Vorschlag zur Tagesordnung - 0261/2009
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünenhier: Resolution des Rates an die Landesregierung zur Zusammenlegung des Kommunalwahltermins mit der Bundestagswahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen.
2. In Dortmund und Gelsenkirchen wird zurzeit durch die Verwaltungen überprüft, ob die Kosten, die den Städten durch den zusätzlichen Wahltermin entstehen, beim Land geltend gemacht werden können. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse dieser Überprüfungen abzufragen und ggf. auch die in Hagen entstehenden Mehrkosten dem Land NRW in Rechnung zu stellen.
Sachverhalt
Begründung
Das
Landesverfassungsgericht hat mit Richterspruch vom 18.02.2009 das Vorhaben der
Landesregierung NRW, die Kommunalwahl vorzuziehen und am 07.06.2009 mit der
Europawahl durchzuführen, für verfassungswidrig erklärt. Da der neu gewählte
Rat erst am 21. Oktober zusammentreten werde, sei das viereinhalbmonatige
Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten als Verstoß gegen die
Volkssouveränität zu werten. Der Präsident des
Verfassungsgerichtes, Michael Bertrams, bezeichnete das entsprechende Gesetz insoweit als „mit
demokratischen Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“.
Daraufhin nannte Innenminister Wolf in einer Presseerklärung
den 30. August 2009 als neuen Termin für die Kommunalwahl. Dieser Termin liegt
vier Wochen vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 und zwei Wochen
nach den Schulferien.
Für die Stadt Hagen ist die Durchführung der Kommunalwahl an einem separaten
Termin mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Laut Presseberichten müssen rund
250.000 € veranschlagt werden.
Angesichts
massiver Kürzungen in allen Bereichen städtischer Leistungen ist diese
überflüssige Ausgabe den BürgerInnen schwer vermittelbar, zumal diese Kosten
leicht zu vermeiden wären.
Der Termin am 30. August fällt in Hagen außerdem mit der geplanten Eröffnung
des Museumsquartiers zusammen. Dieses Großereignis bindet eine Vielzahl
städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und viele ehrenamtlich tätige
Bürgerinnen und Bürger mit ein. Die Stadt Hagen ist deshalb durch diesen ungünstigen
Termin vor erhebliche organisatorische Probleme gestellt. Zudem steht zu
befürchten, dass die geplanten Eröffnungsfeierlichkeiten in ihrer regionalen
Strahlkraft und Werbewirksamkeit durch das letzte Wahlkampfwochenende in den
Schatten gestellt werden.
Das Ziel, Kommunalwahlen und Europawahlen auf einem
verfassungsgemäßen Weg ab 2014 zusammenzuführen, kann durch eine Verkürzung der
nächsten Wahlperiode um drei Monate erreicht werden, indem eine solche
Verkürzung vor dem Beginn der nächsten Wahlperiode vom Gesetzgeber beschlossen
wird. Hierzu hätte die Landesregierung sowohl noch ausreichend Gelegenheit als
auch die Gewissheit, dass die Opposition im Landtag eine solche gesetzliche
Regelung voraussichtlich unterstützen würde.
Aus vorgenannten Gründen kann es nur eine sinnvolle
Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen geben: ein
gemeinsamer Termin für die Kommunalwahl und für die Bundestagswahl am
27. September 2009.
Wir fordern die Landesregierung auf, im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung,
einer Bündelung der Urnengänge und zur Vermeidung zusätzlich entstehender
Kosten diesen Wahltermin für die Kommunalwahl 2009 festzulegen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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39,3 kB
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