Beschlussvorlage - 0199/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße-hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.03.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.03.1990.
Begrenzung des Plangebietes (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):
Verkehrsflächen der Vorhaller Straße und der Ophauser Straße (von Einmündung Hartmannstraße bis Haus Ophauser Straße 42), der Weststraße (von Haus Weststraße 5 bis Haus Ophauser Straße 31), der Unteren Lindenstraße (von Einmündung Weststraße bis Haus Untere Lindenstraße 3) und eine Fläche zwischen Ophauser Straße und Weststraße (zwischen Vorhaller Straße 1 und Ophauser Straße 35).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Mit
dem Bebauungsplan Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße- sollte die
Voraussetzung zur Verkehrsberuhigung der Vorhaller Straße durch die Anbindung
der Ophauser Straße an die Weststraße in Höhe der Unteren Lindenstraße /
Wolfskuhler Weg mit dem Ausbau eines alle Verkehrsbeziehungen erlaubenden
Vollknotens im Kreuzungsbereich der Weststraße geschaffen werden.
Der
ursprünglich geplante Vollknoten wurde nicht umgesetzt. (Das
Verkehrsministerium in Düsseldorf hat diese Maßnahme im Zusammenhang mit der
Verkehrsberuhigung von Vorhalle abgelehnt.)
Durch
den alternativen Ausbau des Knotens Ophauser Straße / Weststraße im Bereich
zwischen Autobahnunterführung und Autobahnanschlussstelle Hagen–West
(Auffahrt auf die BAB A1 in Richtung Köln) als Vollanschluss an die Weststraße
als Voraussetzung für die Verkehrsberuhigung Vorhalle im Zusammenhang mit dem
Ausbau der B226 –Weststraße– 3. Bauabschnitt (Vorlage in BVN und
Ausschuss für Verkehr und Bauwesen) wurde der zweite Anschluss der Ophauser
Straße an die Weststraße im Bereich Wolfskuhler Weg aufgegeben.
Der
Bereich zwischen der Ophauser Straße und der Weststraße wird als Parkplatz
genutzt.
Bereits
im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 226 –Weststraße– 3.
Bauabschnitt, von BAB A1 bis in Höhe Haus Weststraße Nr.7, hier: Vorstellung
der Ausbauplanung (Vorlage der Verwaltung vom 23.07.1993 –Amt
66/60–), wird unter Punkt 5.4 Planungsrechtliche Voraussetzungen dazu
ausgeführt:
"Das
bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 1/90 "Knoten Ophauser
Straße/Weststraße" wird durch die Umsetzung der geänderten Ausbauplanung
hinfällig und kann eingestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung eine
gesonderte Vorlage erstellen."
Zu
diesem Zweck ist diese Vorlage erstellt.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße- kann daher
eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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354,8 kB
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