Beschlussvorlage - 0245/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2008 der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG)Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 10.03.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH
(AöR) über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2008
der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 30.03.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In
seiner Sitzung am 10.03.2009 fasste der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung
Hagen SEH (AöR) folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der
Verwaltungsrat der AöR SEH weist den Vertreter der SEH in der
Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung bestellt als Prüferin für den
Jahresabschluss 2008 die
FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tillmannsstr. 4
58135 Hagen
Begründung:
Nach § 12 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der HEG sind
der Jahresabschluss und der Lagebericht des Unternehmens zu prüfen
(Jahresabschlussprüfung).
Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird ein
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Gem. §
10 Abs. 1 Ziff. 5 der Satzung der HEG entscheidet die Gesellschafterversammlung
über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
Den
Jahresabschluss der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG)
für die Jahre 2006 und 2007 hat die FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH geprüft.
Sie bietet die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu einem zum Vorjahr
unveränderten Pauschalhonorar in Höhe von 1.200,- € zzgl. Umsatzsteuer
an. Es wird daher vorgeschlagen, die FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH mit der
Prüfung des Jahresabschlusses der HEG zu beauftragen.
Gem. § 7
Abs. 2 der Unternehmenssatzung der SEH AöR entscheidet der Verwaltungsrat über
Weisungen an Vertreter des Kommunalunternehmens in Organen von Beteiligungsunternehmen,
an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt ist. Die
Entscheidung des Verwaltungsrates bedarf wiederum der Zustimmung des Rates (§ 8
Abs. 2 der Satzung der SEH AöR).
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht
der Verwaltung bestehen gegen die Bestellung der vorgeschlagenen
Prüfungsgesellschaft keine Bedenken.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
