Beschlussvorlage - 0266/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf des städtischen Grundbesitzes Feldmarkweg Gemarkung Fley, Flur 3, Flurstücke 366 und 367
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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13.05.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
städtische Grundbesitz Feldmarkweg
Gemarkung
Fley, Flur 3, Flurstücke 366 und 367 soll veräußert werden.
AZ.:
4/63/PA/0010/09
Baugesuchskonferenz
vom 26.2.2009
Zum
Planungsrecht:
Der
Grundbesitz liegt im Entwicklungsbereich Hagen-Halden /Unteres Lennetal.
Die
Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.
Das
Flurstück 366 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das
Flurstück 367 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 2/74 Teil 1 Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden
–Verkehrsfläche Lennetalstraße West- mit der Festsetzung: öffentliche
Grünfläche.
Bei
einer Ortsbesichtigung am 12.2.2009 wurde festgestellt, dass die lt Planung
vorgesehene Zielsetzung: öffentliche Grünfläche nicht vorhanden, bzw. auch
aufgrund des Höhenunterschiedes zur Federnstraße nicht sinnvoll wäre, sie zu
realisieren.
Aus
planungsrechtlicher Sicht wird einem Verkauf unter folgenden Voraussetzungen
zugestimmt:
- Das Flurstück 366 kann
lediglich als Erweiterung der Hof- und Gebäudefläche des Grundbesitzes der
Halle auf dem Flurstück 307 (Industriegebiet lt. Bebauungsplan Nr. 2/77)
gesehen werden.
Zur event. Pflege der angrenzenden
Böschung durch die Stadt (bei dem Flurstück 364 handelt es sich um eine
öffentliche Grünfläche) sollte eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden.
- Das Flurstück 367 kann
lediglich als Erweiterung der Hof- und Gebäudefläche zum Grundbesitz
Feldmarkweg 29 (Industriegebiet lt. Bebauungsplan Nr. 2/77) gesehen werden. Es kann nicht
bebaut werden und darf somit nur gärtnerisch genutzt werden.
Zur event. Pflege der angrenzenden
Böschung durch die Stadt (bei dem Flurstück 364 handelt es sich um eine
öffentliche Grünfläche) sollte eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden.
- Für beide Flurstücke
ist ein Rückkaufsrecht für die Stadt Hagen vertraglich zu sichern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,1 kB
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