Beschlussvorlage - 0237/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Errichtung von 2 Wohngebäuden mit 22 bzw. 28 Wohnungen und Tiefgaragen auf dem Grundstück Henschelstraße 2-4AZ.: 2/63/BG/0606/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.04.2009
|
Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Errichtung
von 2 Wohngebäuden mit 22 bzw. 28 Wohnungen und Tiefgaragen auf dem Grundstück
Henschelstraße 2-4
Gemarkung
Hagen, Flur 24, Flurstücke 240 u.a.
Az.:
2/63/BG/0602/08
Baugesuchskonferenz
vom 5.3.09
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines
Wohngebiet) zu beurteilen.
Auf dem Grundstück befinden
sich z.Z. noch die Wohngebäude Henschelstraße 2-10.
Ein Abbruchantrag hierfür
liegt noch nicht vor. Die Grundrisse der Wohnungen sind nicht mehr zeitgemäß.
Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
- Geplant sind 2 aneinandergebaute
Wohngebäude mit 22 bzw. 28 Wohnungen
in drei- bis viergeschossiger Bauweise, die sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
(Blockbebauung: Henschelstraße/Borsigstraße/Falkenstraße/Gutenbergstraße)
- 44 der notwendigen
Stellplätze werden in den beiden Tiefgaragen nachgewiesen, 4 im Freien auf
dem Baugrundstück.
- Die Erschließung ist
gesichert.
- Die Falkenstraße soll
entwidmet werden. Es handelt sich um eine untergeordnete Straße mit reiner
Erschließungsfunktion, die dem Individualverkehr im Verkehrsnetz nicht
zwingend erhalten bleiben muss. Die Straße ist umschlossen von Immobilien,
die dem Bauherrn gehören. Sie soll umgestaltet
-Begrünung mit kleinem Gehölz
zur Wohnumfeldverbesserung- und Privatstraße
werden. Dem Verkauf des
Flurstückes 313 (Falkenstraße) wurde
bereits
planungsrechtlich zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
215,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
210,2 kB
|
