Beschlussvorlage - 0245/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2008 der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.03.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

In seiner Sitzung am 10.03.2009 fasste der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der AöR SEH weist den Vertreter der SEH in der Gesellschafterversammlung der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) an, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschafterversammlung bestellt als Prüferin für den Jahresabschluss 2008 die

FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   
Tillmannsstr. 4
58135 Hagen

Begründung:

Nach § 12 Abs. 4 der Unternehmenssatzung der HEG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Unternehmens zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Gem. § 10 Abs. 1 Ziff. 5 der Satzung der HEG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.

Den Jahresabschluss der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) für die Jahre 2006 und 2007 hat die FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH geprüft. Sie bietet die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu einem zum Vorjahr unveränderten Pauschalhonorar in Höhe von 1.200,- € zzgl. Umsatzsteuer an. Es wird daher vorgeschlagen, die FRIEBE-RISSE-SCHELLSCHEIDT GMBH mit der Prüfung des Jahresabschlusses der HEG zu beauftragen.

Gem. § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der SEH AöR entscheidet der Verwaltungsrat über Weisungen an Vertreter des Kommunalunternehmens in Organen von Beteiligungsunternehmen, an denen das Kommunalunternehmen mit mehr als 25 % beteiligt ist. Die Entscheidung des Verwaltungsrates bedarf wiederum der Zustimmung des Rates (§ 8 Abs. 2 der Satzung der SEH AöR).

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft keine Bedenken.

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen