Beschlussvorlage - 0211/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebsformänderung Theater/Orchesterhier: Richtungsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Claudia Spiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
|
|
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10.03.2009
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24.03.2009
| |||
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28.04.2009
| |||
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●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
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30.04.2009
| |||
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●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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|
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der
Vorlage Drucksachen-Nr. 1173/2008 sind mögliche Rechtformen und die jeweils
damit verbundenen Ausprägungen und Besonderheiten in der Sitzung des KWA am
10.12.2008 vorgestellt worden.
Obwohl die
genannten Kriterien grundsätzlich für alle Theater/Orchester in NRW und
größtenteils auch in ganz Deutschland gelten, entscheiden die Kommunen bei der
Frage der Betriebsform unterschiedlich aufgrund der örtlichen Besonderheiten
und der Schwerpunkte, die von den Theatern/Orchestern selbst und/oder der
Politik gesetzt werden.
Die
Erfahrungen der Städte Bochum, Münster, Wuppertal und Nürnberg mit jeweils
unterschiedlichen Betriebsformen geben Anhalte zu den Motivationen, Ergebnissen
und Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der Betriebsformänderungen.
Eine Bewertung
der Kriterien für die Hauptaspekte der Wahl einer alternativen Betriebsform für
das Theater Hagen kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass sich unter den
Voraussetzungen
- Zunehmende Finanzierung durch
private Geldgeber (geeignet: GmbH, Stiftung, Genossenschaft)
- Bleibende Verpflichtung der
Stadt für das Theater Hagen (geeignet: Eigenbetrieb, AöR, Stiftung )
- Langfristige Bestandssicherheit
und Liquidität (geeignet: Eigenbetrieb, AöR, Stiftung )
- Größte Akzeptanz beim Personal
(geeignet: Eigenbetrieb, AöR, Stiftung)
in erster
Linie die Stiftung als geeignete Betriebsform erweist, in zweiter Linie die AöR
und der Eigenbetrieb.
Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass konkrete Gespräche mit der
Personalvertretung aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen erst
geführt werden können, wenn sich eine konkrete Betriebsform als mehrheitsfähig
erweist.
Begründung
Mit der
Vorlage Drucksachen-Nr. 1173/2008 sind mögliche Rechtformen und die jeweils
damit verbundenen Ausprägungen und Besonderheiten in der Sitzung des KWA am
10.12.2008 vorgestellt worden.
Obwohl die
genannten Kriterien grundsätzlich für alle Theater/Orchester in NRW und
größtenteils auch in ganz Deutschland gelten, entscheiden die Kommunen bei der
Frage der Betriebsform unterschiedlich aufgrund der örtlichen Besonderheiten
und der Schwerpunkte, die von den Theatern/Orchestern selbst und/oder der
Politik gesetzt werden.
Wie bereits
in der Sitzung des KWA am 10.12.2008 dargestellt, hatte eine
Betriebsformumstellung und die damit verbundenen Erwartungen bei den besuchten
Theatern unterschiedliche Gründe:
Bochum – Anstalt des öffentlichen Rechts –
Das Schauspielhaus Bochum war vor der Umwandlung ein
Regiebetrieb der Stadt Bochum.
Im Jahr 2003 wurde beschlossen, unter Beteiligung einer
Consulting-Firma und unter Mitwirkung eines internen Beraters, den die Stadt
Bochum mit einem Honorarvertrag an das Theater gebunden hatte, Überlegungen
anzustellen, eine geeignete Wirtschaftsform zu finden, die vor allem Probleme
des abweichenden Wirtschaftsjahres und den problemlosen Personalübergang lösen
sollte und die Herauslösung des Theaters aus dem starken
Abhängigkeitsverhältnis zur Kommune zu fördern.
Angestrebt und favorisiert wurde die GmbH-Lösung. In der
Projektphase wurde jedoch diese Lösung verworfen und die Anstalt des
öffentlichen Rechts als Ziel erklärt.
Eine Abkehr von der GmbH – Variante erfolgte in erster
Linie wegen der wirtschaftlichen Risiken (z. B.: schnelle Drohung einer Insolvenz).
Bis 2004 hatte die intern eingerichtete Arbeitsgruppe die
entsprechende Satzung erarbeitet. Die weitere Begleitung erfolgte durch das
Projektmanagement CULTURPLAN. Im Jahr 2005 erfolgte eine weitere externe
Unterstützung mit der die CSS-Buchführung (eigenständige Buchführung für das
Theater) vorbereitet wurde.
Die Schulung in diesem Segment erfolgte 2005. Ab Mitte des
Jahres erfolgte bis zur tatsächlichen Umstellung in 2006 eine
Parallelverarbeitung der Finanzwirtschaftsdaten.
Folgende Eckdaten waren bis zur Umstellung zu klären.
-
Gebäude
Es wurde vereinbart, dass das Gebäude und festeingebaute Investitionsgüter
Vermögen der Stadt Bochum bleiben.
-
sonstige
Wirtschaftsgüter
Die restlichen Wirtschaftsgüter wurden an die AöR für einen symbolischen Wert von
1 € übertragen.
-
Personalübergang
Der Personalübergang wurde im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge 1 : 1 an die AöR
durchgeführt. Durch interne Vereinbarung werden die Mitarbeiter AöR beim
ehemaligen Rechtsträger Stadt Bochum als interne Mitarbeiter eingestuft und
haben somit die Möglichkeit, unproblematisch in den Bereich der Stadtverwaltung
zu wechseln – trotz externen Einstellungsstopps.
-
Übernahme
städt. Dienstleistungen
Es wurde vereinbart, die Dienste der Hausreinigung, der Arbeitssicherheit, der Rechtsberatung,
der Datenzentrale (Telefon/Computer) und die Personalabrechnung (nicht die
Personalsachbearbeitung) der Stadt Bochum gegen entsprechende Abrechnung zu
übernehmen.
Da Personal-, Finanz- und Rechnungswesen bei der AöR
eigenständig geführt werden, hat dies hier zu einer Personalausweitung geführt.
Insgesamt wurden für diese Bereiche 3 zusätzliche Stellen
eingerichtet.
Führung und Leitung
Durch entsprechende satzungsgemäße Vorgaben wurden die
Kompetenzen für die künstlerische und kaufmännische Leitung festgelegt.
Als Entscheidungsgremium wurde ein Verwaltungsrat
eingerichtet. Dieser besteht aus 8 Mitgliedern (zum Großteil Mitglieder des
Kulturausschusses). Der Vorsitzende ist der Oberbürgermeister oder der
Kulturdezernent.
Dem Verwaltungsrat wird viermal jährlich durch die AöR
Bericht erstattet.
Budget
Das Budget wird jährlich festgelegt. Um die
Planungssicherheit des Hauses zu gewährleisten wird jedoch für einen Zeitraum
von 5 Jahren ein Sockelbetrag von vornherein festgelegt.
Über Tarifausgleiche wird jährlich verhandelt.
Zusätzliche Kosten
Kosten der Abschreibungen nach kaufmännischen
Gesichtspunkten, Kosten für die Inanspruchnahme zentraler Dienste, die
Gebührenpflicht für öffentliche Leistungen (z.B. Genehmigungen) und die Personalkosten
für die freigestellten Mitglieder des Personalrates.
Steuerliche Aspekte
Die AöR wird gemeinnützig geführt, in sofern sind die
entsprechenden Erlöse steuerbefreit.
Rahmendaten
Schauspielhaus Bochum, Einspartenhaus, 280 Mitarbeiter,
Gesamtaufwendungen 19,5 Mio €, Zuschuss der Stadt Bochum: jährlich 16 Mio
€. Dieser Zuschuss wird quartalsweise abgerufen.
Münster – eigenbetriebsähnliche Einrichtung –
Das Theater Münster wurde bisher als Regiebetrieb geführt.
Aufgrund einer Initiative des Rates wurde die Stadt Münster
aufgefordert, die Rechts- und Organisationsform des Theaters zu überprüfen mit
dem Ziel, eine effizientere Betriebsform zu finden.
Eine differenzierte Sparvorgabe wurde nicht gemacht.
Hauptargument des Theaters war die Beibehaltung des abweichenden
Wirtschaftsjahres (Spielzeit).
Die Stadt Münster hatte bereits im kameralen Haushalt die
Ausnahmemöglichkeit der gesetzlichen Bestimmung für das Theater umgesetzt.
Die bevorstehende Regelung nach NKF sieht diese Möglichkeit
NICHT vor.
Im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt Münster aufgrund einer
vergleichenden Gegenüberstellung möglicher Rechtsformen beschlossen, das
Theater in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung umzuwandeln. Hauptgrund war
die Beibehaltung des abweichenden Wirtschaftsjahres. Die Umstellung auf NKF
hätte nach Auffassung der Stadt Münster erheblichen zusätzlichen Mehraufwand
durch periodengerechte Abgrenzungen bedingt.
Die Umstellung ist mit Beginn der Spielzeit 2008/2009
erfolgt.
Aufgrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung wurde
der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz- und
Vermögensplan und der Stellenübersicht erstellt.
Die bereits bestehende Finanzformel aus dem bisher geltenden
Bühnenbewirtschaftungsplan wurde beibehalten.
Diese Formel sieht vor, dass das Budget für 3 Jahre
festgelegt wird. Im zweiten Jahr dieses Drei-Jahres-Rhythmus wird für weitere 3
Jahre verhandelt.
Hierdurch wird die Planungssicherheit des Theaters
gewährleistet.
Außerdem besteht für die Beteiligten (Verwaltungs- oder
künstlerische Leitung) eine entsprechende Reaktionsmöglichkeit.
Budget:
Das 3-Sparten-Haus Münster hat ein Gesamtbudget von 19 Mio
€
Der städtische Zuschuss beträgt 15,5 Mio € nach
kameraler Betrachtung.
Durch die Umwandlung
auf den Eigenbetrieb (kaufmännische Betrachtung wurden folgende Bereiche
dem Budget zugeschlagen:
-
interne
Leistungsverrechnungen (allgemein)
-
interne
Leistungsverrechnungen (Liegenschaftsverwaltung)
-
Pensionsrückstellungen
-
Beihilferückstellungen
-
Rückstellungen
Altersteilzeit
-
plus
Tarifsteigerungen 2008 (1,0 Mio )
also insgesamt 3.024.000 €
ergibt einen Zuschuss nach Umstellung auf Doppik in Höhe von
18.524.000 €
Eckpunkte:
-
Gebäude
Das Theatergebäude und die Werkstätten werden durch das Theater angemietet.
-
Personalüberführung
unproblematisch
-
interne
Leistungsbeziehungen
Genau zu definieren, damit eine entsprechende Absicherung durch die
Budgetvorgabe sichergestellt ist.
-
Finanz-
und Kassengeschäfte
Die Finanzbuchhaltung für das Theater wird ausschließlich „im
Theater“ durchgeführt.
Durch die Umstellung wurde eine Buchhalterstelle zusätzlich eingerichtet, die durch
eine Erhöhung des Personalbudgets aufgefangen wurde.
-
Kosten
der Umstellung
Für die Umstellung des Theaters auf eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung hat
der Rat der Stadt Münster insgesamt 130.000 € zur Verfügung gestellt.
Führung und Leitung
Die entsprechenden Organisationsentscheidungen sind nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigentriebsverordnung erlassen worden.
Ebenso die entsprechende Dienstanweisung über die Abgrenzung der
Zuständigkeiten der künstlerischen und
kaufmännischen Leitung.
Wuppertal – GmbH –
Das Theater Wuppertal war zwischen 1996 und 2001 mit dem
Theater Gelsenkirchen fusioniert.
Nach Aufspaltung im Jahre 2001 sind beide Theater
eigenständige GmbH geblieben.
Wuppertal ist ein Zweispartenhaus (Musiktheater u.
Schauspiel).
Der Betriebskostenzuschuss beläuft sich auf 11 Mio.€.
Hierbei ist anzumerken, dass ein spielfertiges Haus zur Verfügung
gestellt wird, Kosten für das Gebäude und die Gebäudeunterhaltung müssen nicht
durch das Theater erwirtschaftet werden.
Der Wirtschaftsplan wird jährlich spielzeitbezogen erstellt.
Bei Einschränkungen im Budget sind sofort unternehmerische
Entscheidungen gefordert. Ansonsten droht durch Überschuldung und
Liquiditätsproblematik schnell die Insolvenz.
Wichtig für die GmbH sind ein oder mehrere dauerhaft
verlässliche Partner (Stichwort: Theater muss GEWOLLT sein –Zitat
Wuppertal-).
Vorteile dieser Rechtsform
-
operativ
selbständig
-
klare
Abgrenzungen
-
Politikeinfluss
nicht unmittelbar
-
Führung
und Leitung
Aufsichtsrat (mitverantwortlich für das Ergebnis der Geschäftsführung)
Klare Festlegung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der kaufmännischen
und künstlerischen Geschäftsführung.
Betriebsrat wird nach dem Betriebsverfassungsgesetz eingesetzt.
-
Personalübernahme
Übernahme erfolgte durch Personalüberleitungsverträge durch
Mitbestimmungsergänzungsvereinbarung. Ein Rückkehrrecht in die Verwaltung wird
eingeräumt (meist 5 Jahre).
In Wuppertal wurde nach Abspaltung von Gelsenkirchen dieser Zeitraum noch
einmal verlängert.
Als gemeinnützige GmbH kann das Theater
Spendenbescheinigungen ausstellen, ist von der Gewerbesteuer und der
Körperschaftssteuer befreit, ist jedoch nicht mehrwertsteuerabzugsberechtigt.
Der Einkauf städt. Dienstleistungen ist
mehrwertsteuerpflichtig.
Nach Aussage des Theaters Wuppertal führt die
Eigenverantwortung des Hauses zwangsläufig zu kostenbewusstem Arbeiten.
Optimierungen im Arbeitsablauf führen nach und nach zu Einsparungen.
Nürnberg – rechtsfähige Stiftung des öffentlichen
Rechts –
Durch Stiftungsgesetz von 2004 wurde unter dem Namen
„Stiftung Staatstheater Nürnberg“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen
Rechts errichtet.
Die Stiftung übernahm das bisher von der Stadt Nürnberg
getragene Theater.
Die Stiftung verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke, sie ist gemeinnützig.
Das Vermögen (Theatergebäude und –grundstück,
bewegliche Vermögensgegenstände) wurde der Stiftung unentgeltlich übertragen.
-
Budget
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung vom Freistaat Bayern und der
Stadt Nürnberg gleichhohe Zuschüsse.
Die Zuschüsse sollen die nicht durch Betriebserträge, Erträge aus Stiftungsvermögen
oder sonstige Zuwendungen gedeckten Sach- und Personalaufwendungen einschl. des
Bauunterhalts und kleinere Baumaßnahmen abdecken.
Sonstige Baumaßnahmen trägt die Stadt Nürnberg. Sie erhält hierfür vom
Freistaat Bayern entsprechende Zuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz.
-
Zustiftungen
(Zuwendungen zum Stiftungsvermögen) sind zulässig.
-
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat
Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem
Geschäftsführenden Direktor. Er wird vom Stiftungsrat bestellt und abberufen.
Der Stiftungsrat besteht aus 6 Mitgliedern, von denen 3 vom Freistaat Bayern
und 3 von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungsrat
überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes und entscheidet in allen
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
Aufgrund des Stiftungsgesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater
Nürnberg“ ist eine Stiftungssatzung erlassen worden. Hier werden die
Aufgaben des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates beschrieben.
-
Personalüberführung
Die im Bereich Theater bestehenden Arbeitsverhältnisse sind im Rahmen der
Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten auf die Stiftung
übergegangen.
-
Wirtschaftsplan
Der Stiftungsvorstand erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1.9. – 31.8. des Folgejahres (entspricht der
Spielzeit).
Da die Stiftung nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird, muss der
Wirtschaftsplan die Ergebnisplanung und die Finanzplanung enthalten. Die
Finanzplanung ist maßgeblich für die Ermittlung des Zuschussbedarfes. Als
Anlage zum Wirtschaftsplan wird der Stellenplan vorgelegt.
Theater
Hagen
Aus
hiesiger Sicht haben Aussagen zur Wahl der Betriebsform folgende Eckpunkte zu
berücksichtigen:
Eine
Finanzierung aus Eigenmitteln in Höhe des aktuell erforderlichen Zuschussbedarfes wird auch langfristig nicht
erreichbar sein.
Das
Theater/Orchester wird weiterhin auf die Unterstützung der Stadt angewiesen
sein.
Die ins
Auge gefassten Änderungen zur Betriebsform erfordern ein langfristiges
Bekenntnis der Stadt Hagen zum Theater/Orchester.
Eine
kurzfristige Einsparung in Höhe von 500T€ wäre in jedem Fall mit einem
Substanzverlust verbunden.
Der
städtische Anteil an der Finanzierung kann daher erst mittel- und langfristig
gesenkt werden. Dies gilt insbesondere unter Beachtung des Ausschlusses
betriebsbedíngter Kündigungen und der bestehenden, in den weit überwiegenden
Fällen unbefristeten bzw. sich automatisch verlängernden Arbeitsverträgen.
Sowohl nach dem TVöD als auch nach dem NV-Bühne gibt es Kündigungsgründe, die
zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können. Es handelt sich insoweit
in diesen Fällen nicht um vertragliche kalendermäßige Befristungen, sondern z.
B. im Fall eines NV-Bühne-Vertrages um die Möglichkeit, das
Beschäftigungsverhältnis nach den Vorschriften über die Nichtverlängerung
beenden zu können. Befristete Arbeitsverhältnisse, die (wie z. B. im Fall von
Aushilfen mit Vertragsablauf automatisch enden, sind dagegen die Ausnahme.
Hinsichtlich
der beim Betriebsformwechsel erforderlichen arbeitsvertraglichen Konsequenzen
wird auf die Beteiligungspflicht der Personalvertretung und deren Stellungnahme
zur Verwaltungsvorlage 1173/2008 verwiesen.
Bei der
Nutzung von Einsparmöglichkeiten müssen alle den Zuschussbedarf begründenden
Kosten (auch interne Leistungsbeziehungen) herangezogen werden können.
Bisherige Beschlüsse:
- Actori (2b) Bruttovolumen ca. 990T €
(Nettovolumen ca. 740T €)
- 1. Sparpaket 500T€
oder Schließung des Balletts
Ende
der Spielzeit 2010/2011
Beabsichtigte
Beschlüsse: - politische Entscheidung
über das Gutachten ACTORI 2
(Zukunftsszenarien bei signifikanter
Zuschussreduzierung)
Notwendiger
Beschluss: - Das Theater/Orchester
soll langfristig auch bei sinkendem
Zuschuss lebensfähig bleiben.
Aus der
Sicht des Theaters/Orchesters Hagen orientiert sich die Weichenstellung für die
Zukunft an vier Hauptaspekten, denen die einzelnen Kriterien und
Bestimmungsfaktoren zugeordnet werden. Diese Kriterien sind jeweils dahingehend
zu bewerten, inwieweit sie in der jeweiligen Betriebsform erfüllt werden und
zur Erreichung des angestrebten Zieles beitragen können.
Die
langfristige Sicherstellung der Spielfähigkeit und die Optimierung der
Handlungsfähigkeit werden als wesentlich für die Wahl einer geeigneten
Betriebsform angesehenen. Nur wenn diese beiden Punkte vordringlich optimiert
werden, kann das Theater/Orchester mittel- und langfristig einen Beitrag zur
Zuschussreduzierung erbringen.
Die mit der
Vorlage gewünschte und begründete Empfehlung hinsichtlich der möglichen
Betriebsform wird sich im Wesentlichen auf diese beiden Hauptaspekte
beschränken. Die beiden übrigen Hauptaspekte, die Beachtung gesamtstädtischer
Interessenlagen und die politischen Einwirkungsmöglichkeiten, sind je nach
Ausgestaltung der zugrunde liegenden Dienstanweisungen, Satzungen, Verträge
etc. für die unterschiedlichen Betriebsformen entsprechend auszugestalten. Sie
legen jedoch nicht zwingend eine bestimmte Betriebsform nahe.
Nachfolgend
sind die wesentliche Aspekte und Kriterien aufgeführt, die bei der Wahl einer
alternativen Betriebsform in die Überlegungen einbezogen werden müssen bzw. das
Theater/Orchester im Gesamtzusammenhang darstellen sollen.
- Langfristige Sicherstellung der
Spielfähigkeit des Theaters/Orchesters.
-
Kultureller
Auftrag
o
Vielfalt
§
Musiktheater,
Ballett, Kinder- und Jugendtheater
§
Philharmonisches
Orchester
o
Tradition
§
Hagen
als „Sprungbrettbühne“
§
Akzeptanz
in der Bevölkerung (Abonnentenzahlen)
§
„Theater/Orchester
Hagen“ ist Teil der „Marke“ Hagen
o
Leitbild
der Stadt Hagen
§
Kulturangebot
als Standortfaktor
§
Kulturelles
Angebot als Oberzentrum für die Region
-
Finanzielle
Ausstattung
o
Sicherung
einer langfristigen Finanzausstattung
§
Einbindung
der Stadt als langfristiger Zuschussgeber
§
Mittel-
bis langfristige finanzielle Zusagen hinsichtlich der Zuschusshöhe
o
Mittel-
und langfristige Senkung des Zuschussbedarfes
§
Erschließung
dauerhafter zusätzlicher Einnahmequellen zur Senkung des städtischen Zuschusses
·
Regelmäßige
Einnahmen
o
Öffentliche
o
Private
·
Projektbezogene
Einnahmen
o
Öffentliche
o
Private
o
Erhaltung/Ausbau
staatlicher Fördermöglichkeiten
-
Insolvenzsicherheit
o
Liquidität
/ Kreditwürdigkeit
o
Bestandssicherheit
o
Akzeptanz
beim Personal
-
Spielstätte
o
Gebäudeunterhaltung
/ -betrieb
- Optimierung der
Handlungsfähigkeit in Bezug auf
-
Ressourceneinsatz
o
Personal
o
Finanzen
o
Sachmittel
-
Kurzfristige
Senkung des Zuschussbedarfes
o
Einspar-/Optimierungsmöglichkeiten
(ACTORI 1)
-
Spielplangestaltung
o
Künstlerische
Freiheit und Anspruch
- Beachtung gesamtstädtischer
Interessenlagen
-
Übernahme
des Personals
o
Kein
zusätzliches Personal für den Einsatz in der Verwaltung gewünscht
o
Personalabbau
in allen städtischen Bereichen erforderlich
-
Theater/Orchester
soll einen Beitrag zur Verbesserung der Haushaltssituation erbringen
-
Nutzung
der städtischen Gebäude
o
Vermeidung
von Leerstandkosten ohne Leistung
o
Schwierige
Vermarktung
-
Nutzung
städtischer Einrichtungen
o
Auslastung
städtischer Dienstleister
-
Einbindung
in das städtische Kulturangebot
o
Abstimmung
mit übrigen städtischen Kultureinrichtungen
o
Vermeidung
von Konkurrenzen
o
Besetzung
aller kulturellen Sparten
-
Innerstädtische
Abstimmungen/Kooperationen
o
Veranstaltungskoordinationen
o
Förderungen
durch Land, Bund und Europa
- Politische
Einwirkungsmöglichkeiten
(vgl. dazu Anlage 2, Tabellarische Darstellung der Einzelkriterien der möglichen Rechtsformen, wie sie weitestgehend als Anlage der Vorlage Drucksachen-Nr. 1173/2008 beigefügt war.)
-
Einflussnahme
durch den Rat
o
Sicherstellung
angemessener Einflussmöglichkeiten mindestens entsprechend dem finanziellen
Beitrag (s. a. § 107 GO)
-
Weisungsmöglichkeiten
ggü. den Organen
o
Möglichkeit
kurzfristiger und steuernder Einwirkung
-
Kontrollmöglichkeiten
durch kommunale/staatliche Einrichtungen
o
Überwachung
der Betätigung und der Zuschussverwendung
Bei der
Bewertung der Betriebsformen aus der Sicht des Theater/Orchesters wird von
folgenden Prämissen ausgegangen:
-
Änderungen
der Betriebsform allein bringen keine Einsparungen, teilweise sogar zumindest
kurzfristig höheren Aufwand.
-
Wenn
also Änderungen durchgeführt werden, müssen diese langfristig angelegt sein.
-
Aufgrund
der Langfristigkeit der Entscheidung und der Nachhaltigkeit der erforderlichen
Änderungen wird eine Entkoppelung vom Tagesgeschehen/von Einzelfällen
angestrebt bzw. mögliche Vorgaben sollen auf die Gestaltung der
Rahmenbedingungen reduziert werden.
-
Änderungen
der aktuellen Rahmenbedingungen zur Optimierung des Theaters/Orchesters sind in
jedem Fall erforderlich.
-
Positive
Ergebnisse der vorgesehenen Veränderungen können sich monetär und z. B.
qualitativ ergeben, d.h., sowohl zur Zuschussreduzierung als auch zur
Qualitätsverbesserung genutzt werden.
-
Beschlüsse
über Zuschusshöhen seitens der Stadt müssen Regelungen für allgemeine Preis-
oder Tarifsteigerungen enthalten.
-
Eine
unbeschränkte steuerliche Belastung sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
(Die Bildung einer GmbH wird daher ausschließlich als gGmbH in Betracht
gezogen; eine Aktiengesellschaft wurde nicht betrachtet.)
-
Die
Überführung des jetzigen Personals in eine alternative Betriebsform ist
erklärtes Ziel.
-
Konkrete
Auswirkungen von möglichen weiteren finanziellen Einschränkungen liegen derzeit
noch nicht vor (ACTORI 2). Auswirkungen auf die Wahl einer optimalen
Betriebsform können hier nicht ausgeschlossen werden.
Die Wertung
der einzelnen Kriterien für die Wahl der geeigneten Betriebsform ist der Anlage
1 zu entnehmen.
Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass sich unter den Voraussetzungen
- Zunehmende Finanzierung durch
private Geldgeber (geeignet: GmbH, Stiftung, Genossenschaft)
- Bleibende Verpflichtung der
Stadt für das Theater Hagen (geeignet: Eigenbetrieb, AöR, Stiftung )
- Langfristige Bestandssicherheit
und Liquidität (geeignet: Eigenbetrieb, AöR, Stiftung )
- Größte Akzeptanz beim Personal
(geeignet: Eigenbetrieb, AöR, Stiftung)
in erster
Linie die Stiftung als geeignete Betriebsform erweist, in zweiter Linie die AöR
und der Eigenbetrieb.
Wenn auch
ein ausreichender Stiftungsstock nicht zugrunde gelegt werden kann, sondern ein
langfristiger städtischer Zuschuss die Spielfähigkeit des Theaters sicherstellen
muss, wird durch private Zustiftungen die Möglichkeit geschaffen, den
städtischen Zuschuss zum Theater langfristig senken zu können.
Kulturstiftungen
finden sich in Deutschland überwiegend in drei unterschiedlichen Ausprägungen:
·
als
Stiftung öffentlichen Rechts (Stifter sind Bund, Land und Gemeinden überwiegend
ohne ausreichenden Kapitalstock);
·
als
Stiftung privaten Rechts (mit entsprechendem Stiftungskapital sowie als Bürger-
oder Einzelstiftungen mit dem Ziel, Stiftungsvermögen langfristig aufzubauen);
·
als
nicht rechtsfähige Treuhandstiftung (als Stiftungsverwaltung kommen infrage z.
B. Deutsches Stiftungszentrum oder auch eine Kommune).
Je nach der
gewählten Ausprägung (z. B. rechtfähige Stiftung des öffentlichen oder des
privaten Rechts oder Treuhandstiftung) und dem verfügbaren Stiftungskapital
könnte das vorliegende Ergebnis durch Mischformen und längerfristige
Perspektiven (z. B. Gründung einer
Treuhand- oder Bürgerstiftung und Weiterführung des Theaters als AöR oder
Eigenbetrieb) ergänzt werden.
Bei der
möglichen Betriebsform als GmbH wären in jedem Fall die Voraussetzungen des §
108 zu beachten, wodurch besondere Anforderungen an die Beteiligung oder
Gründung von Einrichtungen des privaten Rechts gestellt werden.
Je nach
Wertung der übrigen zu beurteilenden Kriterien (Gesamtstädtische
Interessenlagen, politische Einflussmöglichkeiten) kann die Entscheidung für
eine bestimmte Betriebsform neu überdacht werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||

28.04.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss schlägt vor, alle Fragen zu
dieser Vorlage zu sammeln und sie dann in einem Paket mit allen anderen
Entscheidungen, die noch ausstehen, zu beraten.