibler zu gestalten, und zwar wie folgt:
§ 6 Sonderbestände
Für die Nutzung von Sonderbeständen wird pro Ausleihe
eine Gebühr zwischen 1,- EURO und 5,- EURO erhoben. Die Gebühr wird von dem/der
Leiter/Leiterin der Stadtbücherei festgelegt.
Zu § 7 Fernleihe und Stadtleihe
Die seit 01.09.2002 gültige Gebührenordnung sieht vor, dass für jede Fernleihbestellung sowie Bestellungen im Rahmen der Stadtleihe eine Bearbeitungsgebühr von 1,- EURO vom Benutzer erhoben wird.
Das Bestellverfahren zwischen den Bibliotheken im Rahmen der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland war bisher für die einzelnen Bibliotheken in der Regel kostenfrei.
Die Neufassung der Ordnung des Leihverkehrs - LVO vom 08. März 2004 sieht in § 19.3 neuerdings vor, dass die nehmende Bibliothek an die gebende Bibliothek einen zwischen den Ländern abgestimmten Betrag für jede positiv erledigte Online-Bestellung an das Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen in Köln (HBZ) abzuführen hat. Im Rahmen des pauschalierten Abrechnungsverfahrens bezahlt die nehmende Bibliothek einen Betrag von 1,50 EURO pro positiv erledigte Online-Bestellung.
Die HagenMedien Stadtbücherei nimmt seit 2002 am Online-Verfahren der Fernleihe aus Gründen der rationellen Abwicklung teil. Als öffentliche Bibliothek einer mittleren Großstadt ist die Stadtbücherei Hagen aufgrund ihres relativ geringen Bestandes überwiegend nehmende Bibliothek. Der Leihverkehr hat also eine kompensatorische Funktion.
Von den insgesamt 1176 positiv erledigten Fernleihbestellungen von HagenMedien Stadtbücherei waren in 2003 742 (63%) nehmend/passiv und 434 (37%) gebend/aktiv.
Bei einer etwa gleichbleibenden Relation von passiven und aktiven Bestellvorgängen müsste jährlich ein Betrag von 450 EURO bis 500 EURO für positiv erledigte Online-Bestellungen an das HBZ abgeführt werden.
Um kein Haushaltsdefizit entstehen zu lassen, wird die Gebühr für Fernleihbestellungen an die Benutzer weitergegeben, und zwar wie folgt:
§ 7 Fernleihe
Für jede Fernleihbestellung wird eine Gebühr von 3 EURO
erhoben.
Für jede Bestellung im Rahmen der Stadtleihe wird eine
Gebühr von 1,50 EURO erhoben.
Im Vergleich zur Gebührenordnung vom 01.09.2002 ist dies eine Gebührensteigerung um 200% für die Fernleihe und um 50% für die Stadtleihe.
Bei der Stadtleihe handelt es sich um ein bewährtes lokales Verfahren des Leihverkehrs zwischen den Bibliotheken HagenMedien Stadtbücherei, der Universitätsbibliothek der FernUniversität und der Bibliothek der Fachhochschule Südwestfalen, das zu einheitlichen Konditionen angeboten wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Gebührenerhöhungen mit einem Rückgang der Fallzahlen bei der Benutzung zu rechnen ist.
Einnahmen und Ausgaben der Fernleihe gleichen sich aus.
