Beschlussvorlage - 0279/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss der GWH beschlossen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt folgenden IV. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH):

 

In § 4 Abs. 3 wird folgender Buchstabe m) neu eingefügt:

 

„Für Vergaben im Zeitraum bis zum 31.12.2010 gilt im Hinblick auf den Runderlass des Landes NRW zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 03. Februar 2009 (Az. 12 1-80-20/02) im VOL-Bereich eine Wertgrenze von mehr als 100.000,- €, im VOB-Bereich eine Wertgrenze von mehr als 1 Mio. €.“

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

Zur Begründung wird auf den Inhalt der öffentlichen Beschlussvorlage betreffend das Konjunkturpaket II vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 0150/2009) und die dieser Vorlage beigefügten Anlagen verwiesen (vgl. Tagesordnungspunkt 5.10. der Ratssitzung).

 

Eine Umsetzung dieser Vorlage macht auch folgende Änderung der Betriebssatzung der GWH erforderlich:

 

In § 4 Abs. 3 wird folgender Buchstabe m) neu eingefügt:

 

„Für Vergaben im Zeitraum bis zum 31.12.2010 gilt im Hinblick auf den Runderlass des Landes NRW zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 03. Februar 2009 (Az. 12 1-80-20/02) im VOL-Bereich eine Wertgrenze von mehr als 100.000,- €, im VOB-Bereich eine Wertgrenze von mehr als 1 Mio. €.“

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Durch die Satzungsänderung ergeben sich keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.05.2009 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen