Beschlussvorlage - 0262/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den III. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH), wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009 (Drucksachennummer 0262/2009) ist.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Vorlage dient der Änderung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) im Zusammenhang mit den beabsichtigten Umbaumaßnahmen an der Ischelandhalle.

 

 

Begründung

 

Aufgrund der großen Bedeutung der Ischelandhalle für die Stadt Hagen und der besonderen Rahmenbedingungen (Konjunkturpaket II der Bundesregierung) soll der Umbau (Sanierung und Erweiterung) der Ischelandhalle im Rahmen eines Projektes realisiert werden.

 

Das Projekt ist dem Oberbürgermeister direkt unterstellt. Das Projekt wurde bereits im Jahr 2006 durch Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters ins Leben gerufen. Bereits bisher sind durch das Projekt wesentliche Bereiche – z. B. der Basketballverein Phoenix Hagen – in die Planungen einbezogen worden. Auf diese Vorarbeiten kann jetzt aufgebaut werden. Die Leitung des Projektes wurde an Frau Christine Grebe übertragen, so dass die Abwicklung des Projektes in baulicher, finanzieller, organisatorischer und terminlicher Hinsicht durch den Fachbereich 23 gesteuert wird.

 

Zur Durchführung des Projektes ist es aus formellen Gründen notwendig, dass die Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) geändert wird.

 

 

In § 1 Abs. 3 der derzeitigen Betriebssatzung der GWH heißt es:

 

Der Zweck der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) einschl. etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die zentrale Bewirtschaftung von städtischen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sportstätten, Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden, die der Stadt Hagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (Bereitstellungsimmobilien). Der Betriebszweck umfasst auch die Planung, die Errichtung, die Bauunterhaltung, die An- und Vermietung der in Satz 1 genannten Liegenschaften, die Bewirtschaftung von Nebenflächen und Nebennutzungen, Grundstücksgeschäfte im notwendigen Zusammenhang mit dem Betriebszweck (Arrondierung) sowie alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. (…).

 

Der Abs. 3 ist um folgenden neuen Satz 4 zu ergänzen:

 

Nicht zum Betriebszweck gehören ebenso alle Aufgaben des Umbaus (der Sanierung und der Erweiterung) der Ischelandhalle.

 

Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 5 und wie folgt ergänzt (in Fett):

 

Der Betrieb und die zentrale Bewirtschaftung des derzeitigen sowie des zukünftigen Museumskomplexes sowie des Gebäudes Hochstr. 71 und der derzeitigen sowie zukünftigen Ischelandhalle sind hiervon nicht betroffen (Strom, Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienste, notwendige Bauunterhaltung, Wartung) und verbleiben bei der GWH.

 

 

Mit der vorgesehenen Änderung der Betriebssatzung wäre der Betriebsausschuss der GWH für die Aufgabenvergaben für das Projekt Ischelandhalle nicht mehr zuständig. Nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Zuständigkeitsordnung geht die Vergabezuständigkeit auf den Stadtentwicklungsausschuss über.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Durch die Satzungsänderung ergeben sich keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den III. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH), wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009 (Drucksachennummer 0262/2009) ist mit folgender Ergänzung:

 

Der Artikel 1, § 1 Abs. 3 des III. Nachtrages zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) wird jeweils nach den Worten „Ischelandhalle“ um den Zusatz „…und die Aula des Theodor-Heuss-Gymnasiums“ ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 28

Dagegen:

 21

Enthaltungen:

 1