Beschlussvorlage - 0262/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 19 Zentrale Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage dient der
Änderung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) im Zusammenhang
mit den beabsichtigten Umbaumaßnahmen an der Ischelandhalle.
Begründung
Aufgrund der großen
Bedeutung der Ischelandhalle für die Stadt Hagen und der besonderen
Rahmenbedingungen (Konjunkturpaket II der Bundesregierung) soll der Umbau
(Sanierung und Erweiterung) der Ischelandhalle im Rahmen eines Projektes
realisiert werden.
Das Projekt ist dem
Oberbürgermeister direkt unterstellt. Das Projekt wurde bereits im Jahr 2006
durch Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters ins Leben gerufen. Bereits
bisher sind durch das Projekt wesentliche Bereiche – z. B. der
Basketballverein Phoenix Hagen – in die Planungen einbezogen worden. Auf
diese Vorarbeiten kann jetzt aufgebaut werden. Die Leitung des Projektes wurde
an Frau Christine Grebe übertragen, so dass die Abwicklung des Projektes in baulicher,
finanzieller, organisatorischer und terminlicher Hinsicht durch den Fachbereich
23 gesteuert wird.
Zur Durchführung des
Projektes ist es aus formellen Gründen notwendig, dass die Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) geändert wird.
In § 1 Abs. 3 der derzeitigen
Betriebssatzung der GWH heißt es:
Der Zweck der
Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) einschl. etwaiger Hilfs- und
Nebenbetriebe ist die zentrale Bewirtschaftung von städtischen
Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sportstätten,
Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden, die der Stadt Hagen zur Erfüllung
ihrer Aufgaben dienen (Bereitstellungsimmobilien). Der Betriebszweck umfasst
auch die Planung, die Errichtung,
die Bauunterhaltung, die An- und Vermietung der in Satz 1 genannten
Liegenschaften, die Bewirtschaftung von Nebenflächen und Nebennutzungen,
Grundstücksgeschäfte im notwendigen Zusammenhang mit dem Betriebszweck
(Arrondierung) sowie alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. (…).
Der Abs. 3 ist um
folgenden neuen Satz 4 zu ergänzen:
Nicht zum Betriebszweck gehören ebenso alle Aufgaben
des Umbaus (der Sanierung und der Erweiterung) der Ischelandhalle.
Der bisherige Satz 4
wird zu Satz 5 und wie folgt ergänzt (in Fett):
Der Betrieb und die
zentrale Bewirtschaftung des derzeitigen sowie des zukünftigen Museumskomplexes
sowie des Gebäudes Hochstr. 71 und der
derzeitigen sowie zukünftigen Ischelandhalle sind hiervon nicht betroffen
(Strom, Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienste, notwendige Bauunterhaltung,
Wartung) und verbleiben bei der GWH.
Mit der vorgesehenen
Änderung der Betriebssatzung wäre der Betriebsausschuss der GWH für die
Aufgabenvergaben für das Projekt Ischelandhalle nicht mehr zuständig. Nach der
vom Rat der Stadt beschlossenen Zuständigkeitsordnung geht die
Vergabezuständigkeit auf den Stadtentwicklungsausschuss über.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den III.
Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH), wie er als
Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009 (Drucksachennummer
0262/2009) ist mit folgender Ergänzung:
Der
Artikel 1, § 1 Abs. 3 des III. Nachtrages zur Betriebssatzung für die
Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) wird jeweils nach den Worten
„Ischelandhalle“ um den Zusatz „…und die Aula des
Theodor-Heuss-Gymnasiums“ ergänzt.