Beschlussvorlage - 0199/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.03.1990.

 

Begrenzung des Plangebietes (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):

Verkehrsflächen der Vorhaller Straße und der Ophauser Straße (von Einmündung Hartmannstraße bis Haus Ophauser Straße 42), der Weststraße (von Haus Weststraße 5 bis Haus Ophauser Straße 31), der Unteren Lindenstraße (von Einmündung Weststraße bis Haus Untere Lindenstraße 3) und eine Fläche zwischen Ophauser Straße und Weststraße (zwischen Vorhaller Straße 1 und Ophauser Straße 35).

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße- sollte die Voraussetzung zur Verkehrsberuhigung der Vorhaller Straße durch die Anbindung der Ophauser Straße an die Weststraße in Höhe der Unteren Lindenstraße / Wolfskuhler Weg mit dem Ausbau eines alle Verkehrsbeziehungen erlaubenden Vollknotens im Kreuzungsbereich der Weststraße geschaffen werden.

 

Der ursprünglich geplante Vollknoten wurde nicht umgesetzt. (Das Verkehrsministerium in Düsseldorf hat diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung von Vorhalle abgelehnt.)

Durch den alternativen Ausbau des Knotens Ophauser Straße / Weststraße im Bereich zwischen Autobahnunterführung und Autobahnanschlussstelle Hagen–West (Auffahrt auf die BAB A1 in Richtung Köln) als Vollanschluss an die Weststraße als Voraussetzung für die Verkehrsberuhigung Vorhalle im Zusammenhang mit dem Ausbau der B226 –Weststraße– 3. Bauabschnitt (Vorlage in BVN und Ausschuss für Verkehr und Bauwesen) wurde der zweite Anschluss der Ophauser Straße an die Weststraße im Bereich Wolfskuhler Weg aufgegeben.

 

Der Bereich zwischen der Ophauser Straße und der Weststraße wird als Parkplatz genutzt.

 

Bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 226 –Weststraße– 3. Bauabschnitt, von BAB A1 bis in Höhe Haus Weststraße Nr.7, hier: Vorstellung der Ausbauplanung (Vorlage der Verwaltung vom 23.07.1993 –Amt 66/60–), wird unter Punkt 5.4 Planungsrechtliche Voraussetzungen dazu ausgeführt:

"Das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 1/90 "Knoten Ophauser Straße/Weststraße" wird durch die Umsetzung der geänderten Ausbauplanung hinfällig und kann eingestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung eine gesonderte Vorlage erstellen."

 

Zu diesem Zweck ist diese Vorlage erstellt.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/90 (455) -Ophauser Straße / Weststraße- kann daher eingestellt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.03.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen