Beschlussvorlage - 0227/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)- Erster Gesamtabschluss für die Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/NKF
- Beteiligt:
- 14 Rechnungsprüfungsamt; FB20 - Finanzen und Controlling; OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2009
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Am 08.05.2008 hat der Rat
der Stadt die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte für die
Vorbereitung und Durchführung des ersten Gesamtabschlusses für den Konzern
Stadt vorzubereiten und umzusetzen sowie über den Fortgang der Arbeiten
jährlich im Haupt- und Finanzausschuss/Rat der Stadt zu berichten.
Ähnlich wie bei der NKF-Einführung hat das Land NRW ein Modellprojekt
(NKF-Gesamtabschluss) eingerichtet, das einen Leitfaden erstellt, der als
Hilfestellung für die praktische Arbeit vor Ort konzipiert ist und die
Aufstellung des ersten kommunalen Gesamtabschlusses unterstützt. Der
Projektabschlussbericht des Landes ist
für August 2009 vorgesehen.
Zum 01.08.2008 hat der Oberbürgermeister das Projekt „Gesamtabschluss
Stadt Hagen“ eingerichtet. Projektziel ist es, zum Stichtag 31.12.2010
bis zum 30.09.2011 einen ersten Gesamtabschluss für den Konzern Stadt Hagen
aufzustellen. Das städtische Projektteam wird durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young unterstützt. Zur Abstimmung mit
den „Tochterunternehmen“, die in den Gesamtabschluss mit einbezogen
werden, ist ein gemeinsamer Arbeitskreis gebildet worden. Das neue kommunale
Finanzmanagement spricht bei den Beteiligungen von verselbständigten Aufgabenbereichen
(vAB).
Um den Gesamtabschluss zu erstellen, hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und
die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren,
sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidierung bedeutet,
dass die Gemeinde mit den einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereichen
als fiktives, einheitliches Unternehmen betrachtet wird und die einzelnen
Jahresabschlüsse zu einer Gesamtbilanz zusammengefasst werden. In der
Gesamtbilanz werden die inneren Verflechtungen dieses „Konzerns“
herausgerechnet und die Vermögensgegenstände und Schulden unter gleichen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften
behandelt (Vollkonsolidierung). Zudem wird ein gemeinsamer
Positionenplan (übergeordneter Gesamtabschluss-Kontenplan) erstellt.
Bei der Frage der Softwareunterstützung für den NKF-Gesamtabschluss hat
sich eine Softwareauswahl auch an den
vorhandenen informationstechnischen Gegebenheiten der Stadt Hagen und deren
„Töchter“ zu orientieren. Es ist beabsichtigt, noch in 2009 die
Frage der Technikunterstützung zunächst mit den in der Verwaltung Verantwortlichen aufzugreifen und
anschließend im Rahmen der politischen Zuständigkeit zu entscheiden.
Die verschiedenen zu konsolidierenden vAB der Stadt Hagen wenden aus
rechtlichen Gründen unterschiedliche Bilanz- und GuV-Gliederungsschemata an,
die zumeist erheblich von den Gliederungsschemata der NKF-Bilanz und der
NKF-Ergebnisrechnung abweichen. Aus diesem Grunde haben die einzelnen in den Gesamtabschluss
als verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) oder als assoziierte Unternehmen
(Equity-Methode) eingehenden vAB bereits aus ihren Einzelabschlüssen
(Handelsbilanz I) mit Hilfe des Positionenplans und unter Anwendung der
NKF-spezifischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften jeweils die Kommunalbilanz II aufzustellen.
Im Rahmen des Gesamtabschlusses der Stadt Hagen gilt es, eine Vielzahl von
Aufgaben zu berücksichtigen, welche sowohl auf Seiten der verselbstständigten
Aufgabenbereiche, als auch auf Seiten der Stadt Hagen zu erledigen und zu
koordinieren sind. Zur Qualitätssicherung der einzelnen Arbeitsschritte sowie
zur Koordination und Sicherstellung der Erledigung der Arbeitsschritte
innerhalb der gesetzlichen Fristen dient die Gesamtabschlussrichtlinie. Hier
werden Aufgaben und Organe genannt, durch welche die Aufgabenerledigung
erfolgt. Ferner werden sowohl zeitliche als auch organisatorische Abläufe
bezüglich der Aufgabenerledigung geregelt. Die Gesamtabschlussrichtlinie ist
für die Stadt Hagen und deren verselbständigten Aufgabenbereiche verbindlich,
soweit hier nicht spezialgesetzliche Regelungen entgegen stehen. In der Anlage
1 ist die Gesamtabschlussrichtlinie im Entwurfsstadium beigefügt.
Unter der Überschrift „Vom Gesamtabschluss zur Gesamtsteuerung“
greift das Landesprojekt auch die Frage nach der Gesamtsteuerung des Konzerns
Stadt auf. Diese Themenstellung ist nicht im Projektauftrag des Projektes der
Stadt Hagen enthalten. Die Frage nach einer Gesamtsteuerung geht dabei weit
über die Erstellung der Gesamtbilanz
hinaus und betrifft das gesamte Ziel- und Planungssystem im Konzern Stadt.
Bei möglichen Instrumenten spricht das Landesprojekt insbesondere von
quantitativen und qualitativen Zielvorgaben auf Produktbereichsebene und für
die Beteiligungsgesellschaften. Diese Überlegungen sind zu verbinden mit dem
bereits in Hagen existierenden Leitbild „Lebendiges Hagen“ und den
für die Haushaltsplanung 2009
aufgestellten Zielen und Kennzahlen für ausgewählte Produktgruppen.
Aufgrund der Haushaltssituation sind zudem
wesentliche Sparbeschlüsse als strategische Eckpunkte zu beachten.
Die anfallenden Arbeiten zur Realisierung der erstmaligen Erstellung eines
Gesamtabschlusses für die Stadt Hagen sind in einer Meilensteinplanung
gebündelt und auf Quartalsebene zusammengefasst worden. (siehe Anlage 2).
Der Einsatz des Wirtschaftsprüfungsunternehmens in den ersten 6 Monaten der
Projektlaufzeit hat zwischenzeitlich gezeigt, dass der gewählte Beratungsansatz
(Coachingansatz) von einem Tag je Monat nicht den erforderlichen Fortgang einer
sach- und zeitgerechten Aufgabenerledigung sicherstellt.
In den Bereichen der Grundlagenentwicklung und Konsolidierungsunterstützung ist
ein deutlich verstärkter Beratungsbedarf erkennbar geworden. So erfordern
beispielsweise die Gesamtabschlussrichtlinie und das Reporting Package eine
tiefgreifende Auseinandersetzung mit den rechtlichen und
betriebswirtschaftlichen Thematiken sowie den daraus abzuleitenden
organisatorischen Abläufen. Die Klärung von konkreten Konsolidierungs- und
Steuerfragen sowie die Kommunikation und Hilfestellung für die vAB bilden
weitere Schwerpunkte der Beratungstätigkeit.
Auf der Basis der bisher gesammelten Erkenntnisse soll der Rahmen für die
Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum bis Ende September 2011 von bisher 38
auf 72 Beratertage erhöht werden.
Begründung
1.
Einleitung
Am
08.05.2008 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen
Schritte für die Vorbereitung und Durchführung des ersten Gesamtabschlusses für
den Konzern Stadt vorzubereiten und umzusetzen sowie über den Fortgang der Arbeiten
jährlich im Haupt- und Finanzausschuss/Rat der Stadt zu berichten.
Im
Nachfolgenden gibt die Verwaltung einen Bericht über den Fortgang der Einführungsarbeiten
sowie über die erforderliche Weiterentwicklung der Projektarbeit.
2.
Landesprojekt
Ähnlich
wie bei der NKF-Einführung hat das Land NRW ein Modellprojekt
(NKF-Gesamtabschluss) eingerichtet. Ihm gehören neben den Kommunen Düsseldorf,
Essen, Solingen und Lippstadt noch der Kreis Unna als Modellkommunen an.
Das
Modellprojekt erstellt einen Leitfaden, der als Hilfestellung für die
praktische Arbeit vor Ort konzipiert ist und die Aufstellung des ersten
kommunalen Gesamtabschlusses unterstützt. Das Landesprojekt soll aus einer
modellhaften Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Leitlinien für die
Kommunen in NRW zur Integration der oft komplexen Beteiligungsstrukturen in
eine „konsolidierte Gesamtrechnung“ für den „Konzern
Kommune“ entwickeln, die auch bei anderen Kommunen Anwendung finden
können.
Hierzu
haben die Modellkommunen bereits bis
Oktober 2008 den konzeptionellen Rahmen für einen kommunalen Gesamtabschluss
auf Grundlage des NKF erarbeitet. In einem Zwischenbericht sollen alle Kommunen
in NRW über die weiter gewonnenen Erfahrungen des Landesprojektes informiert
werden. Der Projektabschlussbericht ist
für August 2009 vorgesehen.
Anhand
des Zwischenberichtes (April 2009) und des Abschlussberichtes (August 2009) ist
vorgesehen, die Hagener Aktivitäten und Ergebnisse mit denen des Landesprojektes
abzugleichen und im Sinne eines „Qualitätssicherungschecks“ zu überprüfen.
3.
Stand der Projektarbeiten
3.1. Organisation
des Projektes
Zum 01.08.2008 hat der
Oberbürgermeister das Projekt „Gesamtabschluss Stadt Hagen“ eingerichtet.
Projektziel ist es, zum Stichtag 31.12.2010 bis zum 30.09.2011 einen ersten
Gesamtabschluss für den Konzern Stadt aufzustellen.
Die Projektgruppe setzt sich wie folgt zusammen:
Projektleitung (zu 100 %)
Assistenzkraft (zu 70%)
Mitarbeit Gesamtabschluss (abnehmend: 70 – 10%)
Mitarbeit Gesamtabschluss (80%)
Leitung Beteiligungscontrolling (10%)
Leitung Finanzbuchhaltung (zunehmend: 20 – 40%)
Leitung Rechnungsprüfungsamt (zurzeit: 5%).
Da für die erstmalige Durchführung der anstehenden Aufgaben keine ausreichenden
Erfahrungen vorliegen, wird das Projekt
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &Young unterstützt.
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert eine enge Abstimmung der Stadt
Hagen als „Konzernmutter“ mit den Beteiligungen in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form. Das neue kommunale
Finanzmanagement spricht bei den Beteiligungen von verselbständigten Aufgabenbereichen
(vAB).
Zur Abstimmung ist mit den „Tochterunternehmen“, die zum Konsolidierungskreis
gehören (siehe Punkt 3.2.2 der Vorlage), ein gemeinsamer Arbeitskreis gebildet
worden.
3.2. Inhaltliche
Aufgabenstellungen
3.2.1.
Gesetzlicher Rahmen
3.2.1.1.
Grundsätzliches
Aufgrund der Regelungen im § 116 (1)
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit den §§ 49 -
52 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) hat die
Stadt Hagen in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.Dezember einen
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufzustellen. Dieser soll Auskunft über das gesamte Vermögen und die Schulden
der Gemeinde einschließlich ihrer Betriebe geben.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass dieser Gesamtabschluss,
welcher spätestens erstmalig für
den Abschlussstichtag 31.12.2010 aufzustellen
ist, die in einer Kommune verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Hagen
mit einbezieht.
3.2.1.2.
Bestandteile des Gesamtabschlusses
Der Gesamtabschluss besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Er ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen und
ihm ist ein Beteiligungsbericht nach § 117 (1) GO NRW beizufügen.
Entsprechend § 49 (3) i.V.m. § 38 (1) GemHVO sind die in einem Haushaltsjahr dem kommunalen Konzern zuzurechnenden Erträge
und Aufwendungen getrennt von einander in der Gesamtergebnisrechnung nachzuweisen. Für Inhalt und Struktur der
Gesamtergebnisrechnung behalten die Regelungen zur Ergebnisrechnung im
Jahresabschluss der Stadt Hagen grundsätzlich Gültigkeit.
Die Gesamtbilanz gibt nach § 49
(3) i.V.m. § 41 GemHVO Auskunft über das gesamte Vermögen und sämtliche
Schulden des kommunalen Konzerns.
Im Gesamtanhang sind nach § 51
(2) GemHVO zu den Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Sie sind so zu
erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Des
Weiteren sind Angaben zur Anwendung zulässiger Vereinfachungsregelungen und
Schätzungen zu machen.
Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des
Deutschen Rechnungslegungs-Standards (DRS) beizufügen. Weitere Pflichtangaben
ergeben sich aus der Anwendung der HGB-Vorschriften (§§ 300 – 309 und
311/312 HGB).
Im Gesamtlagebericht ist entsprechend § 51 (1) GemHVO ein Überblick
über den Geschäftsverlauf zu geben, der die wichtigsten Ergebnisse des
Gesamtabschlusses sowie die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen
darstellt. Hierbei ist die Kommune verpflichtet, eine ausgewogene und
umfassende, dem Umfang der Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der
Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche
und der Gesamtlage vorzunehmen. Auf Chancen und Risiken der künftigen
Gesamtentwicklung der Kommune ist unter Angabe der zu Grunde liegenden Annahmen
einzugehen.
Nach § 117 GO NRW und § 52 GemHVO hat die Stadt Hagen einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in
dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon,
ob verselbständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des
Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich
bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem
Gesamtabschluss beizufügen.
3.2.1.3.
Verfahren und Fristen zur Aufstellung
Nach Aufstellung des Entwurfs des
Gesamtabschlusses durch den Kämmerer und Bestätigung durch den
Oberbürgermeister soll nach § 116 i.V.m. § 95 (3) GO NRW der Entwurf innerhalb
von neun Monaten dem Rat zugeleitet werden (also erstmalig bis zum 30.9.2011).
Anschließend erfolgt eine Prüfung des Gesamtabschlusses durch den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Beratung und Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses durch den Rat
soll bis spätestens 31.12.2011 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Bestätigung
entscheiden die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Danach erfolgt eine Anzeige des Gesamtabschlusses bei der Aufsichtsbehörde.
3.2.2.
Konsolidierungskreis
Um den Gesamtabschluss zu erstellen,
hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse aller
verselbständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren, sofern diese nicht von
untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidierung bedeutet, dass die Gemeinde mit
den einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereichen als fiktives,
einheitliches Unternehmen betrachtet wird und die einzelnen Jahresabschlüsse zu
einer Gesamtbilanz zusammengefasst werden. In der Gesamtbilanz werden die
inneren Verflechtungen dieses „Konzerns“ herausgerechnet und die
Vermögensgegenstände und Schulden unter gleichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften behandelt
(Vollkonsolidierung).
Ob eine verselbständigte Einheit in den Konsolidierungskreis gehört, hängt
von der Überprüfung verschiedener Kriterien ab (Beteiligungsquote, einheitliche
Leitung, Kontrollmöglichkeiten, Wesentlichkeit). Hierzu ist im Projekt ein
Vorschlag erarbeitet und anschließend projektintern abgestimmt worden.
Aktuell gehören dem Vollkonsolidierungskreis folgende verselbständigte
Aufgabenbereiche an:
·
HVG-Konzern
(mit Hagener Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH, Hagener
Straßenbahn AG, HAGENBAD GmbH, Hagener Service GmbH, Sander Reisen GmbH, HABUS
GmbH Verkehrsbetriebe, BSH Holding GmbH, Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH,
Jugendhilfe Selbecke gGmbH, Werkhof gem. GmbH, Hagener Werk- und Dienstleistung
GmbH)
·
Stadtentwässerung
Hagen SEH (AöR)
·
Gesellschaft für
Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.)
·
Hagener gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH
·
HUI GmbH Hagener
Umweltservice- und Investitionsgesellschaft
·
HEB GmbH
Servicegesellschaft mbH
·
Gebäudewirtschaft
Hagen
·
HABIT Hagener
Betrieb für Informationstechnologie – Systemhaus für Hagen und
Ennepe-Ruhr.
Die
SEWAG ist ein sogenanntes assoziiertes Unternehmen, auf das die Stadt zwar
maßgeblichen Einfluss hat, bei dem aber keine einheitliche Leitung/Kontrolle
besteht. Die SEWAG gehört damit nicht in den Vollkonsolidierungskreis, sondern
wird durch die At-Equity-Methode in die Gesamtbilanz einbezogen. Im Gegensatz
zur Vollkonsolidierung erfolgt bei der At-Equity-Methode keine direkte
Einbeziehung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen des
Beteiligungsunternehmens in die Gesamtbilanz. Stattdessen findet eine Fortschreibung
des Beteiligungsbuchwertes um die anteilig auf den Anteilseigner entfallenden
Eigenkapitalveränderungen beim Beteilungsunternehmen statt.
Die
verbleibenden verselbständigten Aufgabenbereiche (z.B. agentur mark GmbH, ARCADEON/HWW
Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, Wirtschaftsförderung Hagen GmbH, Stadtbeleuchtung
Hagen GmbH, Stadthallenbetriebs GmbH Hagen) werden mit ihren Anschaffungskosten
(At Cost) in die Gesamtbilanz übernommen.
3.2.3.
Konsolidierungssoftware
Für den Gesamtabschluss der Stadt
Hagen sind die einzelnen Jahresabschlüsse der verselbstständigten
Aufgabenbereiche, die dem Konsolidierungskreis der Stadt Hagen angehören, in
die Gesamtbilanz der Stadt Hagen zu
überführen.
Hierfür schreibt das Gesetz vor, dass die unterjährigen, wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen den verselbstständigten Aufgabenbereichen und der Stadt Hagen sowie
zwischen den verselbstständigten Aufgabenbereichen selbst, eliminiert werden
müssen. Außerdem wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beim
Jahresabschluss (HGB bei den verselbstständigten Aufgabenbereichen, GemHVO und
GO bei der Stadt Hagen) zu Neu- und Umbewertungen von Bilanzposten der
Beteiligungen, gemäß der zu erstellenden Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt
Hagen, kommen.
Bei der Konsolidierung, Eliminierung und Umbewertung handelt es sich um
komplexe Prozessschritte, die aufgrund der Größe des Datenvolumens und der
Größe des Konsolidierungskreises nicht dauerhaft sinnvoll manuell zu bewältigen
sind. Der Grund dafür liegt u. a. darin, dass bei oben genannten Neu- oder
Umbewertungen ein Saldo zwischen der Bewertung des verselbstständigten
Aufgabenbereiches nach HGB (Handelsbilanz) und der Bewertung der Stadt Hagen
nach GemHVO und GO bei Überleitung in die Kommunalbilanz entsteht. Bei nicht
Software unterstützter Konsolidierung ist dieser Saldo bei jeder
Folgekonsolidierung, d.h. bei jedem weiteren Gesamtabschluss, manuell (z.B. via
Excel) zu pflegen. Dadurch steigt mit jedem Jahr die Datenmenge an, die zu
erfassen und bearbeiten ist. Parallel dazu erhöht sich das Fehlerpotential in
der Datenerfassung und Datenverwertung.
Auch das Modellprojekt NKF- Gesamtabschluss des Landes NRW empfiehlt eine
manuelle Lösung nur bei kleinen Kommunen mit einem entsprechend kleinen
Konsolidierungskreis.
Bei der Frage der Softwareunterstützung für den NKF-Gesamtabschluss ist
zunächst auf die fachlichen Anforderungen der Stadt Hagen abzustellen, da hier
örtliche und unternehmerische Besonderheiten aufzunehmen, zu analysieren und zu
werten sind. Dieser Prozess findet derzeit im Rahmen des Projektes gemeinsam
mit den Beteiligten und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben statt.
Eine mögliche Softwareentscheidung kann jedoch nicht nur unter fachlichen und
funktionalen Gesichtspunkten getroffen werden. Vielmehr ist darauf zu achten,
dass eine Softwareauswahl sich auch an den vorhandenen informationstechnischen
Gegebenheiten der Stadt Hagen und deren „Töchter“ zu orientieren
hat. Zukunfts- und Marktsicherheit sind weitere Kriterien für die Auswahl.
Letztlich sind sämtliche Überlegungen einer kritischen Kostenbetrachtung unterworfen.
Es ist beabsichtigt, noch in 2009 die Frage, in wie weit der
NKF-Gesamtabschluss technikunterstützt werden soll, zunächst
mit den in der Verwaltung Verantwortlichen aufzugreifen, um sie anschließend
im Rahmen der politischen Zuständigkeit zu entscheiden. Auf der Grundlage der
dann vorliegenden fachlichen Konzeption des NKF-Gesamtabschlusses für die Stadt
Hagen wäre ggfs. im Rahmen der weiteren Arbeiten eine detaillierte
Leistungsbeschreibung zu erstellen und die damit verbundenen Kosten für eine
Softwareunterstützung zu ermitteln.
3.2.4.
Positionenplan
3.2.4.1.
Grundlagen und Konzeption
Für den Gesamtabschluss hat die
Stadt Hagen ihren Jahresabschluss nach § 95 GO und die Jahresabschlüsse des
gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche (vAB) in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, die in den Konsolidierungskreis
mit einzubeziehen sind, zusammenzufassen.
Hierbei dient der Positionenplan zur Vorbereitung einer praxisorientierten
konten-bezogenen Erfassung der Geschäftsvorfälle.
Der Positionenplan ist der übergeordnete Gesamtabschluss-Kontenplan. Somit ist
er Grundlage und Instrument der Konsolidierung der Stadt Hagen und der
verselbständigten Aufgabenbereiche für die Erstellung des gesetzlich
geforderten Gesamtabschlusses.
Er stellt auf Kontenebene das Bindeglied zwischen den in den Einzelabschlüssen
der vAB und der Kommune enthaltenen Posten der Bilanz und den Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Ergebnisrechnung und den Posten der
Gesamtbilanz und Positionen der Gesamtergebnisrechnung dar.
Das heißt, dass im Positionenplan festgelegt wird, in welche Positionen der
Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung die Bilanz- und Ergebnisposten der
zu konsolidierenden vAB und der Kommune eingehen sollen.
Die bei den verselbständigten Aufgabenbereichen in der Bilanz (HB I) dargestellten
Aktiva und Passiva sowie die Erträge und Aufwendungen der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV I) werden mit Hilfe des Positionenplans in eine
einheitliche Struktur (Kommunalbilanz II) übergeleitet. Die nach der
Überleitung einheitlich strukturierten Einzelabschlüsse werden im Anschluss
daran zum sogenannten Summenabschluss zusammengeführt. Danach können dann im
Rahmen der Konsolidierung die Bilanz und GuV-Posten, die infolge
„konzerninterner bzw. gesamtabschlussinterner“ Beziehungen
(Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zwischen den zu konsolidierenden Unternehmen)
entstanden sind, eliminiert werden.
Gemäß § 49 Abs. 3 GemHVO NRW ist für den NKF-Gesamtabschluss die Gliederung
des NKF-Jahresabschlusses maßgeblich. Das bedeutet, dass der Aufbau des
Positionenplans zum einen nach der Gliederung der Bilanz gemäß § 41 GemHVO NRW
und zum anderen nach der Gliederung der Ergebnisrechnung gemäß § 38 i.V.m. § 2
GemHVO NRW auszurichten ist. Weitergehende Differenzierungen des
Positionenplans sind aufgrund örtlicher Gegebenheiten zulässig.
3.2.4.2.
Anwendung
Die Stadt Hagen als
Mutterunternehmen entscheidet über die Inhalte und die Gestaltung ihres
Positionsplans eigenverantwortlich. Es wird dabei auf ein für die Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune geachtet. In diesem
Zusammenhang ist auch der Grundsatz der Klarheit von erheblicher Bedeutung. Bei
der Festlegung der notwendigen Differenzierung werden auch das Informationsinteresse
der Adressaten des gemeindlichen Gesamtabschlusses und ihre gemeindliche
Aufgabenerfüllung sowie ggf. besondere örtliche Gegebenheiten berücksichtigt.
Die verschiedenen zu konsolidierenden vAB der Stadt Hagen wenden aus rechtlichen
Gründen unterschiedliche Bilanz- und GuV-Gliederungsschemata an, die zumeist
erheblich von den Gliederungsschemata der NKF-Bilanz und der
NKF-Ergebnisrechnung abweichen. Dies ist einerseits durch verschiedene Gesetze
und Verordnungen vorgegeben, andererseits aber auch durch den Unternehmenszweck
bedingt.
Aus diesem Grunde haben die einzelnen in den Gesamtabschluss als verbundene
Unternehmen (Vollkonsolidierung) oder als assoziierte Unternehmen
(Equity-Methode) eingehenden vAB bereits aus ihren Einzelabschlüssen (HB I) mit
Hilfe des Positionenplans jeweils die Kommunalbilanz II aufzustellen.
3.2.5.
Gesamtabschlussrichtlinie
Im Rahmen des Gesamtabschlusses der
Stadt Hagen gilt es, eine Vielzahl von Aufgaben zu berücksichtigen, welche sowohl
auf Seiten der verselbstständigten Aufgabenbereiche, als auch auf Seiten der
Stadt Hagen zu erledigen und zu koordinieren sind. Hierzu gehören
beispielsweise die Übermittlung der geprüften Jahresabschlüsse und des
Reporting Packages von den verselbstständigten Aufgabenbereichen an die Stadt
Hagen. Das Reporting Package bestimmt, welche Daten in welcher Qualität zu
welchem Zeitpunkt von wem zu liefern sind. Zur Qualitätssicherung der einzelnen
Arbeitsschritte sowie zur Koordination und Sicherstellung der Erledigung der
Arbeitsschritte innerhalb der gesetzlichen Fristen dient die
Gesamtabschlussrichtlinie. Hier werden Aufgaben und Organe genannt, durch
welche die Aufgabenerledigung erfolgt. Ferner werden sowohl zeitliche als auch
organisatorische Abläufe bezüglich der Aufgabenerledigung geregelt. Die
Gesamtabschlussrichtlinie ist für die Stadt Hagen und deren verselbständigten
Aufgabenbereiche verbindlich, soweit hier nicht spezialgesetzliche Regelungen
entgegen stehen.
Folgende Haupt-Themenblöcke werden in der Gesamtabschlussrichtlinie geregelt:
Ø
Vorbemerkung und
Organisatorisches
Ø
Grundsätze
ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG)
Ø
Grundsätze der
Einheitlichkeit
Ø
Bilanz
Ø
Ergebnisrechnung
Ø
Anhang
Ø
Kapitalflussrechnung
Ø
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Ø
Beteiligungsbericht
Ø
Lagebericht
Ø
Konsolidierungsgrundsätze
In der Anlage 1 ist die Gesamtabschlussrichtlinie im Entwurfsstadium beigefügt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist bisher lediglich der Punkt 1 „Vorbemerkung und
Organisatorisches“ exemplarisch erarbeitet worden. Während der Projektlaufzeit
wird die Gesamtabschlussrichtlinie sukzessiv, entsprechend den weiteren
Erfahrungen der Projektgruppe sowie des Modellprojektes NRW, mit Inhalten
gefüllt.
3.2.6.
Gesamtsteuerung
Mit
Ratsbeschluss vom 08.05.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen
Schritte zur Erstellung eines NKF-Gesamtabschlusses im Rahmen des Projektes
„Gesamtabschluss der Stadt Hagen“ abzuarbeiten. „Eröffnungsbilanz“
und Gesamtabschluss sollen den Kommunen einen vollständigen Überblick über ihr
Vermögen, ihre Schulden, sowie ihren Ressourcenverbrauch verschaffen. Sie
gehören zur methodischen Grundlage für
eine verbesserte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und verselbständigten
Aufgabenbereichen.
Unter
der Überschrift „Vom Gesamtabschluss zur Gesamtsteuerung“ greift
das Landesprojekt auch die Frage nach der Gesamtsteuerung des Konzerns Stadt
auf. Diese Themenstellung ist nicht im Projektauftrag des Projektes der Stadt
Hagen enthalten. Die Frage nach einer Gesamtsteuerung geht dabei weit über die
Erstellung der Gesamtbilanz hinaus und
betrifft das gesamte Ziel- und Planungssystem im Konzern Stadt.
Bisher
sind vom Landesprojekt noch keine konkreten Praxishinweise zur Gesamtsteuerung
gegeben worden. Auch weist das Landesprojekt darauf hin, dass ein allgemein
verbindliches Gesamtsteuerungsmodell den vielgestaltigen
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen nicht gerecht werden kann und der
kommunalen Selbstverwaltung entgegensteht. Die Gesamtsteuerung ist jedoch ein
wesentliches Entwicklungsfeld, das schrittweise von den kommunalen Entscheidungsträgern
zu erschließen ist.
Hierbei
sind die Fragen „Wer ist für die Steuerung verantwortlich?“ und
„Welche Steuerungsinstrumente sind anzuwenden?“ zu beantworten.
Bezüglich
der Steuerungsstruktur stellt das Landesprojekt folgenden Vorschlag zur
Diskussion:
Steuerungsstruktur
Umsetzung als Zentral- oder Spartenmodell


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Entnommen:
NKF-Gesamtabschluss c/o Innenministerium NRW
Praxisleitfaden zur Aufstellung eines
NKF-Gesamtabschlusses Okt. 2008
Bei möglichen Instrumenten spricht das Landesprojekt insbesondere von
quantitativen und qualitativen Zielvorgaben auf Produktbereichsebene und für
die Beteiligungsgesellschaften.
Diese
Überlegungen sind zu verbinden mit dem bereits in Hagen existierenden Leitbild
„Lebendiges Hagen“ und den für die Haushaltsplanung 2009 aufgestellten Zielen und Kennzahlen für
ausgewählte Produktgruppen. Aufgrund der Haushaltssituation sind zudem wesentliche Sparbeschlüsse als strategische
Eckpunkte zu beachten.
4.
Ausblick / Arbeits- und Zeitplan, Meilensteinplanung
Die anfallenden Arbeiten zur
Realisierung der erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses für die Stadt
Hagen sind in einer Meilensteinplanung gebündelt und auf Quartalsebene
zusammengefasst worden. Für die Abarbeitung der Aufgaben wird die
Meilensteinplanung jeweils für das laufende sowie die nächsten 1 – 2
Quartale in einem Zeit- und Maßnahmenplan auf Monatsebene heruntergebrochen
(siehe Anlage 2)
Nach der Meilensteinplanung gliedern sich die abzuarbeitenden Aufgaben in vier
Phasen:
Ø
Startphase
Projektvorbereitung
Ø
Analysephase
– Projektplanung
Ø
Konzeptionsphase
Ø
Realisierungsphase
- Realisierung des Fachkonzeptes
Die
Startphase / Projektvorbereitung ist zwischenzeitlich bereits abgeschlossen.
Zurzeit
bearbeitet das gesamte Projektteam die Analysephase, die Projektplanung sowie
die Konzeptionsphase. Hier wurden bereits bezüglich des Gesamtabschlusses
Grundsatzfragen geklärt, z.B. im Umgang mit den verselbstständigten Aufgabenbereichen
der Stadt Hagen. Ferner wurden die bisherigen Erfahrungen des Modellprojektes
NRW in der Planung und Konzeption berücksichtigt und es wurde die Marktlage in
Sachen Softwareunterstützung/Konsolidierungssoftware eruiert.
Ab
dem 2. Quartal 2009 beginnt dann die Realisierungsphase. Der vorliegende Zeit-
und Maßnahmeplan sieht für 2009 folgende
Arbeitsschwerpunkte vor:
- Erarbeitung des Entwurfs einer Gesamtabschlussrichtlinie
(siehe Anlage1).
- Erstellung eines Positionenplans.
·
Datenerfassung
und Durchführung eines (Gesamt-) Summenabschlusses für 2008 (bestehend aus den
Einzelabschlüssen der Stadt sowie der Beteiligungen). Hier bietet sich die
Möglichkeit, die buchhalterischen und technischen Inhalte der
Gesamtabschlussrichtlinie ein erstes Mal anzuwenden.
·
Konzeptionelle
Überlegungen zur
-
Überleitungsrechnung
-
Kapitalflussrechnung
-
Kapital- und
Schuldenkonsolidierung
-
Aufwands- und
Ertragskonsolidierung und
-
Zwischenergebniseliminierung.
·
Vorgehensweise
für eine möglicherweise anzuschaffende Konsolidierungssoftware, wie unter
3.2.3. dargestellt.
·
Vorbereitung des
Probeabschlusses 2009 mit Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz etc.
·
Erarbeitung
eines Reporting Package.
Im Jahr 2010 wird dann der Probeabschluss für das Jahr 2009 unter
Berücksichtigung der zu eliminierenden Größen (Schulden, Gewinn, etc.)
durchgeführt. Hier sollen - in enger Zusammenarbeit mit den verselbständigten
Aufgabenbereichen – sämtliche Vorbereitungs- und Durchführungsaktivitäten
erprobt werden. Gleichzeitig sollen wichtige Erfahrungen, auch bezogen auf die
inhaltlichen Fragestellungen, für den ersten Gesamtabschluss gesammelt werden.
Aufbauend auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Probeabschlusses sind in
den ersten 3 Quartalen 2011 die
Arbeiten für den ersten Gesamtabschluss der Stadt Hagen für das Geschäftsjahr
2010 vorgesehen, damit der Gesamtabschluss, wie in der GO NRW gefordert, zum
30.09.2011 vorgelegt werden kann.
Parallel
zu diesen Abschlüssen wird an der Fortführung und Verbesserung der Gesamtabschlussrichtlinie
und der Klärung von Fragen und Problemstellungen in den verselbstständigten
Aufgabenbereichen der Stadt Hagen, als ständige Projektaufgabe, zusammen mit
dem Beteiligungscontrolling (OB/BC) gearbeitet.
Die Abarbeitung der bevorstehenden Aufgaben führt insbesondere bei der ersten
Konsolidierung zu einem umfangreichen und zeitintensiven Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand
mit den im Konsolidierungskreis vorgesehenen verselbstständigten
Aufgabenbereichen.
5.
Einsatz eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens
Aufgrund der Tatsache, dass für die
erstmalige Durchführung sämtlicher Arbeiten zum Gesamtabschluss innerhalb der
Verwaltung keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, war für die
Projektlaufzeit eine Beratung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen
vorgesehen im Umfang von einem Beratertag pro Monat.
Der Einsatz des Wirtschaftsprüfungsunternehmens in den ersten 6 Monaten der
Projektlaufzeit hat zwischenzeitlich gezeigt, dass die gewählte Beratung mit
einem Coachingansatz von einem Tag je Monat nicht den erforderlichen Fortgang
einer sach- und zeitgerechten Aufgabenerledigung sicherstellt.
Während sich das eigentliche Coaching der Projektgruppe im angedachten Rahmen
hält, ist insbesondere in den Bereichen der Grundlagenentwicklung und Konsolidierungsunterstützung
ein deutlich verstärkter Beratungsbedarf erkennbar geworden. So erfordern
beispielsweise die Gesamtabschlussrichtlinie und das Reporting Package eine
tiefgreifende Auseinandersetzung mit der gesamten Materie sowie den daraus
abzuleitenden organisatorischen Abläufen.
Die Klärung von konkreten Konsolidierungs- und Steuerfragen bei der erstmaligen
Erarbeitung des Gesamtabschlusses sowie die Kommunikation und Hilfestellung für
die vAB bilden weitere Schwerpunkte der Beratungstätigkeit.
Ein Vergleich mit Kommunen Nordrhein-Westfalens zeigt, dass hier Beraterkontingente
von 100 und mehr Beratertagen veranschlagt wurden. Einzelne Städte gehen aber
auch unterschiedliche Wege. Neben der Vergabe der gesamten Arbeiten zum
Gesamtabschluss über Werkvertrag wurde auch die Variante gewählt, den Gesamtabschluss
komplett von einer Beteiligung gegen Vollkostenerstattung erstellen lassen.
Auf der Basis der bisher gesammelten Erkenntnisse soll der Rahmen für die Beratungsleistung
für den Gesamtzeitraum bis Ende September 2011 von bisher 38 auf 72 Beratertage
erhöht werden.
6.
Kostenübersicht für das Projekt Gesamtabschluss
|
Voraussichtliche Verteilung der Kosten in T€ |
Stellen- umfang |
2008 (Ist-Kosten) |
2009 |
2010 |
2011 |
|
Projektleitung Assistenzkraft Mitarbeit Gesamtabschluss Mitarbeit Gesamtabschluss Beteiligungscontrolling Finanzbuchhaltung Rechnungsprüfungsamt Beraterkosten |
1,0 0,7 0,7-0,1 0,8 0,1 0,2-0,4 0,05 |
21 13 19 9 2 5 1 15 |
55 28 30 38 7 18 3 36 |
56 29 18 39 7 24 3 36 |
42 22 5 29 5 18 2 21 |
|
Gesamt |
3,55-3,15 |
85 |
215 |
212 |
144 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Es handelt sich um eine
bereits laufende, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme.
Zusätzliche finanzielle
Aufwendungen entstehen in den Jahren 2009 – 2011 in einer
jährlichen Größenordnung von
21.000 – 36.000 € (siehe Seite 16 der Begründung).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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117,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
18,8 kB
|
