Beschlussvorlage - 0257/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschmutzung von Containerstandortenhier: Ahndung von Verstößen mit höheren Verwarn-/Bußgeldern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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14.05.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Sh. Begründung.
Begründung
In Ihrer Sitzung am 11.12.2008 hat die
Bezirksvertretung Haspe zum Tagesordnungspunkt 5.1.5 folgenden Beschluss
gefasst:
Die Bezirksvertretung
Haspe stellt zur weiteren Überwachung der Containerstandplätze in Haspe einen
Betrag von bis zu 3.000,-- Euro zur Verfügung, wenn sich der HEB in gleicher
Höhe beteiligt.
Gleichzeitig wird die
Verwaltung beauftragt, entsprechende Verstöße mit höheren Verwarn- /Bußgeldern
zu ahnden. Die Mindestsumme sollte 60,-- Euro betragen.
Die Verwaltung wird weiter
beauftragt, den hierzu erforderlichen Ratsbeschluss herbeizuführen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1. Verwarngelder
Das Verwarngeldverfahren ist im § 56
des Ordnungswidrigkeitengesetzes abschließend geregelt. Hier heißt es:
„Bei geringfügigen
Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und
ein Verwarngeld von 5 bis 35 € erheben.“
Eine Erhöhung der Verwarngelder ist
somit aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Ein entsprechender Verwarngeldkatalog,
welcher sich in diesem Rahmen bewegt, wurde vor geraumer Zeit für die Stadt
Hagen erstellt und findet beim Umweltamt Anwendung.
2. Bußgelder
Die Höhe von festzusetzenden Bußgeldern
wird im hier anzuwendenden Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz geregelt und
beläuft sich nach dessen § 61 Abs. 3 auf bis zu 50.000 €. Hierzu hat das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Runderlass vom 02.01.2002
(-I-3/406.51.00-) einen Bußgeldkatalog
veröffentlicht. Ziel dieses Kataloges ist es, eine landeseinheitliche
Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu bewirken. Mit
ihm wurde den Behörden eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, mit der
festgestellte Rechtsverstöße unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes
angemessen verfolgt werden können.
Die zuständigen Behörden wurden
angewiesen, diesen Katalog zu berücksichtigen. Dabei hat der Katalog zwar nur
die Bedeutung einer Richtlinie, jedoch ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob
Besonderheiten eine Abweichung von den Rahmensätzen verlangen. Grundlage dabei
sind § 17 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
Auch nach diesen Vorgaben wird beim
Umweltamt verfahren.
Die Festlegung einer Mindestsumme würde
eine unzulässige Einschränkung des Ermessens darstellen, die einem entsprechenden
Einspruch gegen den betreffenden Bußgeldbescheid zum Erfolg verhelfen würde.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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