Beschlussvorlage - 0103/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Einziehung

 

einer Teilfläche der Hohenzollernstraße vor dem

Grundstück Hohenzollernstr. 2.

 

Die Fläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Hagen Flur 42 Flurstück 106 und Flurstück 107.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan „rot“ unterlegt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Ohne

 

 

Begründung

Im Zuge des Umbaues des Gebäudes Hohenzollernstr. 2 soll die Arkadenfläche in die Bebauung einbezogen werden. Die Fläche ist deshalb einzuziehen.

 

Die Bezirksvertretung Mitte hatte deshalb in ihrer Sitzung am 09.12.2008 aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der Hohenzollernstraße vor dem Haus Hohenzollernstr. 2 beschlossen.

Der Beschluss war am 10.01.2009 in den Hagener Tageszeitungen öffentlich bekanntgemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen. Die Frist ist jetzt abgelaufen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde soll die Einziehung einer Straße bzw. von Teilen einer Straße verfügen, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

Die überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohles zur Einziehung des Straßenteiles wurden bereits in der Verwaltungsvorlage vom 01.12.2008, Drucksachen-Nr. 1084/2008, dargelegt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diese Vorlage als Kopie in der Anlage beigefügt und auf die darin gemachten diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:  Kopie der Verwaltungsvorlage vom  01.12.2008,

              Drucksachen-Nr. 1084/2008

 

             

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen