Vorschlag zur Tagesordnung - 0261/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.                 Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen.

 

2.                 In Dortmund und Gelsenkirchen wird zurzeit durch die Verwaltungen überprüft, ob die Kosten, die den Städten durch den zusätzlichen Wahltermin entstehen, beim Land geltend gemacht werden können. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse dieser Überprüfungen abzufragen und ggf. auch die in Hagen entstehenden Mehrkosten dem Land NRW in Rechnung zu stellen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Landesverfassungsgericht hat mit Richterspruch vom 18.02.2009 das Vorhaben der Landesregierung NRW, die Kommunalwahl vorzuziehen und am 07.06.2009 mit der Europawahl durchzuführen, für verfassungswidrig erklärt. Da der neu gewählte Rat erst am 21. Oktober zusammentreten werde, sei das viereinhalbmonatige Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten als Verstoß gegen die Volkssouveränität zu werten. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Michael Bertrams, bezeichnete das entsprechende Gesetz insoweit als „mit demokratischen Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“.

Daraufhin nannte Innenminister Wolf in einer Presseerklärung den 30. August 2009 als neuen Termin für die Kommunalwahl. Dieser Termin liegt vier Wochen vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 und zwei Wochen nach den Schulferien.

 

Aus Sicht einer Kommune bringt der geplante Wahltermin erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen mit sich. So würden die Wählerinnen und Wähler am 7. Juni (Europawahl), am 30. August (Kommunalwahl) und am 27. September (Bundestagswahl) innerhalb von drei Monaten für drei Wahlen an die Urnen gerufen. In Hagen kommt u.U. sogar noch ein Bürgerentscheid am 26. April hinzu, sofern der Rat dem Bürgerbegehren gegen Schulschließungen nicht beitritt.

 

Zentrale Argumente der Landesregierung für die Durchführung der Kommunalwahlen am Tag der Europawahl waren die Bündelung von Wahlen, die Reduzierung von Kosten und die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Diese Ziele werden durch die nun beabsichtigte getrennte Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl erkennbar nicht erreicht.

Derartig viele und kurz hintereinander liegende Wahltermine könnten etliche Wahlberechtigte von einer Wahlbeteiligung abhalten und so negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung haben. Zudem bleibt den ehrenamtlich politisch Aktiven mit zwei Wochen nach Ende der Sommerferien in NRW wenig Möglichkeit, in angemessenem Umfang für sich und ihre politischen Positionen zu werben. Der Stadtverwaltung wird es zudem schwer fallen, die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in so kurzer Abfolge wieder zu aktivieren.


Für die Stadt Hagen ist die Durchführung der Kommunalwahl an einem separaten Termin mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Laut Presseberichten müssen rund 250.000 € veranschlagt werden.

Angesichts massiver Kürzungen in allen Bereichen städtischer Leistungen ist diese überflüssige Ausgabe den BürgerInnen schwer vermittelbar, zumal diese Kosten leicht zu vermeiden wären.

Der Termin am 30. August fällt in Hagen außerdem mit der geplanten Eröffnung des Museumsquartiers zusammen. Dieses Großereignis bindet eine Vielzahl städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und viele ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger mit ein. Die Stadt Hagen ist deshalb durch diesen ungünstigen Termin vor erhebliche organisatorische Probleme gestellt. Zudem steht zu befürchten, dass die geplanten Eröffnungsfeierlichkeiten in ihrer regionalen Strahlkraft und Werbewirksamkeit durch das letzte Wahlkampfwochenende in den Schatten gestellt werden.

 

Das Ziel, Kommunalwahlen und Europawahlen auf einem verfassungsgemäßen Weg ab 2014 zusammenzuführen, kann durch eine Verkürzung der nächsten Wahlperiode um drei Monate erreicht werden, indem eine solche Verkürzung vor dem Beginn der nächsten Wahlperiode vom Gesetzgeber beschlossen wird. Hierzu hätte die Landesregierung sowohl noch ausreichend Gelegenheit als auch die Gewissheit, dass die Opposition im Landtag eine solche gesetzliche Regelung voraussichtlich unterstützen würde.

 

Aus vorgenannten Gründen kann es nur eine sinnvolle Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen geben: ein gemeinsamer Termin für die Kommunalwahl und für die Bundestagswahl am 27. September 2009.

 

Wir fordern die Landesregierung auf, im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung, einer Bündelung der Urnengänge und zur Vermeidung zusätzlich entstehender Kosten diesen Wahltermin für die Kommunalwahl 2009 festzulegen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen