Beschlussvorlage - 0167/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB40 - Schule; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) zu beauftragen:
- einen Förderantrag für ein Teilgutachten für mindestens 10 kommunale Liegenschaften zur Ermittlung der BHKW- Potenziale in öffentlichen Gebäuden, im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutzinitiative der Bundesregierung“ zu stellen,
- den hierzu erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 5% über Sponsoren bzw. der Mark-E sicherzustellen,
- nach Vorliegen der Ergebnisse des Teilgutachtens einen Förderantrag für die Umsetzung von BHKW- Anlagen in öffentlichen Einrichtungen vorzubereiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Umsetzungstermin: 31.03.2010
Sachverhalt
Kurzfassung (auf eine
Langfassung der Begründung wird wegen der in der Anlage beigefügten ausführlichen
Stellungnahme des Wuppertal Institutes verzichtet)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.03.2007 ein umfassendes Klimaschutzpaket beschlossen und sich u. a. zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern. Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen scheiterte häufig an fehlenden Eigenmitteln.
Anfang 2008 hat die Bundesregierung eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Dazu wurden umfangreiche Förderprogramme für Kommunen aufgelegt. Unter anderem werden auch innovative Ideen durch Modellprojekte nach dem Leitbild der CO2-Neutralität gefördert.
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang Kontakt zum Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH aufgenommen, um die Möglichkeiten für ein gemeinsames Modellprojekt zu prüfen. Das Wuppertal Institut hatte zwischenzeitlich sein Interesse an eine Zusammenarbeit mit der Stadt Hagen bekundet und eine Projektskizze für ein Modellprojekt zur „Sanierung einer Schule nach dem Leitbild der CO2-Neutralität“ vorgelegt und in der Umweltausschusssitzung am 05.02.2009 vorgestellt.
Darauf hin hatte der Umweltausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH:
- eine geeignete Schule für ein Förderprojekt auszuwählen und
- einen diesbezüglichen Förderantrag für ein Modellprojekt zu stellen.
Die gemeinsame Vorprüfung fand am 04.03.2009 statt. Einvernehmlich wurde nach der Prüfung und Begehung der Gebäude festgestellt, dass keines der kommunalen Gebäude in Hagen für ein Modellprojekt nach dem Leitbild der CO2-Neutralität durch Bürger-Contracting geeignet ist. Entweder sind die erforderlichen CO2-Minderungen von mindestens 70% nur durch erhebliche Sanierungsaufwendungen der gesamten Gebäudehülle realisierbar (was im Rahmen eines Bürger-Contracting-Projektes nicht umgesetzt werden kann), oder es besteht ein Anschluss an ein Fernwärmenetz oder die Gebäude sind schlicht zu klein, um den mit einem solchen Projekt verbundenen Aufwand zu rechtfertigen (siehe Anlage). Damit lässt sich das Projekt aus Sicht des Wuppertal Institutes nicht wirtschaftlich darstellen.
Als Ergebnis der Vorprüfung und vor dem Hintergrund der aktuellen Förderprogramme schlägt das Wuppertal Institut allerdings vor, eine BHKW-Offensive für öffentliche Gebäude in Hagen zu starten. Das Wuppertal Institut empfiehlt dabei in zwei Stufen vorzugehen. Zunächst sollte ein Förderantrag für ein Teilgutachten zur Ermittlung der realisierbaren BHKW-Potenziale im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gestellt werden. Hierbei sind mindestens zehn kommunale Liegenschaften zu betrachten. Für Kommunen mit Nothaushaushalt kann der erforderliche Eigenanteil auf bis zu 5% begrenzt werden, wobei der Eigenanteil für die ab 01.01.2009 geltenden Förderichtlinien auch über Sponsoren oder den örtlichen Energieversorger erbracht werden kann. In einem zweiten Schritt sollte ein Förderantrag für die Umsetzung konkreter BHKW-Anlagen erfolgen. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
Es wird bereits heute darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen im Nothaushaltsrecht spätere Baumaßnahmen nur dann umgesetzt werden können, wenn der verbleibende Kostenanteil von 40% entweder durch Energieeinsparungen nachweisbar rentierlich ist oder aber durch Sponsoren getragen wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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