Beschlussvorlage - 0266/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord nimmt die im Betreff genannte Veräußerung des städtischen Grundbesitzes Feldmarkweg

Gemarkung Fley, Flur 3, Flurstücke 366 und 367 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der städtische Grundbesitz Feldmarkweg

Gemarkung Fley, Flur 3, Flurstücke 366 und 367 soll veräußert werden.

 

AZ.: 4/63/PA/0010/09

Baugesuchskonferenz vom 26.2.2009

 

Zum Planungsrecht:

Der Grundbesitz liegt im Entwicklungsbereich Hagen-Halden /Unteres Lennetal.

Die Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

Das Flurstück 366 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Flurstück 367 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2/74 Teil 1 Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden –Verkehrsfläche Lennetalstraße West- mit der Festsetzung: öffentliche Grünfläche.

 

Bei einer Ortsbesichtigung am 12.2.2009 wurde festgestellt, dass die lt Planung vorgesehene Zielsetzung: öffentliche Grünfläche nicht vorhanden, bzw. auch aufgrund des Höhenunterschiedes zur Federnstraße nicht sinnvoll wäre, sie zu realisieren. 

 

Aus planungsrechtlicher Sicht wird einem Verkauf unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

  • Das Flurstück 366 kann lediglich als Erweiterung der Hof- und Gebäudefläche des Grundbesitzes der Halle auf dem Flurstück 307 (Industriegebiet lt. Bebauungsplan Nr. 2/77) gesehen werden.

Zur  event. Pflege der angrenzenden Böschung durch die Stadt (bei dem Flurstück 364 handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche) sollte eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden. 

 

  • Das Flurstück 367 kann lediglich als Erweiterung der Hof- und Gebäudefläche zum Grundbesitz Feldmarkweg 29 (Industriegebiet lt. Bebauungsplan  Nr. 2/77) gesehen werden. Es kann nicht bebaut werden und darf somit nur gärtnerisch genutzt werden.

Zur  event. Pflege der angrenzenden Böschung durch die Stadt (bei dem Flurstück 364 handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche) sollte eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden. 

 

  • Für beide Flurstücke ist ein Rückkaufsrecht für die Stadt Hagen vertraglich zu sichern.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.05.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen