Beschlussvorlage - 0202/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/84 (411) -Dauerkleingartenanlage Sonntagstraße-hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.03.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage Sonntagstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.08.1984.
Abgrenzung des Plangebietes (Beschreibung zur Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss):
Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen der Sonntagstraße (vom Grundstück Sonntagstraße 13 bis Schwerter Straße), einer ca. 450 m langen Linie südlich der Schwerter Straße in östlicher Richtung im Abstand von ca. 10 m und ca. 50 m zur Schwerter Straße, einer ca. 80 m langen Linie in südlicher Richtung bis zum Grundstück Malmkestraße 37 und einer Zickzacklinie nördlich der Lessingstraße vom Grundstück Malmkestraße Nr. 37 bis zum Grundstück Sonntagstraße 13.
Änderungsbeschluss zum Planbereich:
Der Rat der Stadt schließt sich dem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Nord an und beschließt die Plangebietsgrenze entlang der Schwerter Straße bis zum Minigolfplatz zu verlängern und damit das Plangebiet etwas zu erweitern.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 30.08.1984 die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage
Sonntagstraße– zur Entwicklung einer Dauerkleingartenanlage nach dem
Bundeskleingartengesetz als Ersatz für die an der Turmstraße illegal
errichteten Gärten und Gartenlauben beschlossen. Die Beteiligung der Bürger
fand am 26.11.1984 statt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgte im April/Mai 1987.
Durch
ein Bodengutachten wurde festgestellt, dass der südwestliche Bereich des
Plangebietes cadmiumbelastet ist.
Aufgrund
des Untersuchungsergebnisses hat die Bezirksvertretung Nord in ihrer Sitzung am
03.02.1987 dem Rat der Stadt empfohlen, das Bebauungsplangebiet in die Teile I
(unbelasteter Bereich) und II (belasteter Bereich) in der Weise aufzuteilen,
dass der belastete Bereich bis zur endgültigen Problemlösung vom
Bebauungsplanverfahren abgetrennt wird. Auf Beschluss des STEA vom 23.04.2002
wurde die Kleingartenerweiterung aufgegeben und der Bereich für Wohnbebauung freigegeben.
Dieser
abgetrennte Bereich entspricht im Wesentlichen den Geltungsbereichen des
rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/00 (521)
–Sonntagstraße– (Wohnbebauung mit Erschließung bereits realisiert)
und des bereits mit Beschluss des Rates vom 11.07.2002 eingeleiteten
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/02 (546)
–Sonntagstraße/Sonnenhang– (öffentlich bekanntgemacht am
31.08.2002).
Mit
der Realisierung der Dauerkleingartenanlage sowie der Wohnbebauung am Stukenweg
(Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/00 (521)
–Sonntagstraße–) sind die der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage
Sonntagstraße– zugrundeliegenden Planungsziele bereits erreicht bzw.
aufgegeben/umformuliert worden. Für das umformulierte Ziel
Dauerkleingartenanlage in Wohnen ist zur Realisierung der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 5/02 (546) –Sonntagstraße Sonnenhang in Bearbeitung.
Das
noch unverplante Restgrundstück (Sonntagstraße 11, Flurstücke 969 und 973, Flur
16, Gemarkung Boele) kann zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 2/84 (411) –Dauerkleingartenanlage
Sonntagstraße–, (Teil I und Teil II) kann daher eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
408,4 kB
|
