Beschlussvorlage - 0202/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage Sonntagstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.08.1984.

 

Abgrenzung des Plangebietes (Beschreibung zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss):

Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen der Sonntagstraße (vom Grundstück Sonntagstraße 13 bis Schwerter Straße), einer ca. 450 m langen Linie südlich der Schwerter Straße in östlicher Richtung im Abstand von ca. 10 m und ca. 50 m zur Schwerter Straße, einer ca. 80 m langen Linie in südlicher Richtung bis zum Grundstück Malmkestraße 37 und einer Zickzacklinie nördlich der Lessingstraße vom Grundstück Malmkestraße  Nr. 37 bis zum Grundstück Sonntagstraße 13.

Änderungsbeschluss zum Planbereich:

Der Rat der Stadt schließt sich dem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Nord an und beschließt die Plangebietsgrenze entlang der Schwerter Straße bis zum Minigolfplatz zu verlängern und damit das Plangebiet etwas zu erweitern.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat am 30.08.1984 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage Sonntagstraße– zur Entwicklung einer Dauerkleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz als Ersatz für die an der Turmstraße illegal errichteten Gärten und Gartenlauben beschlossen. Die Beteiligung der Bürger fand am 26.11.1984 statt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im April/Mai 1987.

 

Durch ein Bodengutachten wurde festgestellt, dass der südwestliche Bereich des Plangebietes cadmiumbelastet ist.

 

Aufgrund des Untersuchungsergebnisses hat die Bezirksvertretung Nord in ihrer Sitzung am 03.02.1987 dem Rat der Stadt empfohlen, das Bebauungsplangebiet in die Teile I (unbelasteter Bereich) und II (belasteter Bereich) in der Weise aufzuteilen, dass der belastete Bereich bis zur endgültigen Problemlösung vom Bebauungsplanverfahren abgetrennt wird. Auf Beschluss des STEA vom 23.04.2002 wurde die Kleingartenerweiterung aufgegeben und der Bereich für Wohnbebauung freigegeben.

 

Dieser abgetrennte Bereich entspricht im Wesentlichen den Geltungsbereichen des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/00 (521) –Sonntagstraße– (Wohnbebauung mit Erschließung bereits realisiert) und des bereits mit Beschluss des Rates vom 11.07.2002 eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/02 (546) –Sonntagstraße/Sonnenhang– (öffentlich bekanntgemacht am 31.08.2002).

 

Mit der Realisierung der Dauerkleingartenanlage sowie der Wohnbebauung am Stukenweg (Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/00 (521) –Sonntagstraße–) sind die der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage Sonntagstraße– zugrundeliegenden Planungsziele bereits erreicht bzw. aufgegeben/umformuliert worden. Für das umformulierte Ziel Dauerkleingartenanlage in Wohnen ist zur Realisierung der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5/02 (546) –Sonntagstraße Sonnenhang in Bearbeitung.

 

Das noch unverplante Restgrundstück (Sonntagstraße 11, Flurstücke 969 und 973, Flur 16, Gemarkung Boele) kann zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage Sonntagstraße–, (Teil I und Teil II) kann daher eingestellt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.03.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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18.03.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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19.03.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen